2260 Rapperöwyl. 1704, 1700, 1708,
4l. Die in Schwyz gegen Rappcrswylcr verhängten Arreste werden mit Zustimmung dieses Ortesvorbehalten bleiben die Effecten derjenigen, welche mit Kosten belegt worden sind, IIM. le. — ,wird überlassen, dein (spanischen?) Ambassador knndznthun, den Orten werde lieb sein, wenn der Stadt Rapswyl die Pensionen wieder verabfolgt werden, IlM. I. — 45. WaS in der Schcltsachc zwische» ^ ^Zimmermann und Dr. Domciscn erkennt worden, zeigt die Beilage C dcS Abschieds. (Fehlt,) Idiä- ^ ^44. Schultheiß und Rath werden crmahnt, auf Frieden und Einigkeit zu halten, das Vergangene »GReizungen gebrauchen zu lassen und Gehorsam und Liebe gegen die Schirmvrte einzupflanzen Z» » ^wogegen ihnen alle Gnade und Beschirmung ihrer Freiheiten zugesichert wird. IIM. n. — 45» Gemäß ^lcztcn Abschied in Brunnen wird abgeredet, wenn wegen dieser Vorfälle in andern Orten üble Rede» ^Auslegungen versucht würden, so sollen die III Orte gemeinsame Mittel der Abwehr vereinbaren, I>»ä-41». Schwyz eröffnet die Ursache, warum es seinen Landschrciber zu dieser Konferenz bcigczogcn,aber, wie GlaruS und Unterwaldcn, die Abfassung des Abschiedes der Kanzlei Uri, UM. p.
<7<>ii.
Art. 47. Uri eröffnet, worin die Mißhclligkcitcn zwischen der Stadt Rapperöwyl und den -daselbst bestehen und wie dieselben nach seiner Ansicht entschieden werden sollten, auch was für Koste» ^aufgelaufen seien. Schwyz berichtet ebenfalls, waS es diesfalls gehandelt und Uri geschrieben habe,Gesandten zu rcfcrircn wisse» werden. Es wird beschlossen, Uri habe sein Gutachten den übrige» ^orten zu überschikcn, damit diese ihm ihre Ansichten mittheilcn können und ohne weitere Kosten eine Rciitilder Mißhclligkcitcn ermöglicht werde. Absch. 600. le.
170».
Art. 4it. Die in dem vom Commandantcn von Rappcrswyl, Hauptmann Jtal Rcding, ei»g^ ^Memorial enthaltenen zwölf Fragcpunktc werden folgcndermasscn beantwortet: 1. So lange Schwyz ^Commandatur bcsczt, sollen Herrn Jtal Rcding alle Rechte eines Commandantcn zukommen; wenn1656 geschehen, auch Uri einen Commandantcn sczt, so hat dieser zwar den Vorrang, dagegenim Commando gleich. Unterwaldcn behält sich seine Rechte vor, 2. Bei drohendem Kriegsausbruch ^ ^dem oder den Commandantcn überlassen, die Schlüssel zu den Stadtthorcn, Magazinen, Zeughaus m ^in Verwahr zu nehmen oder in vertraute Hände zu legen, 3. Dem Commandantcn ist freigestellt,Erfordernis? der Umstände, dem Rathe die Abhaltung der Musterung zu befehlen. Die Ernennung derwird, wie biöanhin, der Stadt Rappcrswyl überlassen. 4, Die Anfertigung der Liste derZuschüsse aus der March wird Schwyz überlassen. 5, Sowohl gemäß dem vor Jahren cingcno»nnc»t» ^schein und damals geschaffenen Plänen als den wiederholten Berichten und neuen Rissen dcS Co»»»""Rcding hat sich die Nothwcndigkcit herausgestellt, die alten Vcrthcidigungöwcrkc auszubessern u»dlegen. Die Confcrcnz beschließt auf Ratification, vorderhand nur die Verbesserung der alten Werke >»nehmen zu lassen; die Geldmittel hiezu müssen nebst Rappcrswyl wahrscheinlich auf die einzelne» ^ „istverlegt werden. Pictro Morosini aus dem Mainthal, wohnhaft in LuggaruS, ein berühmterim Bau von Festungswerken wohl erfahren, soll veranlaßt werden, im Verein mit dcir Co»u »and»>6Alexander Bcßlcr und Jtal Rcding die Stadt in Augenschein zu nehmen. 6. Commandant ^>1
verlangt zu wissen, in welcher Weise ihm die nöthigc Besazung mit Wcrklcutcn und Werkzeuge»