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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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2257
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RappcrSwyl. 1794. 2257

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Räthc und Burgcr einen Ausschuß, mit dem Herril Dccail an dcr Spizc, welcher vor dcit Gesandtendcmüthigc Abbitte leistet und für die Zukunft alle Besserung und Treue verspricht. Da sichM' Rcding zu gleichem Zwckc dcr Bitte des Ausschusses anschließt, so lassen sich die GesandtenKimmen, die Fchlbarcn wieder in Gnaden aufzunehmen, sie mit dcr hochverdienten Pcrsonalstrafc zu»nt> ^ und alles Geschehene dcr Vergessenheit zu übergeben, jedoch unter Vorbehalt ernstlicher Besserung^"ilichcr Aufhebung alles dessen, was im ganzen Handel gegen den Befehl oder Willen der Schirmortc^ " worden sei. Uri, Schwyz und Untcrtvaldcn stellen instructionSgcmäß die weitere Forderung, daß demHunger, sofern er nicht wieder bestätigt würde, dcr ihm früher zugesicherte dritte RathSplaz cingc-^ werde. Was die Kosten betrifft, so sollen diese billig den Urhebern, Rathgcbcrn und hartnäkigcn^ w cr>, auferlegt werden; da aber die Räthc alles Vorgegangene als Folge ihres Befehls auf sich genommen,^Ud beschlossen, daß diese Kosten den Orten oder ihren Gesandten aus dem gemeinen Wesen erstattet'vürd ^Msilich fcstgcsczt, daß alle diejenigen, welche gegen diese Erkanntniß Etwas unternehmenBegnadigung verlustig sein und zur Strafe gezogen werden sollen. Wie sich nun der Schultheißbgc> ^ Ausschuß ^ Räthc für die ihnen widerfahrene Gnade bedankt, mit Schießen und andern Chrcn-Aufwartung gemacht, werden die Gesandten zu erzählen wissen. Absch. 5Dl. u. L3. Da^ljcn Übcrschung der gebührenden Titulatur von Seite derer von RappcrSwyl und selbst von Seite dcr^bc Folgerungen für die Freiheit dcr Stadt gezogen worden sind, so wird verordnet, daß die'u ihren Missivcn an die Orte sich dcr Titulaturgnädige Herren", und die Kanzleien dcr^"^röwylcrn gegenüber des AuSdruksgetreue liebe Angehörige" bedienen. Zu weiterer Vermeidung^ticfx ^ändnissen wird ferner verordnet, daß bei den Eidlcistungcn zu Händen dcr Orte nur mehr die^dct1532, dcr Eid dcr Burgcr aber nicht mehr verlesen werde, weil die leztcrn sich cingc-»It ^ sie schworen nur zu Händen des Schultheißen. IIüü. l>. Lid. Da dcr gegenwärtige Schloßvogtdx» mehr vollkommen dienstfähig ist, so nehmen Uri, Schwyz und Untcrwaldcn zur Bcrathung in

dgß ""b der Zeit die Schloßvogtci zu besczcn sei. Idiä. e. 30. Ebenso wird Notiz genommen,

t»,d b>cr bisher übliche Revers abgefordert worden sei;da er sich aber in seinem Verhalt geändert"

Ae>tvn ^ ^^ltung der Satissaetion dcr Orte das Scinige angewendet, so wird die Sache roksronclniu^ü»d> cc' ^ Endlich wird anzutragen vorbehalten, daß bei Erneuerung dcS spanischen

">cht s Schirmortc» die Pensionen lind Stipendien dcr Stadt RappcrSwyl einverleibt und dieser

i>> H^^wt werde, einen bcsondcrn Tractat zu schließen. Idiä. <z. 3L» Auf dcr Illörtischcn Confcrcnzkg. wurde Landschrcibcr Püntincr von Uri mit der Standcöfarbe nach Nappcrswyld»l> ' "w dort den rappcröwylischcn AbschicdScxtract vom April 176^1 den kleinen und großen RäthcnNlx^^^'^h^schaft zu eröffnen; von den Räthcn und der Bürgerschaft wurde das Ansinnen jedoch mitdtejtg^ ^'geschlagen, silbst daS lllörtische Schreiben uneröffnct gelassen, so daß dcr Landschrcibcr nachg,,., ' 9» Verweilen in RappcrSwyl unvcrrichtctcr Sache und mit einem bloßen Reccpissc heimkehren mußte.

^^lischx x Schultheiß und etwelche Mitglieder dcr Räthe durch eilten Läufer auf den 26. Juni vor eine^Nisc^ach Brunnen vorgeladen worden, aber ausgeblieben und haben erst nachher daS

^,^chttibcn vom 11. Juni eröffnet, ohne jedoch demselben zu entsprechen. Deshalb versammeln sich

^'ische

»tNlxhr p ....

^ ^ Schirmortc in RappcrSwyl, um Alles vorzunehmen, was zur Bestärkung und Vollziehung^ dienen könne. Absch. 559. u. 33. Nach einer Vorbcrathung während

üürd glitgcfllndcn, von Schultheiß, Räthcn, Bürgern und Hoflcutcn die Huldigung einzunehmen.

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