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Die Landsgcmeindc gibt dc» Beschwerdeführern den Bescheid! Wenn Abt und Konvent, sowie auch die katholischenWnburger in Erwägung ziehen, was Schwyz in allen und jeden Rcligionsstreitigkeiten gethan und wie es sichgalten habe, könne man versichert sein, dasi Schwyz unbillige Untcrdrüknng der katholischen Landleute wedergestatte. Zur Untersuchung der vorgebrachten Klagen sei daher eine Konferenz der Stände SchwyzBarrls mit dem Abt und den Toggenburgern auf den 26. Mai nach Lichtcnstcig angesezt.
Landesarchiv Schwyz: Landsgcmcindeprotokoll I. toi. 251.
^"st^uction der schwyzerischcn Gesandten nach Lichtcnsteig auf de» 26. Mai 1766! ES soll äusierst getrachtetzwischen den interessirtcn Theilen eine steife Zusammenhaltung fvrtznpffanzen mit der Versicherung, dasi^ ^3 son dem Landleuten-Landrecht nicht stehen werde und sich davon nicht treiben lasse; ebenso dasi es dasselbeaus ^chtlichcn Coinpromisi mehr sezcn könne und wolle. Wen» dem Abt gleichwobl bei nächster Tagsazungf.- Aufc» das eidgenössische Recht gewährt werden sollte, wird Schwyz und die übrigen zwei Mitbcthciligtcnbotest erhebe», da Toggcnburg ausier Schwyz und Glaruö Lüemand zu versprechen stehe. In jenem Falleine o ^ beider Orte Gesandte sofort von Baden in'ö Toggenburg reisen und daselbst den Abt und Konvent vory . ""bsgcmeiudc fordern, um das Laudrccht mit dem Fürsten und den Landlcuten feierlich zu erneuern. Derm übende und ungehorsame Theil soll dann alle bisherigen Kosten zu tragen haben. Es sollen auch alle fürstl.stillt ^ Verlust ihrer Ämter der Landieutc-Landrecht öffentlich beschwören. Auf de» Fall der Richtwillfährdeall/"?""" bic Gesandten mit Toggcnburg sich berathc», wie in Abgang solcher Beamter Gericht und Recht und"sthige Landespolizei inzwischen könne verpstogen werden.
Landcsarchiv Schwyz: Landsgcmeindeprotokoll I. 254.
de» N ^^"ben der Orte Schwyz und GlaruS (wesentlich »ach dem koucept von Glaruö von Ende März) an"us d Erklärung des Abtes vom 16. Februar und die abermalige Anrufung deö eidgenössischen Rechts
das z» Baden mache die gehegte Erwartung, daß er, (Abt), vom Geist des Friedens beseelt, wirklich
^si s ^ ^uwernehmen zu den zwei Ständen wieder suche, schwankend. Beide Orte wiederholen die Versicherung,die ^ andern Gedanken haben, als die Landrechtc aufrecht zu erhalten, ohne dabei irgend einen Eingriff in^^chaftsrcchte des Abtes in Toggenburg zu thun. Mau glaube nicht, dasi troz dieser Erklärung daraufu»d^ bie zwei Orte mit den Toggenburgeru wegen ihres LandrechtS in einen neuen Rechtsstreit zu ziehen,
b»rc> ihren Willen zu nöthigen, das fragliche Laudrccht, als eine bereits mit Recht längst erhaltene Sache,
iur unbelicbige Mittel zu behaupten; vielmehr ernmrte man, statt neuer Anfechtungen, neue Unterhandlungen
des Ungemachs, wozu beide Orte bereit seien und, nachdem einige katholische Ausschüsse der Lands-i»r ^Äwyz verschiedene Klagen vorgetragen, beschlossen haben, ihre Abordnungen auf den 26. Mai nach LichtensteigVersuchung dieser Misivcrständnissc zu schike». Zu dieser Confcrcnz wird der Abt auch eingeladen.
Landcsarchiv Schwyz: Landsgeincindcprotokoll I. 256.
^ickj'^ ea. 12. Mai. Über den allmälig sinkende» Einflusi Stadlers in Schwyz schreibt Landammann
^tadl ^athssubstitut Hirzel in Zürich, es gehen wunderliche Reden aus um die Sache und soll Landvogtleiste" Crinale» bei seinen Landlcuten nicht besser daran, und einer Korruption von Zürich, durch Herrn Bürger-test/ ^cher ihm beigebracht, beschuldigt sein, gleichwie andere Herren, die »m Miethung von St. Galle» von^Ücil ^"^^en Leuten gestraft worden. Ebenso meldet Landschreiber Dinner von Glaruö den 16. Mai an Stadt-z» ^ ^ ^erdmüller in Zürich! Es ist eine Gewisiheit, dasi Landvogt Stadler als ein Patron der Toggenburgerst>»c» ennem schlechten Prädicat ist, und sagt man, es habe Herr Bürgermeister Meyer ihn, Stadler, anser ^ "b Hvrgen berufen, selbige» animirt, das Geschäft der Toggenburger tapfer fortzusezen, zu dem Ende^'sehnlich Stük Geld empfangen habe.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg.
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>n ' ^^6, jz, Mai. Landammann und Rath zu Schwyz an Toggcnburg. Auf den Bericht, daß die jüngstv»d gewesenen toggcnburgischen Ausschüsse bei und vor ihrer Rükkchr von einigen Landleuten mit Worten" stark bedroht worden seien, wird von solchen Unternehmen ernstlich abgemahnt.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenbnrg. (Original.)
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