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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2271
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Abtei St, Gallen. 1698, 1699, 1709. 2271

^»v' ^ Versprechen, daß der Abt einen schriftlichen Act einsenden werde, daß die Wyler in

in ^ Hauptmanns zu Händen der Schirmorte geschworen haben, und daß diese Beschwörung künftig

g,^!^cheit der Schirmortc so oft wiederholt werden solle, als die übrigen Untcrthancn des Abtes diesemß Dieser Vorschlag wird in den Abschied genommen, in der Meinung, daß die Schirmortc ihre

Eichung beförderlich nach Zürich mitthcilcn. Absch, 41)1, x.

Stadt St. Gallen erhebt neuerdings Klage gegen den Abt von St. Gallen,als ^ ^ RcvcrSbricf vorgelegt, welchen die von Wyl ausstellen mußten,

Tic » ^ Huldigung unter dem lcztvcrstorbencn Abt Cölcstin weigerten, daö Landrccht zu beschwören,

des Schwyz berichten dabei, daß die von Wyl das tvggcnburgischc Landrccht in Anwesenheit

G . ^d>shauptmann Stadler in gleicher Weise beschworen haben, wie dieses sonst in Anwesenheit der^ ^ Schirmortc üblich war; ihre Obrigkeit finde aber, der Revers sei nicht richtig abgefaßt,darin ^ ^ gcwisscrmasscn Ebenbürtigkeit mit den Schirmortc» zuschreiben; dann werde

dr» ^^ddet, daß sie dem Abt das Landrccht schwören wollen, wahrend sie dem Abt nur die Huldigung,vv duc Beschwörung des LandrechtcS schuldig seien; endlich behalten sie sich darin einen Vertrag

daß d welcher untcr vielen nicht hichcr gehörigen Sachen namentlich auch die Bestimmung enthalte,

die n/- d>c>n Abt nicht schwören und huldigen sollen, er sei dann eonfirmirt. Im Weitem bringen

l^^^d>tcn von Schwyz an, Landshauptmann Stadler habe sich wegen Beschwörung dieses LandrechtcS"'crde^ aufhalten und mit Sendung von Boten viel auslegen müssen, was ihm hoffentlich von WylNyi ^ werden. Auf Ansuchen der Schirmortc übernehmen die Gesandten des Abtes, mit denen von"Wch ^cn, daß sie den RcvcrSbricf in gebührender Form und ohne Erwähnung des Vertrags von 1492der d'wi Landshauptmann Stadler seine Kosten vergütciz. Absch, 417, n. l!>. Neue Klagen

"°ch Gullen wider den Abt, daß die versprochene Ermäßigung der Zölle, Schiff- und Fuhrlöhnc

bewerkstelligt sei. (S. Absch. 417. o.) 21). Streit zwischen St. Gallen und Arbo» eines-,^ Kloster St. Gallen andcrnthcils wegen Sperrung dcö FrnchttransttcS und dcö Zolles zu Landquart,der Ge Llrt. 438.) 2l. Rüksichtlich der bei den evangelischen Orten angebrachten Beschwerden

j,y ^ die Abtei St. Gallen über Nichtbevbachtung dcö Pacificationsinstrumcntcs und Neuerungen

Zvllwcsc» s, Abschied 418. n. 22. Die Klage der Stadt St. Gallen über Nichtvoll-dema? ^ ^^wificationsinstrrlmcntcs und deS Abschiedes der lcztcn Tagsazung wird auf die nächste Tagsazung"l">^ (S, «sch, j.,

>llir Revers derer von Wyl über Beschwörung ihres Burg- und LandrechtcS wird nicht

"'de,,, ^'"tläufig, sondern auch mit der den Schirmortcn gebührenden Achtung unverträglich gefunden,dl>s u^mentlich die Allcgation dcö Vertrages von 1492 für unnöthig hält; auch sollten die von Wylßi ^ Landrccht künftig an dem Ort beschwören, wo sie dem Abt zu huldigen pflegen. Dies wird^krsiz " ^ eröffnet, welche ihre gleichlautende Intention zur gewünschten Abänderung des

ww zr Befriedigung der Schirmortc versichern. Absch. 449. n.