2324
tauchten Republik auch cxtrahiren wollte, solle mau befugt sein gegen Bezahlung der gewöhnlichen ^annoch zweitausend Saum zu cxtrahiren,' vorbehalten, wann große und überschwengliche Thcurung "Mangel wäre.
Zum Sechöundz w auzi g st e n. So gemcltc drei Pündc vor ihr Land und Leute Salz nothwcndigsolle die Durchlauchtc Herrschaft in dem Kauf und Werth daS nothwcndigc Salz geben, wie sie esZöllnern und Salzmeistcrn zu Brcscia und Bergamo auch gibt. ^
Zum Sie den und zwanzigsten. Wann der eine und andere Thcil, der in Kricgsnöthcn die /begehret und empfangen, die Fricdcnöhandlung vornehmen sollte, so soll er dann schuldig sein, seinevor dem Friedensschluß dieser Sache zu berichten, damit diesclbigen nach ihrem Gutdünken und Ko»»»^in diesem Frieden cntwcders eingeschlossen oder übergangen werden könne. ^
Zum Achtund zwanzigsten. Die Durchlauchtc Republik verspricht auch auf ihren Kosten de»über St. Marco, so weit als ihre Grenzen gehen, in guten wandelbaren Stand zu sezcn und zualso daß Mcuschcn und Bich mit ihrer Last kommlich und sicher passircn und rcpassircn mögen; gleicheres''solle auch von den Herren Pündncr» auf ihrer Seiten des BcrgS die Straße accvmmodirt und erhalten ^und der eine Thcil wie der andere solle die Freiheit haben, zur Belohnung deren, die arbeitendie Wege allzeit praktikabel zu erhalten, die Reisenden zu verpflichte», ctwaö Wcggcld vor den Paß eines > ^Pferdes oder andere Gattung Bichs zu bezahlen; aber sowohl die Herren Pündncr und ihresollen auf dem vcnctianischcn Staads als die vcnctianischcn Untcrthancn auf der pündncrischcn Seite be>u ^Bergö St. Marco aller Auflagen frei sein und deswegen nicht beschwert werden; jedoch will man zder alten Convcntioncn, Brauch und Gewohnheiten wegen Eröffnung und Offenhaltung dcS gedachten ^zu Winterszeit nichts benommen haben, falls ciniche dergleichen wären; mit Vorbehalt, daß die Durchs ^Republik und die löblichen drei Pünde sich wegen der Anlagen, so denen fremden Reisenden, welche nach ^dieser Bündniß nicht befreit sind, aufzulegen, mit einander (zu) vergleiche». , ^
In Urkund aller dieser obvcrschricbcncn Sachen haben Wir beide Theil befohlen, daß zwei gleiche Cxc>np,daö eine in italienischer und das andere in deutscher Sprach abgcsczt und mit den Sigcln derHerrschaft von Venedig und von der löblichen drei Pünden bcsigclt werden, so beschchen den 6. u. 17. IK^ides 1706. Jahrs in Chur.
(LiA.) Vanäramino llianoln liosieis? Vonoto in ^
virtü üvlla l'eoenrv äi 25. prosit"
der
Original i» einem Pergamentheft von klein Quart mit den in silbernen Kapseln ruhenden, wohlcrhaltenen Siegel»
Bünde (bei der Kapsel des ober» Bundes fehlt der Dekel) »nd mit der silbernen Bulle des Doge» Alohs Moce»ig»>