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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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i)!>, 17l11, 12. Juni. Landschreibcr Dinner an Stadtschreibcr Werdmüllcr. Dermalen wird das togg^burgische Geschäft nach der allerhöchsten Staatskunst geführt, indem kein gemeiner Mann mehr in das Eal'N»hineinsehen könne. Herr Dr. Rüdliugcr habe sich der Tage mit Landammann Müller allein, dann auch mit ^ammann Zwicki gleich einem hohen Minister ersprachet, den Landvogt Gallati und noch weniger den Landv gBlumcr seiner Visiten gewürdigt, und an mir, als einem groben Bauern, nichts sage, hochmüthig rechtvvrbcipassirtc. Ist also dieser gewaltige Mann capabel, sich und den Toggcnburger» gute Patronen zu n»»^und zu behalten; ich bin gewisi beredt und versichert, daß er zu Schwyz die Sache mit gleicher Verschlagt''führe, habe es rühmen hören über alle Massen. Gott im Himmel verhüte, daß diese gute» Toggcnburger »'übel angeführt werden. Gut und nöthig wird sein, daß gewaltige Stände oder dero ansehnliche Ehrengn^anderer Orten sich in Treuen annehmen und gefährlichen Unterfangen Vorlaufe», sonst es einen sehrAusgang nehmen möchte. Von hier aus hat fast Niemand keinen Glaube» mehr. Alle gewaltigen und tu'"Freunde Toggenburgs sind dccrcditirt, sonderlich die, welche mit Bedacht in die Sache gehen wollen; es sind"wohl angeschrieben Andere, welche tapfer dran wolle».

Staatsarchiv Zürich: A. Toggenburg.

1ÜÜ 1701, 22. Juni. Der Abt von St. Gallen an die eidgenössischen Stände. Das Vergangene ^Zweifel erregt, ob die mit beide» Orten Schwyz und GlaruS jüngst zu Baden angerathcnc nochmalige g'^Konferenz eben jene Frucht bringen werde, die von derselben erwartet und erhofft worden. Die Defcrenz " 'die der Abt gegen die eidgenössischen Orte trage, habe, wie billig, vorgedrungen und er nicht unterlasse»derselben Folge zu geben. Weil auch beide Orte Aumuthung verspüren lasse», den Abt in Person bei der ^ferenz zu wissen, dieser aber der Gesundheit halber sich von Haus nicht wohl weit entfernen könne, habe erSchreiben vom 3. Juni) nicht allein die Confcrenz beliebt, sondern seine Bciwohnung und zugleich die lsi"» .zu St. Gallen oder die zu Wyl als Malstatt in dem Absehe» anerbictig gemacht, um audurch die Sache» in a ^zu facilitircn. Als dann aber beide Orte Bedenken getragen, zum Abte zu kommen, habe er auch darin »" ^geben und sie nur um die Willfahr angesucht, sie möchten anstatt Einsiedel» (wohin Schwyz die ConfercnZ ft"auf den 12. und nachher auf den 17. Juni ausgeschrieben) Rapperswyl als Malstatt belieben u. s. w.aber Schwyz sich weigerte, von der Malstatt zu Einsiedel», als die mit Ursache auscrschcn worden wäre, Z»und der Abt auch Ursache habe, wegen Einstcdclns Bedenken zu machen, die er bei nächster Gelegenheit zuganz bereit sei, so haben dessen Deputirtc das lcztcre schwyzcrischc Schreiben (vom 16. Juni) der mitgehendengemäß beantwortet, und weil die Partei auf dem Ort Einsiedel» inhärirt und in einem so kleinen UmstandWillfahr ausgeschlagen, haben die st. gallischen Deputirtc, die bereits über de» halben Weg avancirtnicht ohne sein könne», dem, wie bedeutet, mit Ursache aufgetragenen Befehle nachzukommen und sichnach Haus zu wenden. Damit sei der Effect des wohlmeinlichcn Raths ausgeblieben, nach der Meinung bcsohne seine Schuld. Die künftigen Dinge seien nun mit der Nacht der Ungewißheit bedekt. Der Abt bekenne ' ^indem er seinerseits zu einer so geringe» Condescendenz nicht gelangen möge und die EntschuldigungErkanntniß höherer Gewalt geworfen worden, sei er in das Nachdenken gcrathc», es möchte in übrigennoch mehr importirlich essentialischcn Punkten auch also lauten und vorgcschüzt werden, der höhere Gewalt ^bereits erkennt und ließe sich darin nicht viel tractiren oder mittel». Der Abt begreife auch nicht, was für ^eine gütliche Handlung gewinnen möchte, wenn es bei dem, waS der Gegcnthcil erkennt, ohne Anderessollte, da dem Abte leider nicht verborgen sei, wohin diese Erkanntuissc des mchrcrn GcwaltS schon wirklichsind. St. Gallen wollte den jezt vernommenen Verlauf etwas weitläufiger vorstellen, um dem Vorwurf z»als wolle es nicht gern cvnfcrircn und gutem Rath Raum und Plaz lassen. In solchen bedauerlichen 3"'^^müsse der Abt nun abermals von der Roth das Consilium empfange» und die schon so viclmal cingelcgt"um Mittheilung des eidgenössischen Rechtes i»8t-rntä«mnm wiederholen, und damit er selbst in der Ordnungund die Sache darin gehalten werde, so mögen doch die eidgenössischen Orte die Gedanken zurük und aufzuwenden, was auf Ansinnen der bei dem mehrern Theil der Orte gewesenen st. gallischen Gesandtschaft " ^für billig und recht befunden und mit Ortsstimmen bekräftigt wurde, worauf die unparteiischen Orte l" >^iBaden einhclliglich opinirten und billig erachteten, daß die beiden Orte Schwyz und Glarus bei der i» bc»>