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Rapperswyl. 17V4.
Zu diesem Zwckc »verde» dicsclbcn auf Sonntag dm 2-4, August, MorgcnS 10 Uhr, in die Pfarrkirche ^botm. Daselbst wird ihncn vorgestellt, was für obcrhcrrlichc Rechte die Schirmorte haben, was fürP^^der Stadt und Landschaft gegen sie obliegen, wie der Eid, den sie den Schirmortcn zu schwören habe»,ihren übrigen Eiden vorgehe, wie sich dicsclbcn im Gnadcnbricf von 1532 vorbehalten haben, nichtRcligions- und Rcbcllionsfchlcrn, sondern so oft das Benehmen von Schultheiß und Rathen dasder Schirmorte errege, jene abzusczcn und gefälligere und zuvcrläßigcrc an deren Statt zu sezcn, undAuslegung des Gnadcnbricfcs Niemand anders zustehe als den Schirmortcn. Hierauf werden diebliese von 1464 und 1532 abgelesen und svlcmnisch beschworen; der Burgcrcid aber wird der J>Ä»^gcmäß nicht verlesen, weil verlautete, daß dieser zum Nachtheil der Orte wolle ausgelegt werden, 1^'
Auf den Bericht, daß ungeachtet des guten Fortgangs der Huldigung an den Porten und auf de» ^der Stadt mehrere mcistcrlosc Bürger zusammenlaufen, schmähen und verdächtige Sachen anstellen,um die Gesandten veranstalten, die obrigkeitlichen Boten der Orte aufhalten, die auS dem Logis derGehenden umstellen und bedrohen, ohne daß der Rath dagegen einschreite, vielmehr ein Einvcrständnißanzunehmen sei, so wird von Uri, Schwpz unv Untcrwaldcn nöthig befunden, zur Verhütung innerereine Bcsazung in's Schloß zu legen. Zu diesem Zwckc werden fünfundzwanzig Musgucticre unter ^
Lictltcnant von Lachen her bcschicdcn, welche am 26. August in guter Ordnung durch die Stadt und »'Schloß zogen und daselbst bis am 6. September Nachmittags verblieben sind. Wegen dieser Besitzungam 27. August alt-Landvogt Johann Jakob Leu als Abgeordneter von Zürich, um Aufschluß zu v. ^was damit beabsichtigt wcrdc. ES wird ihm mündlich erklärt und schriftlich mitgegeben, daß diese Äst'' ^keinen andern Zwek habe, als inncrn Unruhen der Stadt vorzubeugen. UM. e. — In
die Bestrafung und Entsczung der Fchlbaren werden zuerst über den Verlauf der Sachen Kundschaftenund Informationen eingezogen, und dann auf den 28. August Schultheiß und beide Räthe auf das A" ^berufen und ihnen ihre unbefugten Excesse, ihre Untreue und Hartnäkigkeit vorgestellt. Hierauf »'^ ^Verantwortung angehört, die bei Einigen dahin geht, daß sie an dem Ungehorsam keinen Thcil ^Andern, daß sie auS Unwissenheit gefehlt haben. Nachdem ihncn dann Zeit gelassen worden, sich Z» " 'wie sie dem Abschiede vom verflossenen April ein Genügen leisten und sich über ihren Ungehorsam uVerbrechen verantworten wollen, überbringt am 20. August Morgens ein Ausschuß von Rüthen u»vdie Erklärung, daß sie dem Abschied vom April durchaus nachleben werden. Daß dieses erst jcstrühre einzig von mangelhafter Kcnntniß der Rechte der Schirmorte her. Sic bitten daher umund Gnade, mit der Versicherung, daß sie den Orten fortan treu und gehorsam verbleiben wcrdc»-Erklärung wird überdies in kanzlciischcr Ausfertigung den Gesandten abgegeben. Hierauf hat auch ^ „Rath dem Schultheiß Hunger den dritten Siz eingeräumt, einen Theil der im Abschied vom April ^ 'Kosten erstattet lind die übrigen abzutragen übernommen. Der zwischen dem Rath und Schnlth^gemachte Vergleich wird dagegen aus bekannten Gründen annullirt. Nunmchr wird zur Bcstr»st^ ^Fchlbaren geschritten und Schultheiß Domeiscn des Amtes cntsczt, mit der ferner» Bestimmung, daß ^ ^Bewilligung der III Orte nicht mehr dazu gewählt werden dürfe. Ebenso werden Statthalter Rikc»"'"^m?Klcinräthe Bauherr Hans Adam Zieglcr, Sckclmcistcr Tschudi, Spitalmeistcr Christoph Fuchs, Wolfg»"^und Hans Adam Bücler ihrer Ämter cntsezt. Endlich wird auch Dr. Domcisen, des große»
Amtes entäußert und ohne Begnadigung der III Orte zu keinem Amte fähig erklärt. Darauf w>r» ^-^ciStelle eines Schultheißen, ungeachtet aller wiederholten Ablehnung, dem bisherigen Grvßwcibcl Joh»»"