RapperSwyl. 1769. 2265
g 5"' ^^n, da daö Wort Appellation sich in verschiedenen alten RapperSwyl betreffenden Acten finde, undG ^kannte Brief König Wenzels sie nur von der Ladung vor die Rcichshof- oder andere fremdeüleia. aber von ihren eigenen damaligen Landesherren, den Herzogen von Österreich befreit habe. Das
^ bann auf die vier Schirmortc übergegangen, welche in die Fußstapfen der österreichischen
scj ^ üctrctcn sind, wie daö in den RapperSwylcr Abschieden von 1763 und 1763 gcnüglich ausgeführt^ 'a)er laßt man cö bei dem Buchstaben des Abschieds vom November 1768 bewenden, um so mehr, als^appcrz>yyl iu den lcztcn mühsamen und kostspieligen Vorkommnissen selbst bezeugt hatte», daß dieandlgc und allzu freundliche Manier der Corrcspvndenzform, welche die Kanzleien der Schirmorte ihnenH ^ großer Gutmüthigkcit gebrauchen, ihnen den Anlaß und Anstoß zu dem damaligen sträflichen
kew', ücgcbcn haben. Der zweite und dritte Punkt werden auf Wohlvcrhaltcu hin unter der Bedingung, daß cim den III Orten genehme Person zum Schultheiß gewählt und vom alt-Schulthciß Dvmeiscn
^vcrde. Lcztcrm wird auf gcthanc Abbitte aus Gnaden wiederum ein Rathösiz eingeräumt. AuchHclbliug soll eine RathSstcllc offen sein. Endlich wird auch daö Gesuch bezüglich der AppcllationS-^fricd"genehmigt, sofern der Rath und Gericht sich bescheiden und gerecht verhalten und die Burgerschaft^ ^bsch, 687. a. — 71. Auf die Anfrage des Abtes von Pfäfcrs, warum ihm sein Koru zu^ssnct ^ verabfolgt werde, erinnert man sich, daß die Ursache seinem Amtmann Dvmeiscn früher genugsamT>cw. Die Abfuhr des lcztjährigcn KornS wird, weil es Zeit ist, dasselbe zu verkaufen, zugegeben.
Abt ' " ^ bcr diesjährige Ertrag wegen der bekannten Nvthlagc daselbst zurükzublcibcn, was Uri dembishxx" ^"'g^ncsscncr Weise anzeigen soll. Ilnü. d. — 72. Schwyz zeigt an, daß cS an die Stelle dcSAi,^ ^ ^vmniandanten von RapperSwyl Oberst Dominik Rcding gewählt habe. Gleichzeitig macht cö dieci» RapperSwyl den Commandanten daselbst in Zeiten der Gefahr wenigstens die Zehrung
^i»e Summe dafür leisten solle, da die Orte ohnehin schon mit großen Kosten beladen seien,
^»sir hierüber wird verschoben. Idicl. e. — 7.?. Da laut Bericht an einigen Stellen die
schloff sie auf den ersten Schuß einstürzen und die Gräben ausfüllen werden, wird
^ Stadt habe die nöthigc Vorsorge zu treffen, und die im Juli 1768 dem Commandanteniltchh,/" wirklich zu erfüllen. Ilüci. ei. — 7-1. Der abgetretene Commandant, Hauptmann Jtal
^"Utens"^ Persönlich das Gesuch, ihm die daherigcn Kosten und BaarauSlagcn dermalen
«der ^^"lweise zu bcgütcn. Uri und Untcrwaldcn waren instruirt, die Rechnung entgegenzunehmen; daAufstellung derselben noch nicht zu Ende ist, wartet mau der Gestaltung der Rechnung ab,Uppers Drteu zufcrtigcn soll. Künftig soll nur im Fall, daß die Verlegung einer Bcsazung nach°ft ^vthwcndig ist, ein Commandant dahin abgefertigt werden. Absch. 698. I». — 75. Was die
^36, ""d besprochenen Reparaturen an den Festungswerken von RapperSwyl, die bishin mcistcnthcils
der Geldmitteln nicht zur Ausführung gelangt sind, betrifft, wird berichtet, die RapperSwylcr
i» de,,^ ^ ^schöpft, daß ihnen keine weitem Lasten zugcmuthct werden können, außer Frohntagwcrkcn,^ billigen Taglohn Hand zu bieten geneigt sind. Auf Guthcißung der Obern wird
^ dem Friedensschluß von 1656 nachzusehen, welche Befugnisse man hinsichtlich der^»grjff Vche habe; diese leztcrn sind dann sofort nach dem Project von 1698 unvcrwcilt in
für die Frohntagwerke soll den Bürgern und den Hoflcutcn 6 Schilling von jedem Tag^ Stadt ^ -^»zwischen wird man sich sofort nach einem erfahrenen tüchtigen Wcrkführer umsehen und^'»ahnen, ihre Einkünfte künftig gut zu verwenden. Schon früher hatten sich die Schirmorte
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