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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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2267
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Rapperswyl. 1711. 2267

^incS Wissens niemals verrechnet »vurdcn; übrigens »volle cS sich auch allfälligc Gcgcnrcchnnngen

Mllei,

^Uoniinxn

für

lassen, und werde namentlich demnächst die verlangte dctaillirtc Rechnung eingeben, waö in den Abschied

wird. Absch. 721. g>. N1» Schwyz und Unterwaldcn versprechen ihre Beiträge an die Stadtvorgenommenen Reparaturen gleichfalls unlang zu entrichten wie Uri, das nach dem Abschied vom^^^l)r scine 100 Gulden bereits ausgerichtet hat. Ibid. 6. iiL. Der Commandant von RapperS-über Anton Ncding, und Herr Kauflin von Einsiedel»! erstatten nach dem Verlangen von Schwyz Bericht»>ch ""^führten m,d noch zu erstellenden Befestigungen, welche durch einen Rist vorgewiesen werden,^ Ansicht, daß die Arbeit mit Untcrstüzung der Schirmortc mit jahrlich je 100 Gulden und bein,. ^Ugcn guten und willigen Beihilfe der Bürger und Hvfleutc in zwei Jahren vollendet »Verden könne.Mtlg regen sie an, ob nicht die Einkünfte einer gegenwärtig unbesezten Pfründe zu Rappcrswyl mit^)cr Bewilligung für dieses Werk verwendet und die Stadt selbst angehalten »verde» könnte, auö derArl> Spitalspendc den Frohntagwcnlcutcn täglich ein Brödchen zu geben. Wolle man aber die

dcr einstellen, »vürde das ganze Werk zerfallen. Besonders nöthig sei noch diesen Herbst die Pflanzung

runhägc. Commandant Ncding ersucht gleichzeitig um Begütung der gehabten Kosten, die er in Rechnungdaß ^ Kauflin empfiehlt scine gehabte Mühcwalt zu honorirci» und läßt sich vernehmen,

^rstl^ ^ Thalcrn sich begnügen »vürde. ES wird beschlossen, die Stadt schriftlich anzuwciscn, denGrünhag »ach Anweisung dcS Herrn Kauflin zu pflanzen. Die geforderten Jahresbeiträge der>>>cht ^ ^ Entschädigung von 20 Thalcrn an Kauflin werden rotormnluin genommen, da Obwaldcnb^.^^Wnd ist. Waö die durch die Abordnung von schwyzerischcn Counnandanten aufgelaufenen Kosten^^^^^^wlt Uri, daß die älter» Kosten als erledigte Sache ansehe, über die Begütung der andern^ühcr ^ RathSsizung aus schriftlich an Schwyz berichten; in Zukunft aber soll, nach Meldung

schiede, ci-st im Nothfall »vicdcr ein Commandant dahin abgeordnet »verde». Im gleichen SinnCviu ^ Nidwalden auö. Sch»vyz rcplicirt, die seit 1681 rcstircndcn Kosten seien durch Schlustnahmc einer>vcrd ^ Brunne»» cr»vachscn und nie verrechnet »vorbei» und cS sei daher billig, daß sie ihnen vergütetder s 733. g,. ZjZ. Auf geführte Beschwerde wird, in Bcrüksichtigung der angebrachten Gründe,

drg ^PPcrswyl gestattet, mit der Fortsczung der Befestigungsarbeiten, Öffnung der Gräben und Sczungnächstes Frühjahr einzuhalten. Nach Verfluß des Winters aber soll die Arbeit unverdrossensilier Hilnd genommen »verde». Absch. 7.33. u. Zt3. Man nimmt »vahr, daß RappcrSwyl nach

wieder ^bcr nicht löblichen Art die durch Abschied vom 19. August 1703 vorgeschriebene Titulatur

hat. Um verdrießlichen Umtricbcn vorzubeugen, wird hicvon gehörigen Ortö VormerkungZiechim und die Titulatur in den Kanzleien und Titulaturbüchern verzeichnet. UM. 6. Zt.». Die^»idc ^ ^^^n für die Bewchrung und Befestigung betreffend anerkennt Uri zur Bezeugung seinerAliz,, Eintracht aus Güte, nicht a»S Schuldigkeit und ohne Conscqucnz die spccifieirtc Rechnung, mit^>er Schill. 3 Angstcr, »velche für den verstorbenen Coinmandant Jtal Reding wegen

^dh, "^^ung » pxx March vorgetragen sind, und 16 Gulden an den lcztcn Counnandanten Joseph AntonZugegen cnvartct Uri, daß auch sciue Angehörigen laut gestellter Rechnung wegen der parmesanischeni» ^ ^ bezahlt »verde». Waö die vor 1693 ausgelaufenen Kosten betrifft, will Uri nur solche ancrkcnnen,djx y,. ^wfincrmasscn cittgewilligt habe. In Zukunft »verde es nur dann mehr Kosten ancrkcnnen und»vyl . ^üing Commandanten bc»villigcn, »venu die Roth wirklich fordere, daß Truppen nach RappcrS-Pt werden. Olnvaldcn gibt Hoffnung, daß seine Herren dem Entschlüsse von Uri nicht zuwider sein