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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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gehen"'- ilewohntem Strcpit» den Rathschlag gegeben, dasi man der st. gallischen Gesandtschaft nicht anders Audienzkv» Gcgenwärtigkeit der Redner und Toggcnburgcr, womit die eine und andere Partei selbst anhöre»

^>ian ^ Landsgemeinde proponirt tvürde; und vbzwar alles, was Vernunft gehabt, dawider höchstens^ e» und die Häupter an in omni vvlwmvntin rcmonstrirt haben, dast dieses wider alle Gebühr, Herkommen unddennoch der corrnmpirte gemeine Mann dem Stadler Beifall gegeben und por major» seinenllchlag crinchrt. Eine Deputation ward von der Landsgemeindc ausgeschossen, auf so gcsczte Condition die^^^iaft von St. Galleu zur Audienz abzuholen und verfügte sich au daS nächste Haus, allwo die von St. Galle»RR' Deputation der Laudsgemeiude legte die gewöhnlichen Curialien und Begrüßung ab und eröffnete

rem "e ^^l»si der Landsgemeindc mit Wchmnth. Die Gesandtschaft aber rcciprocirte die Gegencurialia undevm ' ^dieses eine Conditio», so die Audienz zu ihrem Bedauern unmöglich machte, iumassen selbe nichtHihrci' diesem Orte Recht zu begehren, und noch weniger über die anwesenden Toggcnbnrger Klage zu

»>an ''' ^vinmissivu bestehe in Sachen, die den Stand Schwyz und St. Gallen allein concernircn und daherlhe ^rr Gesandtschaft nach dem Herkommen der Orte in der Eidgenossenschast eine freie und alleinige Audienz

q. uunassen dergleichen tolle« gnotlvs des Ortes Schwyz Ehrengesandten in St. Gallen mit aller HöflichkeitYen nnp künftig mit aller eidgenössischen Willfährigkeit sich dessen reciproce werden zu versichern (haben).>virko" Gesandtschaft Auftrag hätte, Klage auf die toggenburgischcn lintcrthane» zu führen, wider solche einga» ^ntradictvrinni zu formiren, so wollte sie die Zuhör williglich gestatten, ja sie wünschte, daß alsdann die^»stx Zuhören und Zeugnifi der gerechten Sache des Abtes sein würde. Dermalen aber gehe dieses wider ihreallei'"^^ ^^r 'Auftrag an Niemand anders, als an den Stand allein, und verlange man daher auch

Obigem als auch eines eidgenössischen souveraine» Stands Abgesandten die Audienz, die Ehrcndcpntationersuchend, diese Antwort der Landsgemeindc zu hinterbringen, so beschchen. Indem dann besagtegetreulich rcfcrirte und darüber die Nothdurft eröffnete, beschäl? demnach eine neue Umfrage in derftr und beharrtcn die Lnniorss, gleich vormalö, daß die angcseztc Condition nicht anständig und demnach

^^/^"dstchaft von St. Gallen nach eidgenössischem Herkommen frei und unlimitirt die Audienz sollte gestattetden üt Stadler konnte sein Votum bei so bewandtcn Dingen zwar nicht continuircn, wohl aber, weil er

eu>c», mehr crmclter st. gallischer Gesandtschaft wider sich und seine Anhänger besorgte, crpracticirte er mit^ . ^"dern Vvto, daß ein neues Mehr gemacht worden, daß weil die Laudsgemeiude wegen der Toggcuburgerßvar ' ^ ftllcn zuerst diese und nachgehends aber zulezt die fürstl. Gesandtschaft angehört werde». Es strcpitirtendum ^ inconvcnicncntcs unvernünftiges Einrathen alle Häupter, gleichwohl aber behauptete Stadler

t>' - ^ ^^^uuiption die Majvra und wnrde solches durch eine Deputation der Gesandtschaft angezeigt, welcheörcio d>cs StachtrittS bedankte und remonstrirtc, daß solches wider alle Gebühr und der ganzen Welt

lliit würde, dasi eine hohe Landsobcrkcit und souveräner Stand ihren gehnldigten und gcschwornen

Präccdenz gestatten sollte; und da beide Bedingungen der Audienz dein Respcct ihrer hochfürstl.eine n" ^schwerlich seien, so bedanke sich nun ox toto die Gesandtschaft der anerbotcncn Audienz und werde sich">>d n,^^"nch'dc fornialisiren haben, dasi jene sich mit Entschuldigung der anerbietenden Ehrbewcisung

Nag, ^schafthaltung hinweg begebe und ihre Zurükrcise nach Haus nehmen werde, so auch geschehen, inmasscnq»j^.^chswcr Deputation die Gesandtschaft von St. Gallen mit Zusehnng der ganzen Laudsgemeiude das Ortchrctz « H">wcg geritten, gleichwohl eine bei sich gehabte Eventual-Missive der Deputation übergeben, darinso ^ "^"is Intention entworfen und laut Abschieds eine gütliche Confcrcnz begehrt werde. Die Landögcmeindc,KetM' worden, consternirte sich ob der Resolution der st. gallischen Gesandtschaft und hat auch der bös

^vbirt^ ^ ^^vsi^nnnnki sein Gcmüth eonfundirt befunden, wie dann der Schluß der Landsgemeindc solches genug

Heller^^"" gesagtermassc» die st. gallische Gesandtschaft sich rctirirt, sind die Redner mit Beistand des Oberstz» sie ^andsgemcinde durch den Landweibcl und Landschrciber abgeholt worden, da dann wiederum curios

^ßtcn" Evesen, daß die mit italienischem Wein blindvoll angefüllten Toggcnburger Bauer» ihre SchnupftücherjtH ^'sürzichen und nun anfingen zu weine», sie, die einen Monat zuvor vor Lachen, Scherzen und Possenrcißenauch ygx ganzen Welt geschämt, Ärgernis? zu geben. Die Comüdic aber war einzig dahin angczwckct,