Abtei St, Gallen, 1698, 1699, 1700, 2271
A»»/" '"öchk, hm, Versprechen, daß der Abt einen schriftlichen Act einsenden werde, daß die Wyler inii> Hauptmanns zu Händen der Schirmorte geschworen haben, und daß diese Beschwörung künftig
. "^^uheit der Schirmortc so oft wiederholt werden solle, als die übrigen Untcrthancn des Abteö diesem^ Ichwörcn. Dieser Vorschlag wird in den Abschied genommen, in der Meinung, daß die Schirmortc ihrebeförderlich nach Zürich mitthcilcn. Absch. 401. x.
"Wicßung
1999.
iE ^ Stadt St. Gallen erhebt neuerdings Klage gegen den Abt von St. Gallen,
alz e ^ ^ Rcvcröbricf vorgelegt, tvclchcn die von Wyl ausstellen mußten,
^ ^dh bei der Huldigung unter dem lcztvcrstorbcnen Abt Cölcstin weigerten, das Landrccht zu beschwören,des ^'^cn Schwyz berichten dabei, daß die von Wyl daö toggcnburgischc Landrecht in Anwesenheit^esq '"^^^^'dmann Stadler in gleicher Weise beschworen haben, wie dieses sonst in Anwesenheit der^ ^ Schirmortc üblich war; ihre Obrigkeit finde aber, der Revers sei nicht richtig abgefaßt,d»ri," ^ ^ gewisscrmasscn Ebenbürtigkeit mit den Schirmortcn zuschreiben; dann werde
de» daß sie dem Abt daö Landrecht schwören wollen, während sie dem Abt nur die Huldigung,
Vv» i ^ Beschwörung dcS LandrcchtcS schuldig seien; endlich behalten sie sich darin einen Vertrag
d' welcher unter vielen nicht hichcr gehörigen Sachen namentlich auch die Bestimmung enthalte,
die ^ schwören lind huldigen sollen, er sei dann confirmirt. Im Weitem bringen
^"gcr Schwyz an, Landshauptmann Stadler habe sich wegen Beschwörung dieses LandrcchtcS
>verd/ aufhalten und mit Sendung von Boten viel auslegen müssen, waS ihm hoffentlich von WylNyl werden, Alls Ansuchen der Schirmortc übernehmen die Gesandten dcS Abteö, mit denen von^sstcll' ^ Rcvcrsbrief in gebührender Form und ohne Erwähnung des Vertrags von 1492
der <5 Landshauptmann Stadler seine Kosten vergüte,;. Absch. 417. n. — 19. Neue Klagen
"oH - ^'"dlcn wider den Abt, daß die versprochene Ermäßigung der Zölle, Schiff- und Fuhrlöhnc""d dc"^ ^^rrkstclligt sei. (S, Absch, 417. o.) — 29. Streit zwischen St. Gallen und Arbon eines-,^^öiloster St. Gallen andcrnthcilö wegen Sperrung dcS Fruchttransitcs und des Zolles zu Landquart.
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der ^ ^^üau, Art. 438.) — 21. Rüksichtlich der bei den evangelischen Orten angebrachten Beschwerden
^ llogcn die Abtei St. Gallen über Nichtbcobachtung des Pacificationsinstrumcntcs und Neuerungen
^^^wcscn s. Abschied 418. u. — 22. Die Klage der Stadt St. Gallen über Nichtvoll-
derwi 5 P^ificationSinstrumcntcö und dcS Abschiedes der lezten Tagsazung wird auf die nächste Tagsazung
(S. Absch. 424. i.)
1799.
»»r Der Revers derer von Wyl über Beschwörung ihres Burg- und LandrcchtcS wird nicht
>>>de„, ^üläufig, sondern auch mit der den Schirmortcn gebührenden Achtung unverträglich gefunden,das """wmlich die Allcgation des Vertrages von 1492 für »nnöthig hält; auch sollten die von Wylde» n. ^ Landrccht künftig an dem Ort beschwören, wo sie dem Abt zu huldigen pflegen. DicS wird^"erüs " ^ ^dcs eröffnet, welche ihre gleichlautende Intention zur gewünschten Abänderung desww zur Befriedigung der Schirmorte versichern. Absch. 440. n.