Druckschrift 
6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
2384
Einzelbild herunterladen
 

2884

der Landsgemcindcn ohne obrigkeitliche Erlaubnis; sei der katholische» Religion sehr schädlich, weil die Reform^"weitaus die Mehrheit haben. 2. Das Gleiche sei der Fall dnrch die Sazung, das» Jedermann bei fünfzig Gull''"Buße an den Versammlungen zu erscheinen habe. 3. Durch die Anlage einer Landesstener werden die Katholikarglistig in Kosten gebracht, da sie die großen Ausgaben nie gewollt habe» und nie zu Rath gezogen wo>^'seien. In der Geschwindigkeit sei mancher betrogen worden, deraufgehabt" und nicht verstanden habe. l. ^Reformirtcn haben den Landessekel dem alten Landrath aus den Händen gemehrt, ans den doch die Katholis^in einem ReligionSkricg den Fnsi hätten sczen können. 3. Dadurch daß die Officierc der Rotte» dnrch diegewählt werde», komme heraus, daß die Evangelischen alle Commando bis auf den lezten Officicr haben »istKatholischen unter ihren Befehlen stehen. 6. Die Lutherischen sczen ihre Beschlüsse zum Voraus durch ihrcschüsse fest und bringen sie fertig an die Landsgemeindcn; wie da ein ehrlicher Mann dawider geredet,mit Schlägen und Stößen abziehen müssen. 7. Dadurch daß der Landeid allen andern vorgeht, ko»u»tkatholische Religion in große Gefahr. 8. Die gleiche Gefahr sei eingetreten, seitdem in einigen Gemeinden evanlstülGerichtöammänncr gewählt worden sind, wodurch die Evangelischen die Mehrheit in dem Gericht haben, ^llrthcil nicht appcllabcl sei. 9. Die Evangelischen haben das alte Landessiegel abgemehrt und mit dein w'"die für daS Land anfgcnommcnc» Geldanleihe» besiegelt, was künftig zu großen Streitigkeiten führen ^lll. Es sei gemehrt worden, daß das Land acht Männern übergeben sein soll; was diese beschließen, dabei st' ,verbleiben; die katholischen Mitglieder darunter geben aber in diesen Sachen den Lutherischen ihres eigenenwegen so viele Vortheilc in die Hand. 1l. Obschon früher der Stadtschrciber zu Lichtensteig stetöfort der kathost!Religion angehörte, sei es durch das Mehr vertraglich dahin gekommen, daß die Stadtschreiberei zu sechsum abwechsle. 12. Die Toggenburgcr haben gemeine Alpen, die ehedem durch Meister beider Religionen verwawurden; nun mehren die Evangelischen die Katholischen ab, damit sie den Vortheil ganz in ihrc Hände bckv»»13. Die Evangelischen üben einen großen Übcrmnth mit Springen, Tanzen, Spielen, Saufen an Feicrabe'^essen an Freitagen und Samstagen Fleisch und thun dies de» Katholischen zu Truz. 14. Sie gebe» Gott, >der Priester mit dem hochwürdigcn Gut über die Gassen gehe, die Ehre nicht und antworten, sie wollen eswenn es ihnen gefällig sei. 13. ES bestund der löbliche Gebrauch, daß auch die Evangelischen die kathmüVerstorbenen zu Grab geleiteten; sobald die Katholischen nun den Rosenkranz zu beten anfangen, ziehen 5^ ^ .zurük. 16. Am Fest Maria Himmelfahrt und an den Aposteltagcn tragen sie Werktagskleider, spinnen, "Schuhe und verrichten allerhand kncchtliche Arbeiten. 17. In der Fastenzeit haben sie Schießen abgehalten^dabei gespielt, gesprungen und Tag und Nacht getanzt. 18. Dem bisherigen Gebrauch, daß bei demWechsel die Söhne dem Vater, die Töchter der Mutter folgen, zuwider habe man einer katholisch gewordenen ^ihre vier Töchter entraubt und an einen evangelischen Ort gethan. 19. Die Evangelischen wollen bei Eidcslefl > >nicht mehr auch zu den Heiligen schwören. 2l>. In Lichtensteig sei ein evangelischer Schulmeister angestellt weder die zürcherische Religion mit Psalmensingen und ihrer Rcligionsübung einpflanzen solle, ungeachtet des ^Verbots gegen das Psalmcnsingcn. 21. Wer bei leztcr Landsgcmcinde den neuen Eid nicht geschworen, »-'szu Tod schlagen; es treffe dies nur Katholische, die nicht an die Gemeinden gehen ans Besorgnis!, es möchüzu Nachtheil ihrer Religion verhandelt werde». 22. Bezüglich des Kirchenguts zu Mogelsberg wollenmehr bei Siegel und Briefen bleiben. 23. Der Kirchensaz zu Obcrglatt sei durch das Mehr den Käthe'entzogen worden. 24. Nach der lezten Landsgcmcinde wollten die Evangelischen nachts ans der Heimkehr ge^in das Kloster Magdcnau eindringen und forderten, daß man ihnen zu trinken gebe; ebenso verübte»noch allerlei Frevel. 23. Ebenso haben sie gleichzeitig den Klosterfrauen zu Lütiöburg gedroht, ihre Orgelzureißc» und drei Höfe zu verarrcstiren und zu verkaufen. 26. Das Verbot, keine Hochzeitszeddel mehrzu dürfen. 27. Zu Ganterschwyl beanspruchen sie die Hälfte des Kirchcngutö. 28. Daö Verbot, heimlicheder Strafe halber heimlich abzumachen.

Staatsarchiv Lucern- Acte» TogtW^""^