Druckschrift 
6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
2369
Einzelbild herunterladen
 

2369

^'»Protokoll nicht gleichlaute, erklärt dieselbe sowie die darauf bezüglichen Erkanntnisse deS dreifachen RathcS und^ «andsgemeinde für nichtin und beschließt, die genannte Urkunde durch die nämliche Mittclpcrson wieder an denzuriikzuschiken mit der Anzeige, daß fragliche Urkunde und die betreffenden Beschlüsse gcnichtigt seien,

LanvcLarchiv Schwyz: LandSgcmcinvcyrotololl I, Utt,

7li, l7t>z^ 1 Deccinber, Bütschwyl, Hauptmann Johann Rudolph Keller überschikt seinem Schwager -and-Joseph Anton Stadler in Rothenthurm das noch ausstehende verdcutctc Geld, nämlich achtzig T Haler, woiuii^ Betrag des diesmal cmpfangcnc» die Summe von zwcihundertfünfundzwanzig Thalcr crrci'cht, und ersucht um^"pfangsanzeigc, damit er, Keller, bei ctwclchcn der vertrauteste» Landleute, dessen waS ste ihm befohlen, Bcglanbigung^statten könne, Bcincbcuö wird Stadler ersucht, mit ferner» Ausgaben einzuhalten, indem die Toggenburgcr Bauern""d Landlcutc sehr schwierig würden, wenn sie von einem und andern 'Nachricht bekommen sollte»,

Lanbcsarchiv Schwyz: Acten Toggcnbnrg. (Original.)

X. Zu Abschied 542, <!. (Seite 1132.)

luu, 2, Januar, Glarus an Schwyz. Da der Abt mit allem verdoppelte» Um-Rechtschreicn nichtsder Sache in die Länge zu ziehen und die beiden Stände Bern und Solothurn zur Untersuchung

n, ^3e und Documcntc der streitigen Parteien den IV Schirmorten beizugesellen, verlangt Glarus, daß diesem»nd aller Raschhcit und Vorsicht begegnet werde, da solche Verzüge der Regimcntsgattuug von Schwyz

Glarus sehr gefährlich sei» können. Es sei daher rathsam, Zürich und Luccrn zur Anordnung einer baldigen°"l°"»z anzugehen,

Landesarchiv Schwyz: Acten Toggenbnrgcrlricg.

7k

IV D > Januar, Schwyz u, GlaruS an Zürich. Zürich wird ersucht, fördersam eine Conferenz der

»igu . des Abtes auszuschreiben; die Beiziehung von Bern und Solothurn, die in dem st. gallischen Schirm

bje ,'"Abrissen sind, wird dagegen abgelehnt. Der Streit könne nicht mehr länger stcken gelassen werden, da sonstvcrlandrcchtctcn Orte unausweichlich zu andern Schritten gcnöthigt wären,

Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnbnrg.

79

^ Januar. Lucer» an Zürich. Bevor etwa eine Conferenz der IV st. gallischen Schirmvrtcder ^ Uneben werde, hält Lucern cS für rathsai», vorerst an den Abt zu gelangen, daß er von der Bcizichnng^rha Solothurn abstehe, weil es anfänglich sich doch nur um eine beiderseitige Mittheiluug deS

BewcisiuaterialS handle, wobei dem Abte an seinen Rechten und Vorbehalten nichts benommen werde,sich . Weise wäre doch einmal ein Anfang zur Beilegung des StreitS gemacht, im Verlaufe welcher Verhandlung"»n etwa eher Mittel zur Fortsezuug und Beendigung hcrvorthu» würden,

Staatsarchiv Zürich : Acic» Toggcnlmrg, Staatsarchiv Luccrn: iüickvm,

^94, 22, Januar. Der Abt von St. Gallen an Zürich. Die von Schwyz und Glarus verlangte^saiw'^ ^ ^ Schirmorte wird für einstiveilc» abgelehnt; der Abt wolle vorher seine Angelegenheit durch besonderechjsi^n jedem einzelnen Ort eröffnen lassen, da der ganzen Eidgenossenschaft und ihm daran gelegen sei, zu

^'!ge uach Anrufung des eidgenössischen Rechtes solches gewährt werde, oder ob er zulassen müsse, daß

ilhxjj "Rer dem Titel und im Namen ihres Landrcchtö mit den Unterthancn eines souveränen Standes ohne^petitorisch vorgehen können.

Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg.

8l

^jc». ' Z8. Januar. Schultheiß, Ammanii, Räthe und gemeine Landlcutc im Toggcnbnrg ordnen eine

(Hauptmann Keller und alt-Sckelmeister Rüdlingcr) nach Zürich und Bern ab, um daselbst ihredie^ ^^^chcn Befngsamcn und Rechte darzulegen und die Originalurkunden vorzuweisen. Zürich empfiehlt»ung mit Schreiben vom ö. Februar und hofft, daß sie in Bern trostlich angesehen werde.

Staatsarchiv Zürich: Actcn Toggcnlmrg, Staatsarchiv Bcrn: Toggcnlmrg-Büchcr NU lv.

297