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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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2228 Bellen;, Vollen; und Riviera. 1692. 1693.

regierende» Orte zu erklären, ob sie das Verabschiedete, so weit es von ihnen abhangt, genehmigen9. ^.ic erlaufenen Unkosten und was an dieser Tagsazung darübcrgcgangcn, sollen die von Bellenzabstatten. Absch. 2.31. n. Dcputirtc von Eamorinv bitten um Hilfe und Rath in ihrem)^

lange andauernden Streit mit denen von Bellen; wegen der Gütcrstcucr. Es wird beiden Thcilen angcra>^sich gütlich abzufinden, zu welchem Zwekc als Vermittler bezeichnet werden Pannerhcrr Joseph Karlvon Uri, alt-Eommissär Johann Jost Llusdcrmaur von Schwyz und Panncrherr Karl Joseph Lttsll ^9,'rdwalden. Künftig bleibt es bei den Statuten, daß nämlich die Güter an diejenige Gemeindewerden solün, wo sie liegen, ohne Rüksicht auf die Herkunst des Bcsizcrs. Ilüel. Ii. Ak. Künjüil ^dao Pulver nicht mehr unter des Landvogtes Palast, sondern an einem andern sichern Ort aufbewahrt »"^lürä. o. Li». Was in Betreff der Vcncdictincrrcsidenz, der Kohlenschiffe und anderer Sachen wegen vcck'^und an die Obrigkeiten gewiesen worden ist, werden die Abgeordneten denselben wohl zu hinterbringe»

Ilriä. d. Statthalter Tatti, Kirchenvvgt, legt die Kirchcnrechnung ab; ebenso der Fiscal

Baptist Paganino die Spitalrcchnung. 2lbsch. 2dd. n. 1»l. Die Kammerrcchnung des Commissärsvom Jahr <691 auf 1692 ergibt 19,5d3 Pfd.; nach Abzug der Unkosten und der Gehalte dererhält jedes Ort 516 Pfd. 4 Schill. Die außerordentlichen Unkosten nehmen die Gesandten inKanzler Ghiringhclli schuldet der Kammer noch eine Buße. Ildd. 6. Eommissär ^oher»»"^.^,den Obrigkeiten Rechnung stellen über die den Bündncrn im Misopcrthal auferlegte Buße von <Gl9wegen eines Kreuzes, das auf hiesigem Gebiet in einen Nußbaum gemacht worden ist. Ein Thcil dtt ^soll er in Verwahr habe». Ildd. o. Der Fluß Dragonat, die Rongina sowie die

Gräbcn des TcssinS uud die Stadtgräben werden besichtigt und der Eommissär beauftragt, hierin allewcndigkcit zu verschaffen. Daö Gleiche geschieht bezüglich der drei Schlosser. Ildd. ei. ^,t

Jauch soll die Gütcrbesizcr bei dem Gallet bei 190 Kronen Buße anhalten, den Tcssin in sein p

abzuleiten, Ildd. v. .il». Die Strafangelegcnhcit mit Kanzler Ghiringhclli bezüglich des Bruch,seinem Bruder Andreas geschrieben, und die übrigen Vergehen desselben werden ad i-otoroirdum Pw ^Ilrid. k. .'iE. Die drei Gcschwornc» haben sich wegen des vorjährigen Qnintcrnctts gcgcn >^9verfehlt, was an die Obrigkeiten gebracht wird. Ildd. A.

1EU.!. .

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Art. Nidwaldcn meint, mau sollte bei diesen gefährliche» Zeiten eine Bcsazung von etwafünfzig Mann in die Schlösser zu Bcllcnz legen; die Kosten würden wahrscheinlich von fremde»^vielleicht von Frankreich, dargcschosscn. Wird ad röldisrulunr genommen. Absch. 2-19. s. «it!»von Bollen; an Schwyz erlassenen Schreiben wird Klage geführt, daß die von LauiS ihnen dt»abschlagen, sie nichts mehr pvr slrosc» kaufen lassen wollen und daß die Bündncr ihnen zuvorkaufcn. Il>id. cr. 1!i>. Die Rechnungen der Kirche St. Peter, des Spitals und derentgegengenommen. AuS dem Ertrag der Kammcrrechnung, die 5782 Pfd. an Einnahmen ze»P,jedem Orte »och 138 Pfd. zu gut. In dieser Summe sind <599 Pfd. Malcfizbußc» nicht Pch

der Eommissär behauptet, berechtigt zu sein, die Kosten in Malcfizsachc», die sich diesmal auf ^^fsitc»belaufen, in Rechnung bringen zu können. Da hierüber Meinungsverschiedenheit obwaltet, wird de»überlassen, den Entscheid abzugeben. Verschiedene Bußen sind in der Kammcrrechnung »ach WehlDer Gesandte von Nidwaldcn genehmigt die Rechnung nicht und nimmt sie ad lotoröudirnr, ebenso