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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Rappcrswyl. 1704. 2259

vortragen und zwar auf zwei oder drci Jahre, oder so lange die Ruhe der Stadt erfordere oderhch ^ ^ finden; nach Nicdcrlcgung des Amtes aber solle ihm eine Stelle im kleine» Rath vorbe-

^ Mitgliedern des kleinen Rathcs, anstatt der Abgcscztcn, werden gewählt Jakob Zimmermann,»ich" Panncrhcrr», welcher aus bekannte» Motiven seinen RathSplaz rrsignirt hatte, Christoph Fuchs^ Karl Hungcr^ Drci RathSpläzc werden auS ein und anderm Absehen noch unbcsezt gelassen. Am 4.dichBorgens 10 Uhr werden Schultheis;, Räthe und Bürger in die Kirche zusammenbcrufen. Daselbstd E ^^^»ng des Schultheißen Domciscn und die Wahl Hclblings eröffnet und Schultheiß und Bürgerschaft^ genommen. Gleich darauf wird auf dem Rathhaus der kleine Rath versammelt, wo alt-PanncrhcrrResignation in voller Versammlung notificirt und von den Ehrcngcsandtcn die Absczung desZj . ' ^ Rikenmann und der oben erwähnten fünf Mitglieder, sowie die Ncnwahlen proelamirt werden.Äa ^^^^"^ing dieser drci wird dem Rathc der Eid eröffnet und von diesem beschworen. Hierauf wird9"" Statthalter erwählt. Nach diesem Act erscheinen die cntsczten Räthe Hanö Adam»»d ^^^'ucistcr Tschudi und Spitalmeistcr Fuchö vor den Gesandten und bitten inständig um Begnadigungalle -v ^^^"lung ihrer Nachstellen, und da sie Zeichen einer wahren Reue zeigte» und für die ZukunftFibs Ergebenheit versicherte», wird ihnen die verlangte Gnade crthcilt, besonders auch auf die

^ Gesandten von GlaruS rüksichtlich ihres Mitlandmannö Sckclmcister Tschudi. Auch dem Wolfgangiedvrl rcumüthigcS Bckcnntniß und Anhalten die Stelle im großen Rath wieder crthcilt,

ch sxj"auödrüklichcn Vorbehalt, daß er zu keinen andern Ämtern fähig sein soll. Ibid. cl. Anggg ^lpril erlaufenen Kosten und Taggcldcr haben zu bezahlen: Schultheiß Domciscn und Sohn

Zgg Statthalter Rikenmann und Sohn 600, alt-Schloßvogt Mcinrad Ruch 110, Hanö Adam ZicglcrHans y Rvthenflue 110, Fähndrich Fücßli 110, Spitalmeister Fuchs 120, Wolfgang Schmid 360,Zstj Büclcr 120, der Stcrncnwirth 270, Jakob Reiste 40, Rudolph Fuchs 40, Bernhard Rudolph

^ Gl'"' Heinrich Weber 21, Schulmeister Willi 21, Curti 21, Basil Rüßi 21 und der Trompeter^°hc,»i, ^ ^ ^ Gründen Schlvßvogt Ruch seiner Stelle entlassen und alt-Schultheiß

^tsstn" Hunger für ihn gewählt, installirt und beeidigt worden ist, wird jeder Gesandte zu berichten

^chlüs' beschlossen, daß daS Schloß in bessern bauliche» Ehren gehalten und dem Schloßvogt ein

sühj^ ZcughauS im Schloß übergeben »verde, und daß er der geheimen Nachstelle und anderer Ämter

^t>>c gegenwärtige Stelle aufgeben zu müssen. Ibid. I. »ttt. Glarus bringt iilstructivnS-Recht, den Schultheiß und Rath zu cntsczcn und zu besczcn, laut Gnadcnbrief den IV^ste» Mehrheit derselben zustehe, daß cS aber für diesmal darauf verzichte; auch hätte es der

es ^ ^ ^eber einen andern Modus eingehalten; da aber die Mehrheit anders entschieden habe, wolleU»d m.s verlange aber Vormerkung in dem Abschied, daß ihm die Mitbcrcchtigung an der Entsczungsttit^ erwähnten Ämter ohne Präjudiz vorbehalten sei. Ibid. x. DaS Gesuch der Hof-

»ich »vicdcr z» ihren Hofrödcln vcrholfcn und sie dabei geschirmt »Verden, wird dem Schultheiß

^rhte ^^^sauöschuß dahin empfohlen, daß den Hofleutcn eine vidimirtc 2lbschrist der Hvfrödel und ihrer^dc» werde, sowie ihnen eine väterliche Regierung angcdeihcn zu lassen. Ibid. I». 411. ES

^ ^ Titulaturen der Stadt gegen die Schirniortc und umgekehrt festgestellt. Auch wird dem Rath^e» ^'tokollc von allem dem zu säubern, was zum Mißfallen der Schirmorte darein geschrieben^^ichen ' Dccan »vird an seine Pflichten gegen die Schirniortc erinnert und ermahnt, seine untergebenenvl de» Schranken der Gebühr gegen die III Orte zu halten, was er auch versprochen hat. Ibid. i.