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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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^ylischcn Ausschüsse werden auf freieil Fuß gestellt und in ihre Ehren wieder eingesezt; stc sollen anch den^^gNl wieder tragen bis zu Austrag Rechtens, aber deö Rechtsspruchs gewärtig sein. Mit der ZurükfordcrungGeldbuße» sei einzuhalten; 7. wenn Jemand, sei es eine Gemeinde oder ein Private um FreiheitenZweifels habe, solle dies zuerst an den ersten, zweiten und dritten Landrath gebracht werden.

Staatsarchive Zürich, Bern, Luccrn zc.: A. a. O.

^ Irlich 1!). November. Rechtfertigung der Toggenbnrger in Betreff ihreS Verhaltens seit der lczten

y ^^Am'gstagsazuiig gjg ^ November. Am l(>. September haben die Beamten deS Abtes denjenigen

den d>em Landrecht mit Schwyz und GlaruS das Recht des Weinverkanfs haben ausüben wollen,

der , uiit Gewalt auS den Häusern genommen, so namentlich einem Valentin Hartmann, in dessen Abwesenheit

er n ^ alleö Rechtvorschlagens aufgebrochen und der Wein nach Lichtensteig geführt worden sei, ohne daß

e>» an wicdcrbekomiuen hätte. Am lt. September haben dann die Amtleute des Abtes in den Kirchen

derbe verkünden lassen, worin das Wcinausschenken bei Vermeidung der Bestrafung durch daS Landgericht

sei». ^urde. Nun müsse aber das Weinansschenkcn nach dem Landrecht von ltäll jedem Landmann gestattetRuinen Mandate laut hergebrachter Übung nur vom ganz gesessenen Landrath erlassen werden, undlein ^ ^vre in die Befugniß des Landgerichtes nur, waS dem Malcficanten an Haut und Haar gehe. Gleich-heit Gerücht im Land ergangen, der Abt wolle mit den Toggenbnrgcrn verfahren, wie ein souveränerl» ^ ^ Üinem eigenen Land und seinen Leuten. Diesem Gerücht sei um so mehr geglaubt worden, als amhin; ^wber den Landlcuten der Tabak, der auf offenem Markt feil gewesen, von den Amtleuten deS AbteS^.^^nominen worden sei. Dadurch sei dann der Landrath am 8. Oktober zu folgenden Beschlüssen veranlaßtdurch den Aintsdiener auf dem öffentlichen Markt zu Lichtensteig einiger Tabak weggenommensolle ^ ^'kcnnt worden, daß man Herrn Landvogt freundlich bitten solle, daß inskünftig mit solchen Thätlichkcitc»de» /"Phallen werden, andernfalls mochte man sich von LandeSwegcn darwidersezen, als wider ein Stük, dassv Handel verhindere. 2. Daß man Herrn Baron Landvogl ersuchen solle, mit Vollziehung deö Mandats,^»»d? ^ September pnblicirt lvorden, einzuhalten, masscn vermeint werde, daß es der Landlenten Freiheiten und^ond ^ Schwyz und Glarus zuwider; man sei aber fest entschlossen, den völligen freien Handel im ganzenmit!>'"^^vdort zu üben. 3. Des neuen Zolles halber solle man Herrn Baron anzeigen, man bitte ihn, daß erAschen desselben einhalte, man vermeine den nicht schuldig zu sein und im Fall man den mit Thätlichkcit^halt mochte mau sich widersezen. Jedoch so man solche? von Seite der Landlcute mit dem Recht nicht^'»ntc, sei man erbittig, alle Billigkeit zu erstatten. Der Anstand wegen des Zolles rühre aus dem Jahr^iin habe da den Landlenten keinen Landrath gestatten wollen, ja sogar den Ausschüssen derselben^»sin" verboten, des Zolles halber mit einander zu reden. Und da sich die von den Amtlcutcn begehrtenbin,, erstern endlich privatim und separat zu einem Contract eingelassen, habe man sie zur Vcrcin-aber ch ^vlokt, daß der Zoll an keinem andern Orte als zu Lichtcnsteig solle gefordert werden. Damit sei es^ Folge so weit gekommen, daß aller Orte» von Allein, was auS dem Lande gehe, der Zoll gefordert^gt habe man aller Orten über sie geklagt, und ihnen ein gleiches Verfahren angedroht. Da der Land-""d dar"'"" Besenval, unwohl gewesen, so habe Landschreiber Ledergcrw versprochen, solches dem Abt zu berichten^asst Antwort erfolgen zu lassen. Am gleichen Tag sei ein durchreisender fremder Krämer, der auf offenerPfeife Tabak geraucht, von den Amtleuten des Abtes angehalten und mit einer ansehnlichen Buße

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^heils ^^ Ausschüsse den Abt im Kloster St. Maria um Aufhebung des vom Landgericht über sie gefällten

A», v"d da er wenig oder kein Geld bei sich gehabt, habe er zwei Glutpfannen im Stich lassen müssen

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^vhlisch

sei eiue^s habe Landschreiber Lcdergerw die sechs 'Ausschüsse zu sich berufen und ihnen eröffnet, der Ab

^rde / . ^6 Zolles und anderer Sache» wegen landsherrlichc Rechte zu gebrauchen und gegen Ungehorsame^ diejenige Gewalt anwenden, die ihm Gott in die Hand gelegt. Um gleiche Zeit haben die sechs degradirtcn

^blcin, Darauf habe ihnen der Abt crwicdcrt, wenn sie ihre» Fehler erkennen, so könne er sie begnadige»,

^ste» ^ ^ angefahren: Was rösiclt ihr im Land herum und ruft fremde Götter an? Ihr verursacht solchej^^ven ""d Waisen über euch klage» werden. Am U>. September sei von Schwyz ei» an Schultheiß,P Landräthe und Landleutc adrcssirtcs Schreiben sainint einer llrkundc eingegangen, zu dessen Beantwortung

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