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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2256 Rappcrswyl. 1703, 1701,

Exccution der Entsczung und Bestrafung der Rädelsführer nach Anleitung des Gnadcnbriefs vorgcttO^und der leztc rappcrswylischc Abschied in allen Thcilcn vollzogen werden, je nachdem der erstattete Gch^boder die beharrliche Widcrspänstigkeit es erforderlich mache. Über den Ort der Confcrcnz sind versch^Ansichten geäußert worden, wie die Gesandten zu rcfcrircn wissen werden. Schließlich wird erkennt,Ort zugleich mit der Ratification dieses Abschiedöcxtracts seine Meinung über den Confcrcnzort demUri mitthcilcn solle. Absch, 534. Lli. Über die Unruhen in Rappcrswyl betreffend die AbsczunöSchultheiß Hunger s. Abschied 535. i.

1704.

Art. L7. Diese Confcrcnz ist veranstaltet worden, um dem sich immer mehr vertiefenden rappcröwV^^Unwesen abzuhelfen, das obcrhcrrlichc Recht und Ansehen der Schirmortc zu handhaben, die Ungchorffw^Strafe zu ziehen, den Gehorsamen den schuldigen Schuz zu crthcileu und nach Anleitung des Gnade»' ^solche Personen an das Regiment zu sczcn, auf deren Treue sich die Schirmortc verlassen können.31. März Abends zu Hürden angekommenen Gesandten von Uri, Schwyz und Untcrwalden werdenvon Schultheiß, Statthalter, Zcughcrr, Sckclincistcr und einem Ausschuft der Räthc empfangen, l» ^gcdcktcn Schiff nach Rappcrswyl geführt und im Wirthshaus mit gebührendem Rcspect bcwillkon»»t- - ^Entgegennahme der Versicherung aller Treue verlangen die Gesandten, daß für Handhabung derOrdnung bei Tag und Nacht besser gesorgt werde, als bei der lcztcn Versammlung, worauf ihnensicherung gegeben wird, daß dafür schon gesorgt sei. DcS folgenden TagcS eröffnen die Orte ihre Jnsttü^^,unter sich, welche allseitig den am 25. September und 23. Octobcr 1703 in Brunnen getroffenen Bcrabrct»^entsprechend sind. In Bezug auf das Verfahren wird beliebt, vorerst die Güte zu versuchen. Demnach ,die Urheber und Rädelsführer der Auflehnung vorgerufen und ihnen während drei Tagen ihre Eidcsplund ihre Abhängigkeit von den IV Orte» in gleicher Weise vorgestellt, wie dieses schon im Augustgeschehen war. Da diese Vorstellungen aber wenig Erfolg hatten, und durch den Dccan und den Schuvon Seite des Ausschusses der Räthe eine Autwort hintcrbracht wurde, auö welcher deren Halss» ^genugsam zu verspüren war, wird in Bcrathung gezogen, mit was für ernstlichen und thätlichcnden Instructionen Vollziehung geben wolle. Während dieser Bcrathung erscheint der Dccan und der ^heiß Hunger nochmals und bitten, die Stadt und die in Ungnade Gefallenen mit der Entschlief»"'^einstweilen zu verschonen; es sei eben Oberst Rcding i» der Stadt angekommen, zu welchem die Näthe o ^haben; dieser habe versprochen, sich auf's Äußerste zu verwende», und mit ihm wollen sie bei denAusschüssen nochmals versuchen, sie auf andere Gedanken zu bringen. Diesem Gesuche schließen sich "Capucincr und Herr Oberst Reding an. Die Gesandten gestatten den Aufschub, mit der ernsten ^wenn Räthc und Bürger noch einige Gnadc zu genießen gedenken, so sollen sie ohne Verzug schriftlich »daß Schultheiß, Räthc und Burger, sowie die Hoflcute die IV Schirmortc als ihre gnädigen ^stigkennen, ihrer Oberhcrrlichkcit nach Siegel und Briefen von 1464 und 1532 gehorsam, treu M»

sein und alle damit verbundenen Pflichten erfüllen wollen, und endlich, daß der denselben gcschwomc > ^x,iandern Eiden vorgehe, auch daß sie Niemand den Rccurs an die Obrigkeiten sperren wollen. Des '^hlcrMorgens wird von den vermittelnden Personen berichtet, daß Räthc und Bürger den begangene»^ ^erkennen und bereuen, und es wird die geforderte schriftliche Bckanntniß den Gesandten eingehändigt^Particularcn, welche auf Befehl oder Verantwortlichkeit der Räthc gehandelt hatten, möglichst i»