2266 Rappcrswyl. 1709, 1710, 1711,
wiederholt an den päpstlichen Nuntius Piazza mit dem Gesuch gewendet, bei dem Papste eine jährliche ^stüzungssumme auszuwirken. Da nun in Sachen der Geistlichen in Bollcnz eine Deputation der Ut ^an den päpstlichen Legaten beschlossen ist, wird dieselbe bei diesem Anlaß ihn auf die Wichtigkeit derRappcröwyl aufmerksam machen und ersuchen, dem hl. Vater eine jährliche Subfidic von 2000 Krone» ^Besten dieser Schuzwcrke der katholischen Orte zu empfehlen. Ibid. o.
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Art. 71». Der Kommandant von Rappcröwyl, Hauptmann Rcding von Schwyz, erstattet Berichtdie dort vorhandenen Vorräthe an Lebensmitteln und Kriegsbedarf und erneuert die Vorstellungen,bauliche Zustand der Festungswerke gemäß dem Memorial von 1698 mehrfach dringender Reparaturen ^Da dies schon in der Konferenz vom September v. I. beschlossen worden war, wird ohne längcrnRappcröwyl angewiesen, für einmal die Gräben und Weiher zu offnen und auszuwerfen, Herr KauMEinsicdcln soll berufen werden, die nöthigcn Zeichnungen zu machen, in welcher Weise das auSgchobcncfortificatorisch verwendet werden soll. Da die dahcrigcn Kosten nicht ausschließlich der Stadt Nappd^ .die bereits an Mitteln erschöpft ist, übcrbunden werden können, erklären Uri und Schwyz, je 100 6»^.zuzuschießen. Die Gesandten von Ob- und Nidwaldcn nehmen es in den Abschied, in der Hoffnung, ,,auch ihre Obern einen Beitrag leisten werden. Absch. 708. a. — 77. Herr Brentano in Rappcrs"'^
unter der Hand zu ersuchen, auf seinem Grundstük daselbst einen Keller in den Felsen hauen zu >M ^im Kriegsfall in demselben das Pulver sicher unterzubringen. ES wird ihm dafür nebst dem WolMb'^der Schirmortc eine Verehrung in Aussicht gestellt. Ibid. 6. — 71!» Der Gedanke, von dem ^Leistung einer jährlichen Subsidic von 2000 Kronen zum Besten des katholischen Wesens undVcrthcidigung und Befestigung von Rappcröwyl zn erwirken, soll nicht fallen gelassen werden. Da »0»^kein Nuntius im Lande ist, wird daö betreffende Gesuch zu beförderlichster Empfehlung dem Paterder Rappcrswyl und dessen gefährliche Lage selbst gesehen hat, übermittelt. Und. <z. — 71!» Schwyzdaß das Guthaben des Kommandanten Rcding für gehabte Auslagen bei nächster Konferenz in Luccrnund beglichen werde, und daß die Ernennung des Kommandanten künftig in den SchirnwrtenWie leztcs Jahr wird aber beschlossen, daß die Rechnungen jedem einzelnen Orte vorgelegt und vc>» ^nach seinem Trcffniß berichtigt werden sollen. Anderseits soll künftig nur mehr in wirklicher Gefahr, ^Mannschaft nach Rappcrswyl verlegt wird, ein Kommandant dorthin gcsczt werden. Ibid. d.
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Art. 1!<1. Über die von Schwyz aufgestellte Rechnung für die Reparatur der Bcfestigungswerke
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sich Uri und Untcrwaldcn, weil darin auch die in den Jahren 1681 bis 1698 aufgewendeten Kr'stc"griffen seien, die man allzeit für eine schon abgemachte Sache gehalten und »vorüber man niemals irg»"b ^Mitthcilung erhalten habe. Uri erklärt, wenn man solche alte Ausgaben noch geltend machen wolle,man seinerseits gleiche Conti auch in Rechnung bringen. Was dagegen die Rechnungen derKommandanten von Rappcrswyl, Hauptmann Jtal Rcding und (Dominik) Rcding, und des Herr» "von Einsiedcln betreffe, gewärtige man die Spceification nach den Arbeitstagen und nach den gemachte"lagen, die man nach Inhalt früherer Abmachungen zu berichtigen bereit sei. Schwyz hat dwsc ^Ausgabcposten aufgenommen, weil sie aus Auftrag und Willen der bctheiligtcn Orte gemacht wordc"