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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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»uz Wattwyl, Hemberg und Peterzcll sollt» nächste» Samstag Gericht und Recht bcsezcu, Ei» Abgeordneter

Üi> ^Krichtsgcgni soll morgen, den ZV. April, dem Statthalter zu St. Johann nochmals, gleichsam zum

. das Gesuch vortragen, aus den vorgeschlagenen vier Männern einen Ammann zu bezeichnen und anzu-

lvir^"' ^ Jemand im Name» dcS AbtS obige vier Gerichte helfe bcsezcn. Wird das Gesuch abgeschlagen, so

"us Rmmann durch das Loos von der Gemeinde selbst auf so lange bestimmt, bis der Abt einen andern

uulls Ricrcrvorschlag zieht, oder die Landlcute etwas Anderes fcstsezcn. Man solle trachten, die vom Abt vor-

"iter lliichter, sotvcit sie noch am Leben sind, zu bestätigen. Jede Gcgni mag ihre eigenen Richter nach

"ehält Ziehen; bei den Sprüche» dieser Gerichte soll es durchaus verbleibe». Der Gcrichtsbedicnten halber^»hc ^ ^»udrath Vvllinacht, einstweilen das Nölhigc zu verfügen. 8. Zur Abstellung der verderblichen heimlichen

Te/" keiner mehr in Criminal- und Civilsache» anders strafen lassen, als vor öffentlichem Gericht.

cix Koste» und zur Delling der neuen Ausgaben in der streitigen Landcssachc wird auf je hundert Gulden

s,.^^^iich »der öffentlich zuwiderhandelt, verfällt in eine Buße von hundert Gulden. l>. Zur Abzahlung der

gjZ von fünfzehn Kreuzer augelegt, unter Vorbehalt des RükgriffS auf die Schuldige» nach erhaltenem

^ ^' W. Wer künftighin au einer bei dem Landcid ausgckündeten Gemeinde ohne Entschuldignug nicht erscheint,^fuild Gulden straffällig. II. Da die Kriegsflamme rings um die Eidgenossenschaft brennt, wird nöthig

die 5»/"' ^ toggenburgischc Contingcnt zum Schuz des Vaterlandes in Bereitschaft zu stellen und erkennt, daß^»schaft von Gemeinde zu Gemeinde gezählt und in Rotten von je dreißig Man» cingethcilt und einemhieu e'^ Gefreiten unterstellt werden, welche ihre Untergebenen anzuhalten haben, daß sie sich mit guten^'sfcn^" ^"^'"ülichcr Munition versehen. IZ. Der Landrath solle daS im Gewölbe zu Lichtenstcig angc-lZ ^ ^"udsckellädli öffnen lassen, um zu ersehen, was für Schriften und andere Sachen darin sich befinden,"bei, / Bericht, daß deS Landschrcibcrs Ledergcrw Sohn in einem benachbarten Hause Allcö aufzeichne, waSg^^''^^^udelt lvvrdeu, loerdeu von der erbitterten Laudsgemeinde zuerst zwei und daraufhin sechs Schirmer dahin^v>d»et, vie Schriften abzufordern und nöthigenfalls die verschlossene Thüre gewaltsam zu öffnen,

^"dergerw, der entfliehen wollte, tvird eingeholt und zur LandSgemeinde gebracht, woselbst er behauptet,^"k)riften zu haben, worauf er um seiner Sicherheit willen von der LandSgemeinde hinwegbcgleitct wird.k"i», " ^»udsgemeinde nicht bei jedem eintreffenden wichtigen Geschäft oder Zwischenfall besammelt werdenLandrath ermächtigt, in bisheriger Weise fortzufahren und namentlich auf die Freilassung des^bcl German» zu dringen.

Staatsarchiv Ziirich: Acten Toggcnbnrg.

XIX. Z» Abschied IiN.1. (Seite Mio.)

Die ^vli, 8. Mai. Schultheiß, Amman» und Närhe der katholischen Religion in Toggenburg au Schwyz.^"Ndlr/^"^ ganzen Woche gemachte Wahrnehmung, daß die fürstl. Beamten alle Anführer derjenigen^chger^' ^"he daS Landrecht das leztc Mal nur zwangsweise beschworen, zu sich berufen, habe die Sorge^lliiwe^"' ^ möchte auS diesem Treiben etwaS Nachtheiliges beabsichtigt werden, um so mehr, als von dendiesx Rathen einige die ihnen gemachten drohenden Zumuthungen eröffnet haben und nun bekannt sei, daßNgH ^' ^sipenstige» entschlossen seien, mit einer verniuthlich von Landschrciber Ledergcrw verfaßten Anweisung^te ^ gehen. Die nun Hinreisen, seien die Hauptanführcr der vormals widerspenstige» Landlcute, um

^>ts ^ Behauptung der Rechte mit soviel Kosten und Mühe den zweiten Erucuerungsact des Land-

t'v» vornehmen mttsseu; es seien ausgemachte Creatnren des Laudsebreiber Ledergcrw und ohne Vollmacht

»Nter > ^ katholischen Landleute, meistens Lehcnleutc des Abtes, gegen deren Vorbringen, geschehe es auchSchri,, der Religion, prvtestirt werde.

Landesarchw Schwyz: Acten Togczcnburg.

Argt L. Mai. Verhandlungen der Laudsgemeinde Schwyz. I. Christoph Lübcr, Landrichterund

vers^ ^Wdcuau und einige andere Ausschüsse der katholischen Tvggenbnrger trage» der LandSgemeindeÜtdcnc Beschtverdepuukte vor und bitten dringend um Abhilfe. Diese Klagen sind: I. Die Vcrlaminlung