RappcrSwyl. 1703. 2255
»i>d^^^ Schultheiß Hunger und die hierauf vorgenommenen Wahlen seien als nichtig aufgehobenHess ^ Schultheiß wieder in das Amt eingcsczt. Hierauf werden kleine und große Räthe, Bürger und^ in die Kirche znsammcnbcrufcn und ihnen dort ihr Ungehorsam verwiesen und für daö künftigerass strenge Verwarnung gegeben. Gegen alles Erwarten rcplicirt hierauf der Fürsprech oder Groß-
H "ifgmig Schmid, angeblich auS Auftrag dcS RathcS, und zieht mehrere Punkte in Zweifel, mit derkink ^ solches zu seiner Zeit und an seinem Orte werde erläutert werden. Es wird ihm aber
»och ^ Niedert, alles Vorgebrachte sei aus Auftrag der Obrigkeiten geschehen. Schließlich wird der Rathsi,, ^"^)nt, der ihm in Betreff der Werbungen am 18. September 1694 crthcilten Weisung genau nachzu-stl» a/ Schirmortcn gegenüber die gebührende Titulatur zu beobachten, worauf dann der Abschicdsschluß
Bissel ^iicrgcbcn wird. Ikül. 6. — ZU. Der vom Rath zum Schloßvogt gewählte Mciurad Ruch, dcSöfftits' Ü">cö SohncS HanS Adam, dcS großen RathcS, Ansucheil in seinem Amt
genommen und ihm die Schlüssel zum Zeughaus und den Gcwahrsamcn dcS Schlosses übcr-^ der ^^ ^ ferner beschlossen, auch darauf Bedacht zu nehmen, daß die Präsentationen
und Frühmcsscrci nach den gehörigen Formen abgefaßt werden, damit die Rechte derdir!v ^ augenfälliger Ancrkcuilung kommen. Idiü. ä. — 22. Betreffend den Statthalter Domciscn,dc„ ^^^krcn Tschudi, Zicglcr, Schmid, Doctor Domciscn, alt-Großweibcl Rüssi, seinen Sohn, den Barbier,bcass. Willi, Hauptmann Curti und Andere, welche den Ungehorsam thcilS angezettelt thcilS
Kürd Obrigkeiteil vorbehalten, dieselben ihrer Ämter zu entsczcn oder darin einzustellen,u»d '^^°^°rge zu treffen, daß ihnen nicht gestattet werde, auö dem Stadtgut „ihr hochmüthigcS AbschenGesuch zu verführen". Ilücl. o. — 21!. Da zu besorgen ist, Schultheiß Hunger werdesie ümhannitag nicht mehr bestätigt werden und da die Bürger ihm nun in Abrede stellen, als hättenso ^ Beförderung von der Stadtschreibcr- zur Schulthcißcnwürdc den dritten NathSplaz zugesichert,^cticff ^^lhcit der Obrigkeiten empfohlen, ihm die fragliche Nachstelle zu sichern und solche, die dagegenCtcw«-/" bürden, zu entsczcn. Ilüel. k. — 24. Aus der Heimreise der Gesandten in Einsiedel» wird vomRappcrSwyl dem Landschrcibcr Johann Jakob Püntincr von Uri, welcher Schreiber derl>cj gewesen, ein Schreiben übcrbracht, worin gesagt wird, der Stadtschreibcr habe das, waS sie ihmdest»>"^Kise übergeben, nämlich den AbschicdSrcccß seinen Obern vorgelesen; diese hätten ihm aber sogleichÄrj^ ^ Zuheilt, solches nach Einsicdcln zurükzuschikcn, weil man cS nicht annehmen könne, bis Siegel undläutert seien. Die Gesandten halten eine Erläuterung nicht für uöthig, weil die Stellung derdaß Gnadcnbricf abhänge. Es wird aber weiterer Erwägung vorbehalten, ob cS nicht rathsam
gkgxh^ von RappcrSwyl, wenn sie wirklich in die Orte recurrircn, von keinem Orte besonders BescheidÜb Entschließung vorher in einer gemeinsamen Confcrcnz vertraulich abgefaßt »verde. Ibicl. x.—
Tem Dcputirtcn von RappcrSwyl Vorbringen, Gesandte in die Orte zu schikcn, wird gut befunden,Üe w allseitig genehmigten rappcrSwylischcn Abschiedes nicht gesondert cinzutrctcn; vielmehr sollen
sie tvidcr Erwarten auf ihrer Hartnäkigkcit bcharrten, zu gehorsamer Pflichtcrstattung^gste dn entschiedenen Anzeige, daß die Schirmortc von ihren oberhcrrlichcn Rechten nicht daS
^thcsi werden, und zwar um so weniger, als ihre bisher allzu große Güte mißbraucht und zum
uudiSputirlichcn oberhcrrlichcn Rechte ausgelegt worden sei. Ferner solle nach Vcrfluß dcö^ den " ^"ppcrswyl gcscztcn lcztcn Termins von Uri eine Cvufcrcnz ausgeschrieben und daselbst über das!PUl,cn Ortci; von RappcrSwyl Vorgebrachte bcrathcn uird der endliche Beschluß gefaßt, auch die