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Und damit deine, was also vorkommen nnd abgeredet ist, ganz schleunige Folg bcschehcn und ^schädlichen Verwicklungen und Aufzügen in allwcg vorgcbaucn »Verden möge, »vollen nnd werden WirLeopold Unseren Kricgscvnnnandantcn und BefclchShabcrn, auch anderen nachgcscztcn Amtleuten, die l'sExccution einigen Beitrag zu thun haben, nothdürftig »>nd ernsthafte Bcfclch von n»m an crtheilcn, d'»!^ohne andere Erholung bei Uns oder andcrwärtigcn Stellen und hoher» Orten solche bedingte Mannsch^ . ^Gotteshaus St. Gallen auf dessen oder seiner Gewalthaber Erfordern ohne andere Vcrwcilnng gefolgt»und wirklich zuführen sollen. ^
Erklären Wir Kaiser Leopold UnS »md im iliamcn als vbgemelt, »vann das Gotteshaus St.jelbsten in Gefahren, Roth oder wirklichen Krieg verfallen thätcn, daß auf dessen Begehren solche hinterwrscndc Mannschaft ohne Weigerung alsobald demsclbigcn zllkomincn lassen, um sich dessen eigenemund Nothdurst nach zu gebrauchen »ind bedienen zu haben.
Dessen zu wahren Urkund haben Wir Kaiser Leopold diesen Tractat, SchuzAllianz nnd Verein fürUnjcrc Erben und Nachkommen eigenhändig unterschrieben und mit Unserem kaiserlichen Signet bekräftigauch gegen einem andern gleichlautenden Exemplar an dick erwähntes Stift nnd Gotteshaus cxtradirc»answcchscln lassen. So geben in Unserer Stadt Wien den acht »nd zwanzigsten Tag Monats J»lÜ ^sicbcnzchcnhnndcrt und änderten, Unserer Reiche, des Römischen im fünf-, des Hnngarischen im acht- ""VBöhaimbischcn im sieben und vierzigsten Jahren.
Leopold.
Jul: Frid: gras Bnccllini »nppa.
J.ck Nunckuluiri 8ne.
Nnzastutis pi^näun'-Johann Georg Bnol-
BcßcgeltcS Original.
4.
Eidgenössische Wehwerfassung; Verwahrung des gemeinen Vaterlands wider äußere Pote'üz
Baden. 170L, 7. September.
Illlt^
Bei diesen gefährlichen Zeiten nnd Conjuncturcn haben »vir billich erachtet, bcvordcrst und ner 'nachzudenken, »vic »vir unser geliebtes Vaterland und eidgenössische Freiheit vor allem besorgendenÜberfall beschirmen, versorgen und verwahren mochten, »nid deswegen die Abschiede von der JalM ^Anno 17t)l und von» Hornung 1702 vor uns genommen, rcflcctirt und crdaucrt, ob und »vaö nach ^^sscztdes Wvlischen Abschiedes von Anno 1647 zu Gutem und Sicherheit des gemeinen Vaterlands denen ^und verbessert werden mochte. Und weil »vir nächst GottcS Gnade »md Hilfe keil» besser Mittel ^als die steife und feste Znsamnicnhaltung der löblichen Orte, so haben »vir uns einhellig erklärt und e»Ü . ^ein jedes Ort das andere nach Anleitung der Bünde »vidcr allen fremden Gewalt mit Leib, Gut undallein dem, »vaö uns Gott (ge)gcbcn hat, aufrichtig, ehrlich und getreulich zu schüzcn, zu schirmen ^springen, »md demnach »ms zu mchrer Sicherheit folgender Punkte unterredet und entschlossen: 1-