2364
des Poggenburgs soll öffentlich kundgemacht werden, dasi des Landrechts halber Schwyz und Glarns mit dem'des Einen seien und der Landlente Landrecht von 1110 aufrecht bleiben solle. 4. Wenn dies vom Abteerhältlich sei, soll die Konferenz ohne weiteres Vornehmen aufgehoben werden. 5. Die Ungehorsamen sollen alsd"mit den Gehorsamen gehorsam gemacht werden, 9. Daö richterliche Amt soll wie vor Altem vervffogendoch mit dem Unterschied, dasi wenn Glarns nach Schwyz Mitrichtcr schikcn will, solche katholischer Conss!^sei» sollen. 7. Wenn die Freundlichkeit der Conferenz nicht verfangen will, soll man nachher den Poggenburgsden RechtStag vor gesessenem Nathe stellen. 8. Wer nicht bei den alten Siegeln und Briefen bleibensolche hinwegzugcbeü und zu vcrnachtheiligen begehrte, soll dem Vogel in der Luft erlaubt, seine Habe und ^der Obrigkeit verfalle» sein und dem, der eines solchen Kopf überbringt, 100 Ducatc» zur Belohnung gegeben,wenn der Delinquent vermögenslos wäre, dieser Betrag auS dem LandeSsekcl bezahlt werden.
vaudcSarchw Schwyz: LandSlwmeiudcprowkoll I. iol. IN2.
t'»2, 1703, 19. August: Bericht der Gesandtschaft des Abts, 1'. Johann Baptist Gemsch, CapitularStatthalter des Klosters St. Gallen und Franz Diethclm von Wisimann über den Verlauf der Landsgemcindcvom 19. August und ihrer Mission überhaupt. Als abermals auf Anhalte» der toggcnbnrgischcn Ausschuß ^Landsgemeinde zu Schwyz angesehen und dem Abte der Vorbcricht gegeben worden, dasi wegen neuem Rach»''ss,.des Ortes Glarns und starkem Antrieb der Anhänger der toggenburgischen Untcrthancn Gefahr Vorhand"'Schwyz möchte vielleicht wider gemeiner Orte der Eidgenossenschaft in Bade» gcthancs Ansinnen zu wciW ^und schädlicher Thätigkeit bewogen und zu Cvntravcntion deS Abschieds, wie es Glarns ohne Egard undder Orte gcthan, angemaßt werden, hatte der Abt den 18. August eine Gesandschaft »ach Schwyz erlasse». ^Gesandtschaft langte den 19. (18.) August zu Schwyz an der Herberge an, begehrte gleich ohne Verzug »r» ^Landammann Verhör und eröffnete selbigem die obhabende Cvmmission unter Einlcgung des CrcditivsLandsgemeinde, dasi Schwyz kraft Abschieds von Baden weder GlaruS noch Toggenburg Gehör, wohl "U"von de» unparteiische» Orten gegebenen Ansinnen stattgeben wolle, dahingehend, die eingcrathcnc gütliche Er»bzwischen den drei streitenden Ständen zu acccptircn und solche fürdcrsam zu bestellen. Die Gesandtschaft von St. b»bekam bei dieser Audienz einen Brief zu Gesicht, so Glarns durch Expresse» dahin gesandt hatte, undauch, dasi nebe» den gewöhnlichen Rednern eine namhafte und sehr grosic Anzahl Toggcnburgcr anwcs"^ ^Der glarnerischc Brief enthielt ungefährlich in der Substanz Folgendes: dasi Schwyz mit ihm die RIO Man» b'"den Landrichtern zur Beschwörung des IllOger Landrechts, so das leztc Mal ungehorsam ausgeblieben,und de» Toggenbnrgern wegen der sechs dcgradirten und der Ehren Entseztcn, auch wegen des LandwcibelsRechtStag geben wolle, gleich wie dies Glarns seinerseits wirklich bewilligt; sodann können Schwyz und -die so schrift- so mündlich neidig ausgegossenen Schimpfe der Landsgemeinde» ungerächt nicht lassen, wie danndazu bereit wäre; mithin zweifle Glarns nicht, eS werde Schwyz bei erfolgendem Rcchtssaz den Glarncrn ohne ^schied der Religion den Bcisiz in seiner Rathstubc gestatten. Es pcnetrirte die Gesandtschaft bei dieser Audie»Z ^dasi Toggcnburg durch seine Redner RechtStag über obige zwei Punkte und den Bcisiz der Glarncr suche»hatte apvrtis nuribn8 wohl zu vermerken ans allen Umständen, dasi auch dermalen nicht bessere Luft vorha»^^vormals im Mai 1703 gewesen. Dessenungeachtet aber rcsolvirte sich die Cvmmission, mit ihrer Jnstr»"»', ^continuiren und de» Erfolg Gott anhcim zu stellen. Sonntag in der Frühe als den 20. (richtig 19.)A«g»^die Relation der Freunde, dasi zu Gewinnung der gemeinen Leute Gemüthcr in früher Tagesstunde die toggen^""^..^Ausschüsse in etlich drcisiig Paar an der Kirche vorbei in einer Processi»» marschirten, und alle sämmtlich die Rost"» ,an den Händen getragen und zwar also, dasi auch die Calvinischcn der Katholischen Excmpel darin befolgten. >,sund weil alle Wirthöhäuscr schon zeitlich angefüllt, ja auch der schon verrnfenc Antagonista Stadler um 1 Uhr ^alle Posten des Plazcs zu widriger Information besczt hatte, habe die fürstl. Commission ein Augurinm gcsV'^es auch erfolgte, und hat sich zu dem Ende dahin versehe», was je wider Vcrmuthen sich zutragen möchte- U»Sum elf Uhr war der Anfang der Landsgemeinde und als die Frage nach Gewohnheit mit eröffnetem Crcdenlw ^St. Gallen gestellt worden, wie man die Gesandschaft zur Audienz an die Landsgemeinde abholen solle, hn'tdie Häupter die Abholung nach eidgenössischem Stil mit allem Nachdrnk eingcrathcn und die Ehre, s»fürstl. Gnaden dem loblichen Stand durch diese Abordnung eidgenössisch beweise, hochgclobt. Der Stad >