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die Religion und die Hummclwaldstraße verhindern viel. Wie die Sache nnn liege, sei Landvogt Blumcrkannt, er berufe sich diesfalls auf das jüngst eingesandte Factum. Seither sei kein weiteres Ansuchen a» ^Obrigkeit von Glarus eingelangt; diese lasse den Handel nun eingestellt, besonders weil Landammann Zwicki nmInnsbruck verreist sei; nach seiner Nükkehr aber sei Glarns entschlossen, seine Rechte nach Kräften wieder ge^"zu machen und zwar so, daß cS des Richtcramts zwischen Toggcnburg und dem Abt nicht verlustig gehe;werde nämlich die Landrechtscrncueruug vornehmen. Zur Zeit bezeigen die katholischen Miträthe allen Eifer,es sei gefährlich, mit solchen Leuten zu rathschlagcn.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg.
28. 1701, 10. Deccmbcr. Zürich macht den evangelischen Orten Mitthcilung von dem glarnerischcn Fast»'"über die Toggenburgerzustände und von einer den 6. December von dem Chorherrn I. Heinrich Schweizer einisigcbcncn Vittschrift für die bedrängten sechs wattwylischcn Ausschüsse.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg. — Staatsarchiv Bern: Toggenburgcr Biichcr SOI-92Z.
2l) 1701, 13. December. Glaruö an den Abt von St. Gallen. Nachdem Schwyz auf das Gesuch ^Glarns, für eine demnächstigc Landrechtscrncueruug im Toggcnburg die Zeit auzusezen, am 1t). Decemberweichend geantwortet hat, eröffnet Glarns dem Abt seinen Entschluß, nunmehr das Landrecht der Toggenbm 'ibzu erneuern.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg.
IV. Zu Abschied n. (Seite V76.)
30 >702, 1l). April. Auf Anhalten der Ausschüsse der Gemeinden Wattwyl, Sidwald und Wasser,dem Abt Recht geboten haben über die Fragen betreffend freie Abhaltung und Festseznng des Landtags undWahl und Verwendung von Beiständen, wird von Schwyz dem Abt auf den 22. April Rechtstag angcsczt>
Landesarchiv Schwyz: Rathsprotokoll XII 5. 42., u. Acten Toggenburg.
31. 1702, 22. April. Da der Abt aus unterschiedlichen Gründen die Verschiebung des ihm gebotenentags verlangt hat, wird vom Landrath Schwyz neue Tagfahrt auf den 20. Mai angesczt, in dem Versehe»,bis dahin der Abt 'Alles in dem dermaligen Stand ohne ferner» Fortschritt werde bestellt sein lassen.
Staatsarchiv Zürich : Acten Toggcnburg. (Abschrift von Glarus)
32. 1702, 27. April. Glarns ersucht den Abt von St. Gallen, für die von ihm zugesagte Confcreui ^den zwei verlandrechteten Orten unverzüglich Zeit und Malstatt an einem dritten Orte zu bezeichnen, ud^ .der verlangten Landrechtserneuerung den förderlichen Fortgang zu geben; denn wenn keines von beiden Z» ^käme, dürfte der Unwille der gemeinen Landleute noch größer werden, als er bereits sei.
Staatsarchiv Zürich : A. a. O.
33. 1702, 27. April. Glarus gibt Schwyz Kenntniß von seinem heutigen Schreiben an den Avr,erinnert es daran, daß ein dreifacher Landrath daselbst bereits den 28. Januar d. I. die Erneuerung desburgischcn Landrcchts auf den Eintritt der lieblich anscheinenden Frühlingszeit zugesagt habe. Da alleSchritte zu diesem Acte bei dem Abte nicht verfangen haben und es sich nicht allein um das bloße LandrcckstUlrichs handelt, sondern auch um dasjenige, welches die Toggenburgcr beiden Orten insbesondere geschworen )so will Glarus die Sache nicht mehr länger liegen lassen und ist bei dem Abt auf den beförderlichen Zus»""tritt der Conferenz gedrungen.
Landcsarchiv Schwyz: Acten Toggcnburg. — Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg'
34. 1702, 28. April, St. Gallen. Der Abt an Landammann, Rath und Landsgemcinde vonEs sei wcltkundig und Schwyz wohl bekannt, daß seit vielen Jahre» in der Grafschaft Toggcnburg e>»stiller und ruhiger Frieden gewesen, mit Ausnahme, daß den Untcrthanen der andern Religion diebesonders die geistliche Regierung schon seit Aufrichtung des Landfriedens eben nicht genehm und angemessen