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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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2253
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Rappcrswbl. 1701, 1703, 2253

worden. Ilüä. 5. 13. Die Schirmortc als Collatorcn der Pfarr-und Frühmeßpfründcn verlangen

^ Stand dcö PfrundeinkommcnS. Der Bericht lautet befriedigend. Da die Präsentation

^ ^^chcrrn und Frühmesscrö unter den Orten abwechselt, soll dasjenige Ort, an welches die Reihe kommt,f Mvcilen den übrige» mitthcilcn, damit dieses Recht nicht versäumt werde. Ibiä. 14. Die Hoflcutesick " """" Pfarrhcrrn wegen Erschwerungen bei Einforderung der Zehnten und erklären

^ "ut dessen Verwaltung und Scclsorgc nicht für getröstet. ES wird ihnen die Weisung gegeben, wenn diecrthciltcn Mahnungen nichts fruchten, ihre Beschwerden schriftlich an die Obern zu bringen.- ä. eindringlich angewiesen, sich gegen die Hofleutc und die übrigen Schirmö-

^rigen gut und unklagbar zu betragen; namentlich wird ihm auch daS Kloster WurmSbach angelegentlichi» o. l<». wird Klage geführt, daß den Wcrbofficicrcn, die mit der Orte Erlaubniß

d^^Pcrswyl Werbungen vornehmen, die Erlegung einer Gebühr zugcmuthct werde. Der Rath bestreitet^,' bie Hauptlcutc geben aus freien Stükcn eine DiScrction, damit man ihnen in ihrer Arbeit und in der^^mcnhaltung der Soldaten an den Stadtthoren und anderswo behilflich sei. Dabei läßt man es bewende»,^ »icht ^ der Zuschrift vom 18. September 169-1 einzuschärfen. IIüü. k.

Da die Rappcrswylcr schon oft von einem Bündniß, daS sie mit Spanien haben, allerlei bedenklichefallen gelassen haben, wird ihnen eine Abschrift dieses Vertrages abgefordert und dem Abschied beigelegt,^f^ Vertrag vom Jahr 1634 mit Philipp I V. von Spanien nicht so fast ein förmliches Bündniß,^Aclinchr ein Einschluß in den damals von den katholischen Orten mit Spanien gemachten Bund ist,^ ^'vhl ,u,r ^ Empfehlung der Schirmortc geschehen sein wird, so wird doch gutgcfundcn, hicvon denMitthcilung zu machen, da »ach dem Schirmbricf von 1464 Rapperswyl ohne Gunst und Willen»ßrd f^ch "Ut Niemand, weder mit Eiden, Gelübden noch Briefen verbinden darf. Den Obrigkeiten

vv» ^^"'"ücgcben, bei einer künftigen Erneuerung dcö Bundes mit Mailand in Bezug auf die Einschließung^PPcröwyl die richtige Form zu finden. Ilüä. A.

1703.

Ha, ^ ^ Abgeordneten der Schirmortc treffen am 21. August in Rappcröwpl ein, um den

Handel zu untersuchen und daö Geeignete zu verfügen. Dcö folgenden TagcS ziehen sie auf

Brufen einen Ausschuß deö kleinen und großen RathcS vor sich, um den gegenwärtigen

vcri, ^ fraglichen Handels und namentlich die Ereignisse nach dem Inhibitorium der Schirmortc zu

sich aus dieser Information ergibt, daß Statthalter, kleiner und großer Rath und die Bürger

ffj»^"^udcn, unbcfugtcrwcisc und wider der Schirmortc Befehl, den Schultheiß Hunger zu entsezcn, an

^ch»>id^ Statthalter Domciscn zu berufen, den Rathöhcrrn Rickcnmann zum Statthalter, den Großrath

über ^ ükleinrath und den Marx Fuchs zum Großrath zu erwählen, und daß sie sich unverantwortlich

Ülüi, n ^^^"U'rtc ausgelassen habe», wird dem Ausschüsse daö tieft Mißfallen über ihre Handlungen und

gehorsam bezeigt und gefordert, daß AllcS wieder in denjenigen Stand gestellt werden müsse, inpc», ^ - -

^citjß

^Urg^"^ begehrt, man sei der Meinung gewesen, innerhalb der Schranken der Bcfugniß zu handeln;

E^f^^ am 9. August beim Eintreffen dcö Inhibitoriums befunden und daß den Schirmortcn überdieserthcilt werde. Der Ausschuß entschuldigt sich damit, die Bürgerschaft habe mit Ungestüm eine

P» "b)nc Appellation und nichts auS Mißachtung gegen die Schirmortc unternommen worden,

u dicft irrige Auffassung zu benehmen, wird den Ausschüssen vorgestellt, wie die NappcrSwyler