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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2238 Bellenz, Vollcnz und Rivicra. 1709. 1710.

und in Gegenwart des Landvogtö oder eines seiner Beamten. 3. Wenn man den Rccurs vom weltlichen"den geistlichen Richter auch nicht verbieten wolle, so könne dies doch nur gestattet werden, wenn derRichter zuvor darum begrüßt worden sei. 4. Für de» Eingriff dcS Propstes zu Abiasco in die »'0Gerichtsbarkeit, dadurch, daß er von einem Laien zu Bollenz bei Geldstrafe und unter Androhung desdie Vorweisung des landvvgtlichcn Urthcils verlangt hatte, soll die gebührende Geuugthuung gefordert woIliiü. ü.

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Art. Solange in den Vogtcicn Bcllcnz, Bollcnz und Rivicra von den Untcrthancn der ^

Orte kein Zoll bezogen wird, sollen auch die Unlcrthanc» der III Orte in den cnnctbirgischcn Vogtcicn Z"sein. Zürich und Glarus verlangen Einsicht in die Urkunden, auf welche sich die III Orte wiederholtberufen haben. Absch. 714. «I. t<N. Obcrstwachtmcistcr Theodor Naronc von Bcllcnz legt dieder Ausgaben vor für die zwei Stüke ncucrstclltcr Wuhrcn zwischen Cadossola und Galctt und für d«c ' ^wcrfung eines neuen Flußbettes gegen St. Carpoforo hinab, welche Werke ihm durch Befehl vom 12. w ^zur Ausführung waren übergeben worden. Das neue Flußbett in einer Länge von 600, in der30 Ellen und 3 Ellen tief wurde durch Aushebung von 54,000 Kubikcllcn erstellt; jede Gemeinde der Graß ) ^hatte nach Verhältnis; der Hauöhaltungszahl mit Frohntagwcn mitgearbeitet, um den Graben a»Szubcssir>^^die Einmündung des Tcssin zu verbreitern. Die neucrstclltcn Wuhren haben eine Länge von 4050Die Gemeinden Lumino und Castionc haben unentgeltlich 700 Ellen Steine, 24 Hölzer und 420und die Gemeinde Arbcdo 635 Ellen Steine und 540 Schwirren geliefert. Sämmtlichc Fuhr- und Tagkosteten 4553 Mailänder Pfd. 13 Schill., der Unterhalt dcö BcttcS und der Wuhr 482 Pfd. 10die Zinse von entliehenen Geldern 455 Pfd. 6 Schill, und die zweimaligen Reisekosten des Hrn.die III Orte 358 Pfd. 5 Schill., total 5850 Pfd. Diese Rechnung wird in allen ThcilcnHerrn Varonc wird für die Leitung der Arbeit ein Honorar von 100 Philipp oder 700 Pfd. zuerkanntden einzelnen Orten überlassen, ihm noch spccicll die Zufriedenheit durch ein Ehrenzeichen auözudrükcn. ^wird überdies zugesichert, daß weder er noch seine Familie jemals wegen dieser Arbeit und Rech»»»!?^irgend wem belästigt oder belangt werden soll. Die ganze Summe der Kosten von 6550 Pfd.

Anweisung alter Urthcile und Sprüche ausschließlich die Gemeinden Lumino und Castionc und die ^Pflichtigen anstoßenden Licgcnschaftsbcsizcr zu tragen. Da die regierenden Orte sich jedoch bei Beg>nn^.^außerordentlichen Werkes vorbehalten hatten, die Kosten auch anderswie nach Billigkeit zu verlege»,Varonc den Auftrag, nachzuforschen, welche Reparation die genannten beiden Gemeinden unter sich "»bdie wuhrpflichtigcn Güter getroffen haben, wie umfangreich diese wuhrpflichtigc» Liegenschaften seien, ^zu eruircn, welcher Vorlhcil durch diese Wuhrc hinsichtlich der Landstraße und Fürlcitc denArbcdo, Claro und dem Land im Allgemeinen erwachse. Auf einen dahcrigen Bericht werden dieOrte diejenige Summe abstellen, welche sie den an sich allein Pflichtigen Gemeinden Lumino undalle Präjudiz abnehmen und für diesmal den andern übcrbinden werden. Die ganze Grafschaft, die z» ^großen Werke in christlicher Liebe Vieles beigetragen hatte, wird hicmit von weitem Zumutlmngcn libew' ^erklärt, daß diese Mithilfe ihr in keiner Weise irgend eine Pflicht übcrbinden solle. Die Aufsichtkünftigen Unterhalt und die zeitweiligen Reparaturen dcS Werkes wird schließlich Herrn Varoncder den Gemeinden Lumino und Castionc im Namen der Obrigkeiten jcwcilen die Ausbesserung der