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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Clerus nnd Volk von Schwyz in Flammen ausbreche, diese schriftliche Mahnung fürbefunden. Der Commissär erhält nun den Aufrag, im Name» der Nuntiatur der gcsammtcn schwyzerischeni»briu ^^benSgcistlichkcit die Absicht des PapsteS zu eröffnen, um alle wieder zur Eintracht und Einheit zurük-»Rn Geistlichen vereint sollen daran sein, dem Volke die Ärgernisse zu entziehen, die wuchernden Dornen

^tl e te», die Zwistigkciten zu schlichten. Da ferner die Einträchtigkeit nicht nur bei sich, sondern auch mit andernde, ' " Kantonen daö Llothwendigste sei, so solle der gesammtc Clerus dahin wirken, dasi daS schwyzerischc VolkStänden einig gehe. Die Innern Mißhelligkciten seien weder dem gemeinen Wesen, noch derf ,< Religion zu Nuzen. Unfern stehe der Feind mit verborgenem Strik und gespanntem Bogen, Damit. K'"sche Volk in Schwyz nicht noch in mühevollere Lage gerathe, solle der Clerus bestrebt sein, die Privat-esten zu beseitigen und zum Frieden zu mahnen. Wer unter der Geistlichkeit in Vollziehung dieses Auf-buuuig su, oder gar die MißHelligkeiten unterstüze, habe kirchliche Strafe zu gewärtigen,

Staatsarchiv Luccrn: Acten Toggcnburg. (Abschrift.) Lateinisch.

ihg» . ' 1708, Anfangs Februar, Beschluß des kleinen Raths von Zürich, Mit einigen vertrauten Toggenburgcrnsich j^Äcr Religio» ist in Rüti Berathung zu pflegen über folgende Punkte: t, WaS für vorthcilhaftc Pässe^staueu^'^ '^^bgenburg befinden ! 2, wie die Evangelische» sich derselben zu bemächtigen und sie zu behaupten>vas für Loszeichen man zwischen Zürich und Toggenburg haben könne; 4, auf welchem Wege den^gern am leichtesten Hilfe gesandt werden könne, Staatsarchiv Zürich: Protokoll d-s «einen Raths.

lt,ch ^ ' 17W, 7, Februar. Rüdlinger an Sekelmeister Rah» in Zürich. Der Paß über den Hummelwald dies-Katholischeu in cinein RcligionSaufstand entschlossen wären, die Dictfurtcr Brüke nnd vielleicht auch die-

sehx bcS RikenS finde man, namentlich in religiösen Streitigkeiten wegen der Nähe des Schlosses Jbcrg für

>« ., ' P' Bei der Einvernahme habe man dem Sekelmeister Wirth in einer Confrontation cntloken können,

Det<,j^",^^b»rg abzuwerfen, wodurch sie gegen Mosnang und Kirchberg ziemlich gesichert würden. Folgen nungirier allfällige Aufstellung der evangelische» Toggenburgcr, Am nöthigsten sei, dasi ein zürcherischer

Land persönlich inspicire, Staatsarchiv Zürich: Acic» Toggenburg, <Orig,>

iiistg,^, ' 1708, l l, Februar. Eine Abordnung aus Toggenburg hält vor den Geheime» in Zürich abermals^Rgiv Ausstellung einer Urkunde an betreffend die ehcvorigc Zusage deS Abts über Gewährung vollergjel' > in Toggenburg, weil die katholischen Geistlichen die Richtigkeit dessen beständig bestreiten, weshalbZürich 'R"w6wese» im Unteramt bisher nicht berichtigt werden konnte. Nachdem hicvon den Gesandte» von>" Bade» Mitthcilung gemacht worden, erneuern beide Stände gesondert, Zürich den 13, und^>»ci, Februar die frühere Bestätigung, nämlich, dasi der Unterhändler des AbtS seiner Zeit in dessen

^atsar^ st'eik und ungehinderte Übung der evangelischen Religion vorgeschlagen und angetragen habe,

Dllh Zürich: Protokoll beS geheimen Ruths u. des Roths; ferner Acten Toggcnburg. — Stuatsurchiv Bern: Toggcnburgbüchcr 00. 577.

"ginol der Verner Urkunde mit den Spuren des Siegels liegt im Stuatsurchiv Luccrn: A. Toggenburg. Abschriften im Archiv Schwyz.

»»d Sm ' Februar, Luccrn. Schreiben der katholischen Orte Lucern, Uri, Unterwalden, Zug, Frciburg

>vie Schwyz Ei» Blik auf die vergangenen Zeiten leiste für so viele traurige Fälle den Beweis,

^ ^'stüudnisse und Uneinigkeit der Glieder eines Gemeinwesens dieses dem Untergang weihen. Man erfahre,e Trennung, Zwietracht, Mißverstand und große Heftigkeiten walte» und von Tag zu Tag sich mehren.

- ostcu ergehe an Schwyz kraft des ältesten Bundes der III Orte, der IV Waldstätte, des Bundes der

^ ^ zumal deS goldenen Bundes; so lange dieser innere Streit nicht gehoben und begraben sei,

^Arrtou Z! ^ Vaterland nicht zur Ruhe kommen und die Religion Schade» leiden, Schwyz solle doch den^üicr >, Vaterland und wie sehr dem katholischen Wesen zugcsczt werde, zu Herzen nehmen und daher

^ 3»trä^^" Versammlung des großen Gewalt? beschließen, was Gott, der Religion und dem gemeine» Wesengn^ be>u Ungutes durch daö Land laufe, als von denen angesponnen betrachten,

Ättcx m,' ^ katholischen Orte abhold und nachstcllig sind, Die Härte und Strenge deS ZeitS sei dieRr Bünde; man wolle Niemanden in seinen Rechtsamen bcnachtheilcn, sondern vielmehr dabei schirmen,

Lanbcsnrchiv Schwyz: Acten Toggcnburg,