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dessen, was von Toggenburg abgefaßt und constituirt worden, und um Abscndung ihrer Ehrenmittel in das Togg"'bürg, um da Kcnntnifi zu nehmen von allen Rechtstiteln seiner Freiheiten, Hingegen versichere ToggenburgAufrechthaltung des Landrcchts, und wenn der Abt seine Rechte und Befugnisse daselbst, wie sie vorbehalte»aufgezählt sind, wieder in Bcflz nehme, sei Toggenburg dem nicht zuwider und wolle im Streitfälle bei de» h'"Orten Recht nehmen. Auf diese Weise werden die innerlichen Unruhen beseitigt und die Reibungen zwischenParteien gehoben, was ja auch Toggenburg innig verlangen müsse; es sei nun Zeit zu schneide», da SckMiGlarus bereit seien, Toggenburg die Sichel in die Hand zu geben.
Staatsarchiv Zürich: Acic» Toggriiburg. — Staatsarchiv Bcrni Toggenburgbiichcr 00,
1<»7. 1707, z, Mai. Zürich an Bern, Da sich die Gemüthcr im Toggenburg wieder beruhigt habe» n"dHoffnung vorhanden sei, daß das Psalmcnsingen keinen weitern Anstoß gewinne, will Zürich es dabei ben'?»^lassen.
Staatsarchiv Bern: Toggenbnrgbiichcr.
A»8. 1707, 5. Mai, Sidwald. Sekclmeister Rüdlinger an Sckclmcister Rahn in Zürich. Da die T'sgg^burgcr Hrn. Stadler bezüglich seines Gutachtens nicht solchergcstaltc», wie er verlangte, a» die Hand gehenverlangt er von Hauptmann Keller eine Besprechung in Einsiedel»; lezterer Ort werde wohl ausgeschlagen
dagegen mochte sie eher nach dem Hummelwald begehrt werden, wo Hauptmann Keller durch einen Kvang^^^vergesellschaftet würde. Wen» auch wenig zuwcg zu bringen sein werde, könnte man Stadler vielleicht docb ^bewegen, den Rükkauf von Toggcnburg vom Abte durch die Landsgemcindc Schwyz ratificiren zu lassen. ^Rath begehrt, ob es besser sei, mit Stadler zu confcrircn oder nicht,
Staatsarchiv Zürich : A. a. O. Ebenso Staatsarchiv Bern-
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Vergleiche hiezu den Brief von Hanvtmann Keller an Landvogt Stadler vom 5. Mai 17l)7., worin derselbe amündliche Verhandlung anträgt. Landesarchiv Schwyz: Acten Toggenbnrg.
1K9. 1707, 7, Mai. Kaiserliches Rcscript an den Botschafter Graf Trautmannsdorf. Demsei bekannt, in welche wcitaussehendcn Thätlichkeiten das Unwesen in Toggcnburg unter dem Schuz »a»und Bern ausgebrochen sei. Man habe der Sache bishin von Weitem zugesehen, in der Hoffnung, der Bot!werde einen Mittelweg auszufinden wissen, und gewärtige nun Bericht, wie das Werk mit Rath der Wohllssß^^anzugreifen und ohne Weiterung durch gelinde Mittel zu einem gütlichen Vergleich gebracht werden könne.soll er auf jene, welche die Hände in diese Sache eingeschlagen, gute Obacht haben, und besonders traehte'h^Hauptmann Stadler von Schwyz, der laut des Botschafters Bericht der Urheber dieser Unruhe sei, »usGedanken zu bringen. Der eigenen Klugheit werde überlassen, etwa dem preußischen und englischen Gesa»
Bern begreiflich zu machen, daß beide Städte bei länger»« Beharren auf ihren bisherigen Unternehmen! >das gestekte Ziel erreichen. ^ ,.-,7
Stistsarchiv St. Gallen: Band
170. 1707, 7, Mai, Zürich an Bern. Wege» der Unterredung des Landvogt Stadler im
die Toggenburgcr dahin instruirt worden; Das Gutachten Stadlers cntdcke so ziemlich die Absichten vonDie Cvnferenz sei nicht gut auszuweichen, dagegen sei es besser, sie im Hummelwald in Gegenwart einesLandrathes abzuhalten, wo ohne weiteres Einlassen das, was Stadler vorbringe, einfach »ä rsloronäum zu
Staatsarchiv Bern: Togqcnburflbüchcr
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171. 1707, 11, Mai, Bericht von Rüdlinger an Sckelmcistcr Rahn in Zürich über die vntcrrcd»".Landvogt Joseph Anton Stadler mit Hauptmann Keller, Lieutenant Bösch, Ammann Grob und "lt'^'^^che,Maggion im Hummelwald (den 7, Mai 1707.) Stadler brachte sein schriftlich eingegebenes Gutachten z»t
allwv er es so weil gebracht, daß es bei den uonUwliois (unrichtig für; Katholische») so viel als
war, durch eine Gesandtschaft Schwyz und Glarus zu einer neuen Untersuchung und Kenntnißnahnic ,sicht
burgischen Dvcumente zu bitten; die Evangelischen ließen sich solches auch ziemlich gefallen, so daß es
zu erwehren gewesen, daß man nicht einen gesammten Landrath zur Wahl der Gesandten angesezt hatte-