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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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abgercdt und beschlossen, mit Gegenwärtigem für uns und nnsere Nachkommen in bester Form ratificin'»"bestätigen. Zu mehrerer dessen Steifhaltung habe» Wir unser gewohnt Landinstgel hierauf druken lasl'^bcschchcu den 12. Augusti 1712.

<5- 8.) Canzlci Schwyz^

Staatsarchiv Zürich.

1712, 12. 21 tt jsttft.

Ratification dcS Standes Zürich. ^

Wir Bürgermeister, kleine und grosic Näthe der Stadt Zürich Urkunden hiemit öffentlich, demnach ^unseren fürgeliebten Miträthcn und zu Aarau snbststircndeu Herren Ehrcngesandten durch Übcrschil^ ^von denselben und den Herren Ehrcngesandten Löbliche» Stands Bern einer-, dannc den Herren Ehrcngeb' ^der Löblichen Stände» Luccrn, Uri, Schwyz, Untcrwalden ob und nid dem Kernwald und Zug zusaw"^ 9äußeren Llmt anderseits eigenhändig unterschriebenen und besiegelten, unterm 18. Julii vormalö undu. 11. dies datirtcn Instruments berichtet sein, auf was Weis zwischen uns und den V katholischen^''Orten der Friede durch Gottes Gnad, kraft unseren Herren Ehrcngesandten crtheiltcn Vollmacht, völligworden seie, so thun wir hiemit angezogenes FriedenSinstrnmcnt vom 18. Julii und 9. ». 11. dies vo>>

Orts >vegcn in best- und kräftigster Form ratificiren, ratificircn und bestätigen solches in allen seinenund Articulcn, also und dergestaltcn, daß wir uns für »ns und unsere Nachkommende für jczt und alle» ?deine getreulichcn nachzukommen und obzuhaltcn verpflichten. Zu dessen Urkund wir unserer StadlP ^Sccretinsigcl hierauf öffentlich haben druken lassen. So geben ist Freitags den zwölften Angst»"-""Eintausend Siebenhundert und zwölften Jahrs.

Staatsarchiv Luccrn. Besiegelte Urkunde ans Papier.

1712, 13. Attgttst.

Ratification dcs Standcö Bcrn.

Wir Schnlthciß, kleine und große Räth der Stadt Bern thun kund hiemit, demnach zwischenG. L. A. E. Löblichen Stands Zürich und uns an einem; dcnne unseren G. L. A. E. Löblicher 'Lucern, Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug am andern Theil, aus ursprünglichem Anlaß toggcul"Landsbcschwerdcn cinichc »»beliebige Mißhclligkeitcn, ja gar krieglichc Verfassungen und Thätlichkcitcnzu welcher gänzlicher Abhebung und Wiederherstellung allseitig sowohl crsproßcncr frcnndcidgenöffilch^-.^rVerständnis! unsere Ehrcngesandten mit und neben den Herren Ehrcngesandten übriger löblicherOrten sich in Aarau cinbcfnndcn und nach vielfältigen Vor- und Gegenvorstellungen zwischen loblicher ^Zürich und Bern, dcnne Luccrn und Uri Herren Ehrcngesandten unterm 18. nächsthingcruktcn i>ch

Friedensinstrument kraft obrigkeitlich eingeholt- und crthcilter Gcwälten aufgerichtet, unterschriebt» >dcro Petschaften versehen; seithero aber gethanes Friedensinstrument auf Gutfinden sammtlichcr Hrrk^gesandten aller loblicher dreizehen und zugewandter Orten der Eidgenossenschaft aus erheblichen Ursaw ^durch einen Beibrief, datirt den neunten dies in fernerem verglichen worden; daß daraufhin und »'nommcnem Inhalt besagter zweier Fricdcnsinstrumcntcn vom achtzehendcn Julii uächsthin und alst

laufenden Monats, sowohl als aller darin begriffenen Puncten wir unscrs Orts dicsörtigcn Vergleichbeide obige Friedensinstrument ihres ganzen Inhalts für uns und alle unsere Nachkommenden völliglichangenommen und bestätiget haben wolle», also daß denselben jezt und zu allen künftigen Zeiten gnachgelebt, darwidcr in kein Weis noch Weg gehandelt, sondern solchen ohnwidcrsprcchlich infitgenug gethan werden solle. In Kraft gegenwärtiger Ratification und Gcnehinhaltnng, z» dem ,chc>»unserem gewohnten Stadtinstgel verwahrt und geben den drcizchenden Tag Augstmonats des Sic ^hundert und zwölften Jahrs.

Staatsarchiv Lucern. Pergament-Urkunde mit anhangendem Siegel.