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"umcn, denn der Streit sei wegen politische» »nd nicht wegen Religionsfreiheiten entstände»! wenn diese nichtwildert und mit Neuerungen in der Religion fortgefahren und damit bis zum Austrag anderer Sache» nichtHai werde, seien den katholischen Ausschüssen die Hände gebunden und können sie die bisherige treue Mit-
w>g nicht weiter fortsezcn, 2. Wenn das Einladungsschreiben der zwei Stände bekannt werde und die Abordnung^crblcibe, ernten diese davon um so mehr Schimpf, dagegen die katholischen Toggenburgcr bei ihnen UnglimpsWm dgch ^ Landrath auf den 22. September angcsezt worden sei, verlangt Keller Rath, wie die katholischenggenbnrger steh aufzuführen haben, ob und wie ste die schriftliche Ablehnung abgeben oder ob sie gar nichts? ^klen. einzige Mißverständnis; im Land sei eben das, daß die Katholischen keine Vermischung der
Wonellen mit den politischen "Angelegenheiten wollen, bis leztere ausgetragen seien.
Landcsarchiv Schwyz: Acten Toggcnl'urg.
Bef ^ ^ 1707, 26. September. Die katholischen Landräthc im Toggcnburg an Zürich und Bern. Bei reiflicher, Wallung, daß das Landrecht ohne die Freiheiten und umgekehrt die Freiheiten ohne das Landrecht nicht bestehenwünscht» die katholische» Räthe, daß beide Stände demnächst mit Schwyz und GlaruS in "Anwesenheit der^Wnburg^ eine friedsame Bcrathung veranstalten, wie weiter», "Anstoß ohne allseitige Veruachthciligung vorzu-wm möchte; dadurch hofften sie nicht nur der Freiheiten versichert, sondern anch der entstandenen Mißhellc°'"bart z» werden.
Staatsarchiv Zürich: A. a. O.
sa 1767, 28. u. 29. September. Verhandlungen von Zürich mit dem evangelischen toggcnburgischen Aus-
Vvt ^uncrhcrr Bösel), Landrichter giüdlinger, Sekelmeister Stäger und Lieutenant Kuhn. Der "Ausschuß bringt
eme^s katholischen Räthe haben auf äußere Einrathung hin nicht »ach Zürich gehe», sondern sich schriftlich
G^"kdigcn wollen, mit dem Gesuch, über die schwebenden Mißverständnisse eine Conferenz von Zürich, Bern,
eva ^arus und Toggcnburg anzusezcn. Das Gesuch der Ausschüsse geht dahin: 1. Die beiden Stände wollen
dr»' I ^ Toggenburg die fortwährende Schirmshand biete»; 2. insbesondere den annoch am meisten bedrängten" Aircl»
^iedcrglatt zu vollkommen freier Rcligionsübuug verhelfen; 3. um heilsamen Rath zu ertheile», wie die
re,
und
wchx» ^ Jonschwyl, Kirchberg und Henau, sowie den zwei etwas minder angefochtenen Kirchen zu Lütisburg«va , Wutt zu vollkommen freier Rcligionsübuug verhelfen; 3. um heilsamen Rath zu ertheile», wie die. V4)en zum Gebrauch der Kapelle in DegerSheim (Tägerschcn) kommen könne»; ferner wie mau sich in^ Aminänner und Richter zu verhalte» habe. Im Weitern wünschen ste, daß beide Stände, sofernUiill ^hsai» finden, mit Schwyz und Glarus in Conferenz treten. Endlich bittet Rüdlinger für sich um Gottes-^hc„ k5i»pst'hl»»g, daß er der toggcnburgischen Räthe und Landleutc cutlasse» »verde, indem er ungleich angc-und in diesen Geschäften seine Haushaltung gleichsam verabsäume. Über diese Religionsanliegcu und^o» Stand der Religionsübung überhaupt geben die "Ausschüsse schließlich ein schriftliches Memorial ein
W c> ^ hierauf Hilfe, "Rath »nd Trost zugesichert und im Übrigen werden die vorgebrachten Beschwerden°»ta ^ Anregung betreffend die Conferenz mit Schwyz und GlaruS zu weiterer Überlegung mit dem Stande Bernu„^"^'w»»nen. Sekelmeister Rüdlinger aber wird ernstlich crmahnt, in seiner jczigen Stellung auszuharrenWießüch der gcsammtc Laudrath schriftlich zur Pflege der Einigkeit ermuntert.
Staatsarchiv Zürich: A. a. O. - Staatsarchiv Bern: Toggcnlmrger Büch» 00. 33». ff. (Zürcher Original.)
^»dl^'^' ^kl7, 5. Octobcr. Der dreifache Landrath von Schwyz bezeichnet einen "Ausschuß von Rüthen undWx lue Untersuchung und womöglich zur Beilegung des Toggenburgerstreits; derselbe hat seineu Vorschlagge^W"k>sgcnwf»de z» unterbreiten; zum Besten des Vaterlands sind aber alle Verhandlungen bis zur Lands-ham' ' k'ci dem Eide geheimzuhalten. Die Commissivn soll den ll. Octobcr zusammentreten. Die weiter» Ver-""gen dieses Ausschusses s. unten.
Landcsarchiv Schwyz: Rathsprotokott kol. 184, 185.
u,ch k767, 16. Octobcr. Zürich an Bern. Zürich findet es unthunlich, die angeregte Conferenz mit Schwyz
»»d auszuschreiben und an leztere Orte zu begehren, einerseits, weil der Stand der Dinge sehr bedenklich,
""^t'cnz nur durch Laudvogt Stadler betrieben und von Schwyz »nd GlaruS noch nie nachgesucht wurde,' weil in jenem Fall es in beiden gedachten Orten den "Anschein gewänne, als ob dringende Ursachen
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