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evangelischer Religion gcsczt worden. 7. Bei dem lezten Auflauf hätten die Lutherischen an den Katholischen viel^Gewaltthätigkeiten verübt und namentlich schwangere Frauen mit geladenen Gewehren und bloßen Säbeln bedr^'8. In Mogclsberg habe man dem aus der Kirche tretenden Pfarrer mit dem Säbel den Kopf spaltenworauf er als Gefangener in seinem Hause von scchszehn Mann bewacht worden. 9. Während des lezten Aussig'^wo von der andern Religion Alles in Wehr und Waffen stand, habe der Ammann Müller aus RhcinthalSohn nach Dufferöwyl in's Depot des Gcmcindcpulvers gcschikt, um solches abzuholen, wo dieser aber mit Sch^',und Streichen abgewiesen wurde. 19. Sechs ehrliche Männer seien als Landcsvcrräther spöttisch ausgcschricen, ^tractirt und in Haft gelegt worden. 11. Die Männer, die zu Schwyz die Klagen vorgebracht, werden spl't^tractirt, für Schelmen und Meineidige gescholten, körperlich mißhandelt und geschädigt. 12. Die Lntheri^'bedrohen alle die, welche die sechs Punkte nicht halten wolle», mit dem Tod und der Verbannung. 13. I»sei der Knecht des Ammannö, der diesem zu Hülfe eilen wollte, mit Säbeln getödtet worden, ohne daß diegestraft wurden. (Absch. 641, u.)
Staatsarchiv Luccrn: Abschiede von 1707.
21-t. 1797, 24. November. Der gemeine Landrath im Poggenburg an Schwyz. Mit Bedauern erfahre^aus dem Schreiben vom 17. November, daß sich abermals einige Landleutc erfrechen, dort vorzugeben, alsToggenburg dein Inhalt des Landrechts von 1449 nicht stattgeben. Die falsche Zulage müsse, um den Glinü'l >retten, entschieden zurükgewicscn werden; man nehme an, daß Schwyz nicht glaube, daß Tvggcnburg wider alleOrdnung und Brauch Jemand im Name» des Landes oder einer Gegend ohne rechtmäßige Instructionlasse, oder daß das Landrecht, wo es vom ganzen Land oder zwei streitigen Gegendcn rede, auch auf einzelne P"auszudehnen sei. Dazu komme, daß diese Leute sich mit Unterschrift dem Landrccht unterworfen, wenn sieauch anders vorgeben. Vermuthlich handeln sie nur auf Einrathen fremder Beamten, um unter der EmP^von Schwyz möglichst viele Landleute im Toggenburg an sie zu ziehe», um hernach eine» um so kräftigern ^vom Landrecht zu thun. Hätte Toggenburg leztes Jahr die schwyzerische Empfehlung dieser Leute nicht dein
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des Landes vorgezogen, so wären diese falschen Angaben unterblieben und Poggenburg mit der Verblei»'verschont geblieben. Staatsarchiv Zürich: Arien Toggeuburg. (Abschrift von tltiidtingerl
215. 1797, 3. Dccember. Zürich an Niklaus Rüdlinger. Zürich findet, daß die von SchwyzZusammenkunft der drei an Poggenburg interessirten Theile mit möglichstem Fleiß und in guter Manier »W'werde, da dieselbe handgreiflich auf die Vcrnachthciligung der Deklaration beider Stände abziele.
Staatsarchiv Bern: Toggcnburgbüchcr 00. ötttt. (Zürcher Copic.1
211». 1797, 3. Dccember. Schwyz ladet Glarus auf den 8. Dccember zu einer Besprechung nach ^ein, um versprochenermassc» über die Verhandlungen der katholischen Confcrcnz von Luccrn Bericht zu ^
Laubcsarchiv Glarus: Arten Tvggcnburg. (Origl
die ^
217. 1797, 12. Dccember. Verhandlungen der toggenburgischen Commissivtt von Schwyz. Uber ^19. November in Lucern zwischen Schwyz und dem Abt verpflogcne Confcrenz wird Folgendes bericht^- ^katholischen Orte rathcn, daß man nochmals eine gütliche Vereinbarung unter beiden Thcilcn versuche u»d b ^mit Glarus und darauf mit dem Abt und schließlich mit allen Thcilcn eine Confcrcnz veranstalte. , sei
Einigung zu Stand, wollen die katholischen und unparteiischen Orte dem Streit rechtlich abhelfen. Juzwist^durch Vermittlung von Schultheiß Dürler mit St. Gallen conferirt und dieses soweit gebracht worden, daßLandrccht von 1449, wie es an ihm selbst ist, und von Zeit zu Zeit von den Landesherren bewilligt »nd » ^und nachgchends durch authentische Siegel und Briefe erläutert worden, anerkenne, bei welchem Schwyzin Treuen nach Pflicht schirmen wolle. Es wird eine abermalige geheime Confcrenz mit dem Abt21. Dccember in Luccrn angesczt, wo auch sondirt werden soll, ob der Abt der Kosten halber um etwasentgegenkommen wolle. Vor Allem ist auf eine Vereinbarung zu trachten; wenn dies erreicht ist, soll ^HsteToggenburg und dem Abt eine Confcrenz angestellt werde», um auch jenen das Projcct beliebt zu machen-Unterredung geschieht abermals durch Landammann Schorns und Statthalter Ceberg. .
Landesarchiv Schwyz: Acte» Tvggcnburg. (Manual der Sonnnissw