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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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67, I7l)3, zz September. Zürich theilt de» Ständen Schwyz «nd GlaruS das ihm von Obervogt vonMann eingehändigte Klagenmemorial deS Abteö mit nnd gcwärtigt ihre Rükäußernng, ob nnn dem eidgenössischen^ ^ut Jahrrechnungsabschied Folge gegeben werden solle.

Staatsarchiv Bern: Toggenburgbüchcr x. 1073. (Abschrift.)

Hgh Z-t, September, Lichtensteig, Toggenburg an Schwyz und Glarus. Bei den jüngsten Gemeinden

l^iei/^ ^ Mehrzahl derjenigen Landleute, welche sich von der LandrechtSerneucrung ferngehalten, nunmehr ans

^ept" öue gemeine Landschaft erklärt; die Minderheit dagegen habe auf erfolgte Aufforderung den Ll),

v>,s folgende Erklärung abgegebeni Das im Streit liegende Landrccht sei ihnen bisher ganz oder thcilweise

daß llcwesc» und es sei ihnen auch nicht im Wissen, das, es je beschworen worden; sie hätten gewünscht,

de» >" ihrer Gegenwart von den Ständen eine Erörterung gepflogen worden wäre, indem dabei so an

^ klommen, kmg dieses Landrccht sei, wem es zu Nuzen oder Schade» gereiche nnd wie man sich ihmi »i ^göttliche» und billigen Dingen zu verhalten hätte. Da man aber nun nicht wisse, was zu unterst

a»s i/ Erborgen sei, so sei die Minderheit der Ansicht, es sei sicherer und den llnterthanen anständiger, nicht

^ hergekommenen Stand zu schreiten und der Obrigkeit zu gehorche». Weder Furcht noch Gottes oder der

ueilsr» g» ... ...... .... ...

Hab ' Gewalt habe sie von der Beschwörung abgehalten. Es sei sehr fraglich, ob die Mitlandlcutc, die geschworen

^»»d' in dieser Sache richtig oder streitig sei; es sei auch der Grund nicht bekannt, warum diese

k^>^""ai»dc in solcher Noth und Eile gehalten worden; wenn die Beschwörung rechtmäßig und nüzlich sei, so

lUbor ^ ^Zait geschehen; man sehe nicht ein, was dem Rechte und dem Nuzen abgegangen wäre, wenn man

»iciu ^"ferirt hätte. Wäre die Beschwörung wirklich nüzlich und dem Rechte gemäß, hätte sich der Fürst deren

»»d -.?^^6ert, beiden Orte werden daher nicht verdenken, wenn diese Minderheit sich weder zu Gewalt, Rath

»»b ö»m Rechte entschließe, bis sie ans dem Fundamcut wisse, was dieses Landrecht für ein Gcmächt

^aher die beiden Orte nnd der Abt sich hierüber sattsam unterwiesen hätte». Der Landrath verlangt

effung, wie er diese Tergiversircnden zur Gebühr bringen solle, was zur Verhütung von Zwiespalt

,"^h^"dig sei. Im Übrigen geben die im Landrath vertretenen Ausschüsse die Erklärung ab, daß sie dasi ^ halten und von dem, was sie am 5, Juni abhin beschworen, unter keinen Umständen mehr weichen werden,

Landesorchiv Schwyz: Acten Toggenburgcrkricg.

^leres y ^!, Zg, September, Der Abt an Schwyz. Es wird daran erinnert, wie der Abt aus so inständiges' ^Verben von Schwyz zum Frommen der katholischen Religion sich zur Anlegung der Hummelwaldstraße,^ fezigen schweren Anliegen entstanden, bereit gezeigt habe. Durch die dreimaligen Abordnungen nachööslM' ^ nichts Anderes gesucht, als aufrichtig und eidgenössisch au den Tag zu gebe», wie ungut undch,j^ öer gemeine Landmann wider ihn darob informirt sei. Am schmerzlichsten aber sei für ihn die durch»e»r m suchende Gcmüther ausgestreute Verdächtigung, als hätte der Abt ITUll gesucht, von Schwyz einige^ihei/. Freiheiten durch Bestechung dortiger RathSglicder auszuwirken, durch welche die älter» Rechte und

^agcn" ^tl)wyz selbst beeinträchtigt worden seien. Der Abt könne sich angesichts dieser ehrvergessenen^cht ^"^dings über die eingetretene Spannung nicht allzusehr verwundern, so lange den Lügnern der Mund^chte , werde. Dazu komme noch die falsche Aussagt, als habe der Abt, gestüzt auf die 17W erworbenen>i»d m ^"we seiner Untcrthancn an Ehre und Gut in Strafe gezogen, Schwyz wird ersucht, über die Urheber^tvb^, Milser frechen Verleumdungen eine strenge Untersuchung anzuheben, da durch die Urkunde vom 3(1,

»icht "ur bestätigt worden, was Schwyz laut Briefen und Siegeln zu thun schuldig war; der Abt verlange

^ »och Gaben, sondern einfache Gerechtigkeit, die man weder Heiden noch Türke» vorenthalte,

^ Landcsarchiv Schwyz: Acten Toggenburg.

»essjs^^ Zl), September, Zürich an Lucern, Zürich theilt den Entwurf eines Schreibens sämmtlichcr cidge-

^6lude »» Schwyz und Glarus mit, das »ach eingegangener allseitiger Zustimmung überlassen werden^ öczt/Iz übrigen sei ihm von des Geschäfts Situation Mehrere? nicht als auch Lucern bekannt, außer daß»nfercnz zu Einsiedel» erfolglos gewesen sei,

Staatsarchiv Luccrin Acten Toggenburg,