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18- 1707^ iz Deccmber. Glarus an Schwyz. Landammann Tschudi habe über die jüngst in Lachenbca, > ^ Konferenz mit Schwyz rcfcrirt. Was die nothwcndig erachtete Zusammenkunft der beiden Orte mit^ stbt und Toggenburg (»ach Einsiedel») betreffe, wird Schwyz überlassen, etwa nach Rükkunft von Landammann' ' dvn der Langenthalcr Conferenz, beliebig Ort und Tag anzusezen.
Landesarchiv Schwyz: Acten Toggenburg.
2ly. 17^7 25. Deccmber. Rüdlingcr an Sekclmeister Rah» in Zürich. Es werden die von den katholischenAgenburgern der lezten Conferenz in Lucern vorgebrachten Bcschwcrdepunkte, die übrigens bis auf etwa zweiseien, initgethcilt. Eine Widerlegung derselben sei aber gefährlich, weil man das, waS die evangelische^ >gwn beschönen könnte, ebenso wohl auf die ländlich gesinnte» als ans die widerspenstigen Papisten legen müsitc.
^gcnburger habe» durch Kämmerer Blumcr in MolliS sondiren lassen, was Landammann Zwicki mit denendes ^^'3 in Lachen verhandelt habe. Bei der projcctirten Conferenz in Einstcdeln zur allseitigen VcrgleichungÜi bekannt, wie fatal dieser Ort für evangelisch Toggcnbnrg sei, und wie die Toggcnburgcr dabeikatl^s"^ hergeben, sein mühten und so das Kürzcrc zögen. Ans Allem scheine hervorzugehen, daß die^i^ ^lcn Orte diesen Weg als den besten anscrschcn haben, um die Toggcnbnrger allgemach von der Deklaration^ Stände abzuziehen.
Staatsarchiv Ziirich: Acten Toggcnbnrg.
^ ^20. 2g Deccmber. Stadtschrcibcr Holzhalb in Zürich an Rüdlingcr. DaS in Lucern eingegebene
y ^'""euiorial solle doch widerlegt werden; der dahcrigc Entwurf ist sammt den Ansichten des Hauptmann Kellermitzutheilen, worüber da das Weitere berathschlagt werde» solle. Inzwischen sollen die Übelgesinnten,Memorial verbreiteten, zu Rede gestellt, vorläufig aber nicht gebüßt werden. Die Conferenz in Einsiedeln,de,// ^ Toggcnbnrger nicht wohl ausweichen können, soll nur uä uuäioiulnm vt relorenäum besucht werden; wennsy^^tMbnrgischcn Abgeordneten daselbst die Einholung von weiter gehenden Instructionen zugcmnthet werde," ste sich ausweichend verhalte» und überhaupt auf eine andere Malstatt dringen.
Staatsarchiv Bcru: Toggcnburgbiichcr vv. üt7. (Abschrift.)
l70!t.
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^>stlig ' 1^' Januar. Zürich und Bern an den Landrath beider Religionen von Toggcnbnrg. Es wird
l>gg gemahnt, nunmehr Verfügung zu treffen, daß kraft der toggenburgischen Freiheiten, welche allen Landlcutendie zueignen, den Evangelischen im Unteramt die volle Religionsfreiheit zu Theil werde. Überall, wo
statt s'^"6"bung auf Verträge» beruhe, wie der toggcnburgische Landfrieden von 1538, finde Freiheit für Alle^estegemeinen Vogtcicn, wo in Religionssachc» kein Theil dem andern ctwaS vorzuschreiben habe.>»a„ können daher nicht begreifen, daß in Toggcnbnrg, wo nicht allein der Landfricdc walten, sondern
c , Umseitig vor Drangsalen schirmen soll, Erschwerungen der freien Rcligivnöübnng Plaz haben können,bei tz'.? ""der» die geistlichen Freiheiten gönnen, deren er selbst zu genießen begehrt. Hierüber sei ja auch^dc„ der Deklaration die gegenseitige Zusage crsolgt und in dem sechsten Artikel aufgenommen worden i
»tu f,. ^'ärc es ein Leichtes gewesen, für die Evangelischen volle Religionsfreiheit auszuwirken, wenn sie
^^heit'" ?"^essc allein in Betracht hätten ziehen und nicht vielmehr des ganzen Landes leibliche und geistigeObacht nehme» wollen. Die Evangelischen könne man aus erhebliche» Ursachen nicht in so engenstze» ^Üstn, da beide Stände sich verbunden fühlen, auch diesen Punkt ihrer Declarativn in Vollziehung zu
Landcsarchiv Schwyz: Acten Toggcnbnrg. (Abschrist von Hauptmann Keller.)
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^Witt,' ^8, 14. Januar, Bütschwyl. Hauptmann Keller an Laudvogt Stadler in Schwyz. Die Dinge im^Kev derart, daß Keller mit Stadler mündlich darüber verhandeln sollte. Man sei eben daran, die
sei der katholische» Toggenburger zu untersuchen und die Wahrheit darüber an Schwyz zu berichten. Es
^el dabei erlogen. Auf das Mahnschreiben beider Stände vom lt>. Januar müsse katholisch Toggenburg