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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Abtei St. Gallen. 1685. 1697. 1698.

1<:Zt5.

Art» 5. Über die Anstände zwischen Schwyz nnd Glarus und dem Abt von St. Gallen betreffend dcerstern Landrccht mit Toggenburg s. Absch. 79. g, u. folg.

1007.

Art. 0. Die Schirmortc vermitteln zwischen der Abtei und der, Stadt St. Gallen die Nicdcrlcg^der Waffen. (S. Absch. 353. a.) 7» Glarus beantragt, die von Wyl das Burg- und Landrc<Ü ^Händen der Schirmorte erneuern zu lassen. Da aber die Zeit dies dermalen nicht wohl zuläßt, wird diercchtSbcschwörung nach dem Wunsche des Abtes bis auf einen gelegener» Zeitpunkt verschoben. Absch. 353. c-Zt. Die Gesandten des Abtes erklären, daß dieser den Streit mit der Stadt wegen des Krcuztragcnö, ffauch die Frage wegen des Kostenpunktes den Schirmvrtcn zur gütlichen oder auch rechtlichen Entsaganheimstellen wolle. (S. Absch. 357. kddd.)

100».

Art. 0. Verhandlung über die Mißhclle zwischen Abt und Stadt St. Gallen. (S. Absch. 389, ^10. Der Antrag von Zürich, daß die von Wyl so gut wie die übrigen Untcrthancn des Abtes dc» ^Burgrccht erwähnten Eid den Schirmorten jczt und inskünftig zu leisten haben, wird allgemein untcrstüffbeschlossen, den Gesandten des Abtes dieses Begehren zu Händen des lcztern zu eröffnen. Dieselben w" ^erklären zu dürfen, daß solches dem Abt ganz gleichgültig sei; nur falle in Frage, ob diese HuldigU>0dem gegenwärtigen Hauptmann von Wyl oder zur Ersparung allzu großer Kosten nur vor einerGesandtschaft der beiden nächstgclegenen Schirmorte Zürich und Glaruö stattzufinden habe. 0nvorgr^könnte hicfür der zweite Januar angesezt werden, wo die Bürger sonst zu schwören pflegen. Dic Sach^ ^ rakoraneium genommen. Absch. 387. 000. 1l. Zwischen dem Abt von St. Gallen und der ^St. Gallen wird von den Schirmorten auf Ratification der beidseitigen Obern ein Vergleich ZUgebracht. (S. Absch. 387. xxp.) IL. In dem Streite zwischen der Stadt und der Abtei St,finden die evangelischen Orte die Aufstellung gleicher Säzc bedenklich und erthcilcn der Stadt den 9!" ff ^Sache wenn immer möglich durch die Schirmorte ausgleichen zu lassen. (S. Absch. 389. 0.)dem Aittrag von Zürich wird beschlossen, die Huldigung deren zu Wyl auf ihre Kosten durch eine c» ^Gesandtschaft in Vollziehung zu sczcn. Im Einvcrständniß mit den Gesandten des AbtcS wird2. Januar festgcsezt. Schwyz hat sich zwar noch nicht für eine einfache Gesandtschaft erklärt, hofftdie Obrigkeit sich dazu verstehen werde. Absch. 397. i. 14» Durch Vertrag vom 14. Octobcr 1^9der Streit zwischen dem Abt lind der Stadt St. Gallen cndgiltig beigelegt. (S. Absch. 397. s.) ü" ^Anrathcn der evangelischen Orte steht die Stadt St. Gallen von ihrer Absicht ab, in dem neuesten ^noch Rcdactionsvcränderungen zu verlangen. (S. Absch. 398. ^.) Z0. Zürich bringt vor, derlezten Tagsazung zur Beschwörung des Burg- und Landrcchtcs mit Wyl auf den 2. Januar aiigcff^ ^sei ihm nicht schiklich, weil dieser in die heilige Zeit falle; es sei daher nöthig, sich mit dem Gesa»^ ^Abtes über einen andern schiklichcn Tag zu verständigen. Dieser stellt das dringende Gesuch, ^ ^Bürger von Wyl nur an diesem einzigen Tag des Jahres zusammenkommen, die Beschwörung dcö V»rg ^Landrechtcs gleichzeitig in Anwesenheit des Hauptmanns von Wyl, als Vertreter der Schirmortc, vorg""