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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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Bcllcnz, Bollenz und Riviera. 1709.

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17M>.

Der Antrag, im Interesse der Kauflcutc und der regierenden Ortc den Bcllmzcr Markt, derdw> Maurizcntag im September und Franciöcuötag im October gehalten worden sei, und mit

^ ^ abgestellte Markt von GiubiaSco nichts zu thun habe, künftig auf den Monat October zustell rafsrenäunr genommen, in dem Sinn, den Vlarkt auf den 6., 7. oder 8, October zu

die dahcrigc» Beschlüsse sollen bei Zeiten unter einander bekannt gegeben werden, Absch. 687. k.>»ch Landvogt in Böllen; begegnet, wie ihm nämlich ein Monitorium an seinen Palast geschlagen

a» hierüber beratheie uwrdcn ist, soll den Obern hintcrbracht lvcrdcn. DaS von llri provisorisch

Isz- " ^st^chcn Gesandten erlassene Schreiben wird gutgeheißen; überdies wird beschlossen, durch eine^sandtschafC) uach Inhalt dieses Schreibens vom Nuntius Rcmcdur zu verlangen, unter demFvr ^ geistlichen Gerichtsbarkeit zu lassen, was ihr gehört und was unter Beobachtung der gebührendenverlangt werden kann, wie dies schon leztcö Jahr mit dem Gcncralvisitator Cattaneo verabredet^ ^ war. igjg. ^ Da nach dem Berichte des LandvogtS die Landschaft äußerst schlecht mit

versehen ist, wenn schon lcztcs Jahr der dortige Rath das Gcgenthcil meldete, wird die Anschaffungbescbl glcichkalibrigcr Gclvchre, guter Hallcbartcn, Knüttel tind Mordäxtc auf Kosten der Landschaft

diese» Waffen soll wenigstens alle Jahre ein Thcil beschafft werden. Uri übernimmt diedieses Beschlusses unter der Bedingung, daß ihm Bollen; dasür diegeflisscne" Bezahlung einhändige.^ Das Gesuch des Franz Conti von Lugano, in Bcllcnz Mccrsalz wcißsicdcn zu dürfen,d>ie ^chüwz und Nidwalden in den Abschied genommen. Inzwischen soll in Erfahrung gebracht werden,sich - ^ ^ welchem Umfang Conti dies Geschäft betreiben wolle, und ob es nicht Holzmangcl nach^ Gesuch bereits bewilligt. Unä. i. iNi. Sofcru die Bcllmzcr die in den Statuten^seii v ^ ^ wiederholt befohlene neue Sustbautc nicht beförderlich beginnen, werden die regierenden Ortci^ ^ ^uban auf cxccutorischem Wege ausführen und die Stadt zur Bezahlung der Bausumme verhalten,Achter entziehen und dasselbe dem verordneten Bauführer zuweisen. Idick. 1e. i>7» Die Zoll-

d>»c>ck>^^ ^vsMrus klagen, daß die Vcllcnzcr und Liviner den Zoll zu Luggarus nicht bezahlen, während>viw ^ von Luggaruö alle Waarcn, die sie durch Bellen; führen lassen, verzollen müssen. Den Obrigkeiten^ltU diesem ungleichen Verfahren abzuhelfen. Absch. 693. el. itti. Dem Landvogt wird auf

Vvx ^ Obern die Weisung gegeben, den Caporalini von Mailand und andern fremden Viehhändlern

^ October die Einfuhr und den Verkauf von Pferden und Vieh in der Grasschaft Bellen; z»wiw Lauiö. Art. l76.) In dem Streite des Landvogts von Bollcnz mit der Geistlichkeit

die tz . crstcrn Verantwortung gefunden, daß er die geistliche Immunität nicht vcrlczt habe.- Um aber^schilt erledigen, wird auf nächsten Montag eine einfache Deputatschaft zum päpstlichen Legaten

^ge d ^'lgcndcr Instruction: l. Der Landvogt von Bollen; habe sich über die wider ihn erhobeneder verantwortet, daß wenn sein Bericht richtig sei, er unschnldig befunden werde. 2. Um das Laster

^crde / ^ ZU bringen, ohne daß dem geistlichen und weltlichen Gerichtsstand etwas genommen

^ ^ man dem geistlichen Richter die Prvccßführung überlassen, jedoch nicht anders als mit Assistenz

^csrs ^.^^^'"Uwprotvkvll von Nidwalden vom tl. Mai 17i>!l soll diese Gesandtschaft an den Nuntins zur AbhebungllberdrangS" de» l2. Abends i» Lucern sein; Nidwalden war vertrete» durch Landammann Johann Melchior^ ussi. (Landesarchiv Nidwalden. A. a. O. M. ttl.)