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^ . Möglichstes gethau habe. Der Abt habe bei den beiden Orten die gleichen Absichten erwartet; wie sehrbei n täuscht, zeigen die Zumuthungen derselben und deren Ablehnung. Man möge sich vorstellen, wie ihm^ "hörung der bekannten sechs Punkte zu Muth gewesen sein müsse; der Abt könne nimmer glauben, das; beidedarauf ausgehen, ihn und sein Stift dem freien Gefallen seiner lluterthancu preiszugeben, daS von derZeit seines Beitritts zum Bunde in Glük und Nnglük, Lieb und Leid sich von gemeinen Eidgenossen nie^°"dcrt habe.
Staatsarchiv Luccrn: Acten Toggeuburg, Orig. — Staatsarchiv Zürich: Abschriften ans Schaffhauseil u. d. Stadt St. Gallen.
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ii!"^ Gegenvorstellung gegen die von ihnen eröffneten sechs Punkte anzunehmen verweigerten und sie vermuthlich^ ^ruction daran hinderte, schikt der Abt sein betreffendes Memorial zu Händen aller Stande schriftlich ein,Zuversicht, die zwei Stände werden dasselbe nicht nur gern entgegennehme», sondern die Gerechtigkeit derA erkennen und die Hand zur Abhebung deö Ungemachs bieten, um so mehr, als seit der leztcu Reise dieser^^dftchaft »ach Toggenburg daselbst Alles darunter und darüber gehe. Das Memorial lautet! Es wird zuversichtlichla>" ^ d'k Schuld nicht zugemessen werden können, das; die Toggenburger Verwirrungen in so
gen Verzug geflossen sind, da er seit deren unglüklichcm Entstand einzig um Gehör, Rath und Recht unaus-gebeten und angehalten habe, und cS wird sich im Grund der Wahrheit finden, dasi weder er noch die"nd"^" dem, waö an dein 23. oder 26. November deS 1766. Jahrs in der Session zu Bade» vorbeigegangenHab Orten von beiden Religionen sich begeben hat, kein Wort gcwusit und folglich keinen 'Autheil
A>u^' Was die katholischen Orte bei Gelegenheit erwähnter Tagsazuug vorgenommen, sei ihrerseits aus eigenemK'ffchehcn und der 'Abt habe weiter nicht concnrrirt, als auf deren 'Ansinnen wahrhaften Bericht erstattetUnd Gewahrsame und Documcute in guten Treuen zum Vorschein gebracht. 'Auch daS zu Baden propouirtc
^ beiden Parteien angefügte Project habe er zur Zeit aus bestimmten Ursachen noch nicht genehm gehalten.
werde» hechx Stände wegen des an die Toggenburger erlassenen Schreibens die Rechenschaft nicht von demHab ^ ^"blcn, sondern von der Kanzlei und wem es weiter obliegen mag, erfordern. Unter diesen Umstände»th>» ^ erwarten dürfe», dasi sich die Gesandtschaft nicht beschweren würde, die Communicatio» dessen zuh ' in Wochen und Tagen zu Bern in Betreff der Grafschaft und Unterthanen gehandelt und erfundenIch. ""b darüberhi» anzuhören, was er zur Vcrtheidigung seiner Rechte entgegenzustellen gehabt, womit
^"^cht bcschchcu, keine grosse Zeit verloren, auch den hicvvr erlasseneu Ortstimme» Folge gegeben worden^gend aber dies nicht erhältlich sein, so wüsite der Abt nicht z» begreifen, womit er sothancn Ernst ohne
welche vorgegangene Warnung verschuldet haben möchte.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggeuburg. — Staatsarchiv Vcru: Toggenburgbüchcr I!V. 1057.
bie m ^ 'April. Die katholischen unbethciligten Orte an Zürich und Bern. Ernste Vorstellungen über
">a>, ^^h^>t dessen, waS beide Städte mit ihren jüngsten Vorschlägen in St. Galle» unternommen. Wenndas in Baden ans lcztcr Tagsazuug berathenc Vcrmittlungsproject als eine eigenmächtige Sönderuug mit
1767, 1. April. Der Abt von St. Gallen au Zürich und Bern. Da die Gesandtschaften beider Stände
lelbst ^ Absicht tapiren wolle, so sei dagegen zu erinnern, dasi alle unbethciligten Orte zuvor die streitige Sachespinös augeschen und auf einen Vergleich gedrungen haben, nachdem das 'Ausschreiben zur Tag-""bet'l Grtheilung weitgehender Instructionen veranlasst hatte. Gleichwohl haben sich aber die katholische»
Orte von dem, waö als gemeinsames Gut befunden worden, nie gesondert, sondern als die leztce>>»»> , ""s dem bekannten Vvrwand abgebrochen worden, auf den erhalteneu Befehlen und dem vorherigen^^lect ^"lachte» inhärirt und nach Einladung aller andern unbctheiligten Stände das genannte, unschuldigedaß ^ ""Igcsczt, ohne einen Gedanken, dadurch den Stand der Dinge zu verändern, und obgleich bekannt war,ei»e o' dcw zwei Stände zur Vcrhörung der toggeuburgischen Ausschüsse schon seit etlichen Jahre»
klammer gewidmet sei einerseits, und anderseits sogar durch fremde Hand ans der Initiative einzelnerssallx ^grüßung der andern, gewisse Projecte de» Parteien vorgelegt wurden. Mit Recht sei man daher imw "W^RMkhm Zulagen zu ahnde», und zu verlange», dasi die angedrohten Eigeuthätigkciteu und uner-^"Niahmen eingestellt werden. Gleichwie das fragliche Project wohlmeinend zu Willkür der streitende»