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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Theile gestellt worden, so nehme man anch an, daß die Deklarationen beider Stände gleicherweise nicht als VorM'(imperativ) anzusehen seien, ansonst das Wesen der alten Bände nnd das eidgenössische Vertrauen zerlöchert 'nncrhaltbar gemacht würden. Deshalb erwarte man, daß die Angelegenheit mit gcsammter Hand auf dein b»/verabschiedeten Fuß vorgenommen und erörtert werde.

Staatsarchiv Zürich: A. Tvggenburg. — Staatsarchiv Bern: Toggenburgbiichcr NN. IltS. — Staatsarchiv Luccrn: A. Toggcnburg. (Uonccpt.i

150. 1707, 11. April. Antwort von Zürich und Bern an den Abt. Die Mittheilung des äbtischen Meim'^an die eidgenössischen Stände wird abgelehnt und die frühere Erklärung wiederholt, vermöge welcher man a»»at 'Haffen zu dürfe», der Abt werde sich damit sättigen und glauben, daß beide Stände einzig nnd allein ans Erholdes Friedens abzielen und dabei erwarten, daß auch der Abt das Land Tvggenburg bei seinen Rechten belasse

Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenbnrg, Concept. — Staatsarchiv Lncern: Acten Tvggcnburg. (Copie aus St. Gallen.)

157. 1707, 17. April. Bericht des Landschrciber Dinner an Zürich über die Cvnfcrcnz vom 11.

Der vertrauliche aber nicht ausführliche Bericht über die jüngste katholische Conferenz in Lucern ging dahin: ^Sachlage in Toggenburg sei sehr militirt und habe viel Streit und Zank erwekt, so daß die Schwyzer schdeshalb mit Schultheiß Dürler und Landammann Püntiner viel zu schaffen hatten, da diese, ohne es aber dc> ^herauszusagen, daraufhin redeten, die Religionsgemeinschaft sei im Spiele; man hat von allerlei gütlichen ^0^'-gesprochen, von denen aber die Abgeordneten des Abtes nichts hören wollte». 2. Die Beantwortung der Sa»von Zürich nnd Bern, der Toggcnburgcr nnd des Abtes seien auf die nächsten ordentlichen Landsgcmeindcn veria ^worden. 3. Zum Streit bezüglich bemerkten die Gesandten von Schwyz, der Abt habe den Toggcnburgcr»gethan und despotisch regiert; wcnn Tvggenburg ebenfalls einige Erkenntlichkeit und Beachtung beidenschenken und diese nicht gar völlig auf die Seite sczen würde, mißgönnte man ihm zu Schwyz die jezigcnicht, und von den sechs Punkten würde wenig oder gar nichts gehen. Uber diese Materie sei gar sorgfältigund beschlossen worden, daß Landvogt Stadler mit Hauptmann Keller nnd Landammann Zwicki mitRüdlinger hierüber mündlich oder schriftlich verkehren sollen, keineswegs etwa in der Absicht, Toggcnburgwas nun bereits bestehe, des geringsten zu benachtheilcn, sondern vielmehr um die liebe Einigkeit allerseitsauszubauen. (Absch. 632.) Staatsarchiv Zürich: Acten Tvggenburg. (Onii 'l

daß

158. 1707, 19. u. 21. April. Zürich (u. Bern) an die Toggcnburger. Mit Bedauern vernehme " ^,tcS unter den beiden Religionsparteicn wegen des vorhabenden Psalmcnsingenö nnd der Catcchisationen Z»Animositäten kommen wolle; jede Rcligionspartei wird eindringlich ermahnt, die dem Land in die Hand lffFreiheiten doch in Einigkeit unzcrtrcnnt zu erhalten zu trachten, und solche und andere Sache», die man ,,fassen und begreifen könne, zu reifer Berathschlagung und Vergleichung an den gemeinen Landrath zu

Man solle doch glauben, daß Zürich und Bern nur darauf bedacht seien, daß alle Toggenburg angewiesenenund leiblichen Religionsfreiheiten mit gemeinem Rath eingeführt und die geistlichen, wie die leiblichen Frei ^baldmöglichst in beiderseitig unvcrhindcrlichcn Übnngsstand verabredet und gestellt werden sollen. Wen» >Landrath in dem einen oder andern Fall nicht einigen könne, seien beide Stände zu fernerer Rathsertheilung zDieses Schreiben wird de» 21. April Sckelmeistcr Rüdlinger patcntweise zugefertigt und da diegegen die Freiheit des Psalmensingens auslegten, zum Trost der evangelischen Toggcnburger noch dahin ^dem Niemand nachthciligc» Kirchengesang soll der Fortgang gelassen und die Gemeinde», oder in u»erFall, die Landräthe beider Religionen sollen Zeit und Stunde für die Catcchisationen festsczcn. Wie beide ^den Toggcnburgern ihre politischen Freiheiten gönnen, so sollen sie »nter einander auch die freie Ans» >Religion sich gestatten. Staatsarchiv Bern: Toggenburgbiichcr NU. ItSS, N47. (Zürcher AbschUsUel

r u. weites

159. 1707, 21. April. Ostern. Uber die Unruhen, Reltgionsstörungen und den drohenden AusbrncpThätlichkeitcn in de» paritätischen Gemeinden des Unteramts während des Ostcrsonntags siehe eine ' rBerichten ans Toggcnburg, Elgg und Eglisau im Staatsarchiv Zürich; ebenso im Staatsarchiv Bern: Togiff"Bücher M. 1151—1227. M. 1—25.