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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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^ Streit vcrwikelt, und denselben nach Anbietnng des Landrechts selbsteigencr Hand zn beendigen verhindertals unter dein Vorwand der gcineincn Ruhe, die doch nach der Ansicht von Glarus weniger gelitte» hätte,

^ diescin langen ltmtricb, zumal wen» mau auch noch die nooossorin in Betracht ziehe. Seit 1437 seien^ leweiligen Herren der Grafschaft Toggenburg »ud die dortigen Landleutc unstreitbar auf ewig als Landleutcdie Glarns angefügt, weshalb Glarus jederzeit des aufrichtige» Willens gewesen sei, den Landesherr» und

. . bleute bei dem Ihrigen zn belasse» und wen» ein Theil dem andern oder sonst Jemand dem einen oderübcr^' Gewalt daran Abbruch thun wollte, auf Aufmahuen dem Bedrohten Hilfe zu leisten. Was weiterd, ^ ^ Schreibe» vom 2. März zn sage» wäre, übergehe man, und vcrspare es auf andere Gelegenheit oder Noth-La Annahme, Zürich und Bern beabsichtigen nicht, bei entstehende» Streitigkeiten zwischen Abt und

ii ^"len über ihre Rechtsinnen, Schwyz und Glarns in Ausübung ihres Richteramts an eine Borschrift zuder N^ darau gar zu hindern, und so dcS Landrechts zu entsezen, bei dem Glarus fest verbleibe. Wennder ^ Glarus weiterhin für parteiisch ansehen sollte, vcrhoffc dieses, von den Toggenburgcrn, wenn sie je wohl-nirst^" übergangen zu werden, »m dercnwillen Glarns in diesen Streit gewachsen sei, und denen cS

l »linder, als Zürich und Bern, behilflich sein wolle.

Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg.

llieg ^>7, 25.—29. Mai. Der Abt von St. Gallen versendet an die eidgenössische» Stände seine gedrukte^ ,u,b Schuzschrist gegen die Prätenstonen von Schwyz und Glarus, betitelt „Vnvorgreiffliche Fürstl.Ar' Sioth-Wehr Gegen bcyden Lobt. Ortheu Schwcitz und Glarus wegen Toggenbnrgischen Landt-9icchts-

MM. St. Gallen. Gedruckt bcy Jacob Müller. 1707/'Klein 4° 18 Seiten Eingang und 113 Seiten Haupttept.

Die Begleitschreiben des Abts s. Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg. - - Staatsarchiv Bern: Toggcnburgbiicher OL. 95.

Staatsarchiv Lncern: Acten Toggeilburg. — Landesarchiv Glarus: Acten Toggcnburg.

sow Mai. Der Abt von St. Gallen läsit in Toggcnburg folgendes Mandat publiciren l Es werde

b»rg ^ vggcnburg als auch auderortS zu nicht geringer Verkleinerung des Fürsten ausgesprengt, er habe sich^l)ur ^»»^'» Vertrag gegen Zürich verpflichtet, im Toggenburg nicht nur den gemeinen Landfrieden, wie imi» kl freier Rcligionsübung, sondern wenn man es fordere, auch noch MchrcrcS, der Religion wegen,

bosb c evangelischen Landleutc zu gestatten. Diese Ausstreuungen seien grundlos und ein falsches Gedicht

"»ruhiger Leute und berechnet, ehrliche katholische Herzen wider ihre natürliche Obrigkeit zu verbittern,höM ^ Abt in kräftigster Form dawider protestire und erkläre, daß ihm mit dieser Zulage zu viel undUnrecht beschehe.

LaudcSarchiv Schwyz: Acten Toggcnburg. (Glcichzcitigc Abschrift.)

2? 1707, 4^ Jzini. Zürich und Bern an den Abt von St. Gallen. Erwiederung auf das Sehreiben vom

^lädtc ersehen, wie der Abt seine Haltung in dem Toggcnbnrgerstrcit rechtfertige, wie er beide

^chc» wegen ihrer Jnterposition beschuldige, jede Schuld von sich abwälze und warum er sich ihrem Ein-

^>>m Mau habe sich über all' das schon so weitläufig ausgesprochen, daß man nnrmehr den erhobenen

tzs». ' »1»»gen und Klagen entgegentrete. Im Toggenburg sei das zweihundcrtjährige System nicht von dender v ^»»»U sondern von den äbtischen Beamten verändert worden, indem diese von Zeit zn Zeit die Freiheitenvieo-r", "»U und deren Landrccht mit Schwyz »nd GlarnS unterbrochen haben. Beide Stände seien daher, nachAnhörung der Klagen und nachdem dieser Streit ohne ihre geringste Schuld seit sechs Jahre» von^cht Tagsa^uug gezogen, die Toggenburger über die bei ihnen eingetretene Stokung von Gericht und

»Ig ^^"^Uidig geworden, zur Erstiknng des Ausbruchs der glimmenden Unruhen um so mehr veranlaßt worden,Idas dem Abt durch wohlbekannte Hand selbst eingeladen wurden, sich der Sachen Vermittlung anzunehmen,

Uüvidcr ^^"»' »bcr durch die vorgeschlagene» Präliminarpunkte, die dem eidgenössischen Stil »nd Herkommen^fte» 4 z«rükgewiescn worden waren. Die Gesandten deS Abtes hätten gerade in der lezten hiefür ange-

U>,^.. "Launig ,uit vorhin nicht erhörte» fremden Einstreuungen des Geschäfts Behandlung alterirt. Da darauf,»»d begehrten kurze» Llnfschubs, von einigen katholischen Orte», mit Ausschluß von Zürich und Bern

evangelischer Orte, auch in der lcztcrn Namen daö bekannte Project »nd Mahnschreiben an Toggen-