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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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der Angriff nicht etwa zuerst auf die kleinen Orte, sondern auf daö zwischen Rcusi und Liinmat gelegeneder Grafschaft Bade», daö zuerst gesäubert sein muß, che man die Städtchen angreift, I» diesem Fall ftzc» ^Berncr ein genügsames Hilfscvrps bei Windisch über, welches das Land hinaufzieht, während die Zürcherzeitig sich dcS Hinterbcrgs und der dortigen Verschanznngcn bemächtigen. Gelingt dieses Vorhaben, so sindMellingen und die Freiämtcr zu nehmen.

Staatsarchiv Vera: TojMillm Üblicher I!. toi. 70, 66.

1712, l l, Mai. Zürich und Bern ersuchen Schaffhauscn kraft der Bünde und des so schönender Religionsgemeinsamc, leine Hilssoölker wirklich in solche» Stand zu stelle» und bereit zu halte», daß si^ ^Stunde ausziehen können. Staatsarchiv Ulrich : Grh. Missivonbuch ... 242.

!»«'»4. 1r12, ll. u. 12. Mai. Kriegsanorduungcn von Bern: I. Neuenburg wird ersucht, ein zweitestingent von 400 Mann bereit zu halte»; Neucnstadt und Biel erhalte» den Befehl, mit ihre» Hilfötruppc» ^je 20«) und 400 Manu den l4. Mai in Pcterlingcu, Genf mit 300 Mann de» 10. Mai in Milden einzi»^'"'2. Da dem Vernehmen nach die kleinen Kantone i» Burgund zwei bis dreitausend Säle Getreide gekaufterhalte» die bernischcn Amtleute Weisung, auf dasselbe Hand zu lege», wen» es über bcrnischcö Gebiet m'iMwerde» wolle. 3. Bern theilt dem englische» Gesandten Stania» in Mailand mir, daß binnen Kurzem ganz ernsst^'Kriegsbewegungen eintreten werden, und ersucht ihn. bei der dortigen Regierung ein Verbot der Getreideaiisb»'gegen die katholischen Orte z» erwirken. 4. Der Republik Wallis werden Vorstellungen gemacht, daßkatholischen Orten lOOO Mann HilfStruppen zugcschikt habe; Wallis solle diese Truppen zurükziehen und sic ^des Bundes mit Bern diesem Orte zuwenden. (Wallis lehnt den 18. Mai die Zumnthung ab, Bern, dem ^dings älter» Verbündeten, der sich aber inzwischen von der katholischen Religion separirt, wider seine Gla«l'^'genossen beizustehen.) 5. In Anbetracht der schweren Zeiten wird ein Verbot gegen die überflüssige ^Kleidung und andere Ueppigkeitcn erlassen.

Staatsarchiv Venn Toggcnburqbilcher Ii. ... 2 .8, !!!, !!!!. 47, 54.

1712, 11. Mai. Über die lezte Unterredung der unbctheiligten Orte mit Zürich und Bern in

felden berichten die -Amtleute von Baden: Die von Zürich haben rund bedeutet, sic wissen den Unintercssi^keinen Dank um den bisherigen maflrm uKoncli; die von Bern aber haben sich bedankt, auf daö Gesuch der "thciligtc» Orte die Feindseligkeiten zurükzuhalten. Die von Zürich haben anfangs bei ihrem Manifest bü ^wolle» und erklärt, nicht anzugreifen, wenn man sie nicht angreife; als die Berner sich auf den Abgang 'Instructionen beriefen, haben sich auch die Gesandten von Zürich retractirt, da sic nicht mehr wissen, ob diesich bei ihren Ober» geändert habe».

Landcsarchiv Schwyz: Acte» Toggcvlmrg. (Orig.) Staatsarchiv vaccrn - Actrn TvM'nbarg. .Abschritt)

!»<>«>. 1712, 12. Mai. Luccrn an Wallis. Wallis hat mit Schreiben vom 9. Mai betont, es sei umHilfe angegangen worden und vernehme nun, daß puccrn in Wirklichkeit neutral sei. Darauf wird ^pucern sei in diesen schweren Zeiten bereits seit drei Wochen mit gesammter Mannschaft im Feld, doch ohneFciudthätlichkeitcn, weil Schwyz, daö als Verbündeter des Abts zur Hilfe aufmahntc, in der Jnaction verbliü' ^inzwischen sich die »nbetheiligtcu Orte und der französische Gesandte für einen friedlichen 'Ausgang bemühte».

nichts übrig bleibe, als mit Gewalt zu suchen, was den kaths >

aber erfolglos war, so daß nach allem Anschein

Staatsarchiv Lucrr.n Artc» Togqcabnrg. W'oncrpO

Orten abgedrungen worden. ^

U.7. 1712, 12. Mai, Nachts 11 Uhr. Kleine und große Rä.he von Zürich an seine Kriegsräthe im Thur^4 uitb die «Pejandten von Bern sei dieses Standes Zustimmung zum 'Angriff der äbtischen Völker und zur Bemcisic'"Wplö endlich eingetroffen, weshalb den Kriegsräthe» die Vollführung ihres Kriegsplanö nunmehr überlasse» »'^sie ,ollen sich vor Allem mit Hauptmann Nabholz im Toggenburg über Alles ins Giuvernehmen sezen. Vo»Befehl ivird gleichzeitig allen übrigen Trnppencommandvö Mitthcilung gemacht.

Stantsnvchiv Ziirich: Acten To^genburg-