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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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beide Stände veranlaßtcn, von dem bisherigen Pfad abzuweichen, wodurch die Sache nur erschwert würde, abgehtdavon, daß voraussichtlich beide Orte an den Deklarationen von Zürich und Bern Anstoß nehmen würden.aber Schwyz und Glarus selbst diese Conferenz begehrten, wäre Zürich bereit, mit Bern hierüber nach Wichtigder Sache seine Gedanken auszutauschen.

Staatsarchiv Vera: Toggenliurger Biichcr OL. 381.

AV5. 17(17, 13. October. Verhandlungen des Toggcnburger Ausschusses von Schwyz. Landammannund Statthalter Ccbcrg werden unter andcrm Porwand, damit die Angelegenheit geheim bleibe, zu Sch»^Dürler nach Luceru abgeordnet mit folgendem Auftrag: Schultheiß Dürler zwar nicht von Standes wegen, so"^als Privatpersonen zu vermögen, daß der Abt sich zu einem geheimen Zusammentritt in Luccrn verstehe, »"''versuchen, ob man durch gegenseitige Vorschläge nicht etwa zu nähern Gedanken kommen möchte. Schultheiß D»"sei confidentiell mitzutheilen, inwieweit Schwyz sich auf eine gütliche Handlung mit dem Abt einzulassen 'nämlich wenn der Abt das Laudrecht von 111(1 ohne Extension gestehe, wolle man die Gegenverstcherung 'daß gegen ihn alle alten und neuen rechtmäßigen Siegel und Briefe gehalten werde». Sei einmal der erste ^des Anstvfses, nämlich die Anerkennung jenes Landrcchts, aus dem Wege geräumt, werde Schwyz mit demschon des einen werden. Schultheiß Dürler sei für das erste Mal zu bestimmen, diesen Antrag unter dem Sder eigenen Initiative und nicht aus Veranlassung von Schwyz an den Abt zu stellen, und eine Unterredung "zusuchcn, an der die gleichen Gesandten von Schwyz als Private theilnehmcn würden.

Landcsarchiv Schwyz: Manual des Ausschusses. Acten Toggenburg.

AON. 17(17, 23. October. Rathschlag ctwclchcr katholischer Räthc des obern und untern Amts imbürg in Lichteusteig. ES wird u. A. beschlossen: 1. Gericht und Recht helfen zu besezcn, den Gemeinde» .Männer zu Ammännern und dem Abte zwei zum Weibel vorzuschlagen; 2. jede Religion mag die Ausschüsse stwählen ohne Einrede; 3. die vor wenig Jahren angenommenen neuen Laudlcute sollen nicht ausgcmchrt wc>^ ^1. diejenige» Männer, die in Schwyz gewesen, sind von der Zulage der ungewohnten Reden in freien

Stand -

stellen; 3. inskünftig sollen die katholischen Ausschüsse nichts eigenmächtig vornehmen, sondern zuvor de»genossen berichten; ebenso sollen die von den katholischen Gemeinden gewählten Ausschüsse in den Geschäfte» ^

Einrede geduldet werden; l>. bei diesen gefährlichen Zeiten soll keine Musterung vorgenommen werden, es st>die allgemeine Landsmusterung von Obrigkeits wegen auf dem Bütschwyler Feld, wie von Alters her; ^

La'stihr-'s

Abordnung von sechs Mann soll i» St. Gallen de» Fürsten angelegentlich ersuchen, er solle, da man erfahre"er die Toggcnburger bei den Freiheiten und Rechten schüzen und diese ihnen lassen wolle, zu ihnen inskommen oder, wenn dies nicht beliebe, den Decau und Official hinsenden, um die katholischen Toggcnburger >» ^Anliegen anzuhören; 8. man habe die katholischen Räthe hin und wieder für landeidbrüchig ausgerufen odersie es werden, wenn sie die eine oder andere Reise vornähmen; sie glauben aber, die der andern Religio» vden Eid gebrochen, indem sie mit ungestümer Durchsuchung der Klöster und Gotteshäuser, mit Degensw ,Kugelgießen und Schießen, auch mit Unter- und Uebergewehr, mit fliegenden Fahnen und andern vielen MThatcn als mit Stürmen, mit der Holung von Stüken, mit Todtschlägen mittels Prügeln und allweiligei» I ^Dräuen gegen die Katholische» verfahre», nicht weniger die Ausschüsse wider Willen und Befehl auf Z""

Bern reisen, so seiner Zeit zu verantworten stehet, wie man dann sich dessen beklagen wird; !1. von derVersammlung wird man auf die nächste Tagsazung eine Deputatschaft senden und zuvor noch bei den übrigenunbeuanntcn Orte» die Beschwerden vorbringen.

Landesarchiv Schwyz: Acten Tostgenbnrg. (Abschni -

Ä117. 1707, 29. Oktober. Verhandlungen des Toggcnburger Ausschusses von Schwyz. Laut dem . „PLandamman» Schorno und Statthalter Ccbcrg hat sich Schultheiß Dürler von Luccrn bereit erklärt, zuRespekt des Kantons Schwyz bei dem Abte das Möglichste zu thun, um ihn zu einer freundlichen U»(0 ^und folglich dann zu einer gütlichen Vereinigung zu verleiten. Die Vermittlung geschah durch Kanzlerder sich heute als Abgeordneter des Abts in Lucern einfinden werde. Die frühern Gesandten von SchwYZden Auftrag, sich ebenfalls wieder nach Lucern zu begeben, um durch Schultheiß Dürler den Fürsten