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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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2219
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Mutten. 1799. 2219

^ Pfund 7 Schilling 2 Denier, 8 Köpf 1 Maß Roggen und 1 Mütt 9 Köpf 1 Maß Dinkel. Derheiß crlMt die Weisung, nicht nur den obrigkeitlichen Antheil der Bußen, sondern die ganze Buße zullel. 72t. Jcdcin der vier Banmvartc wird eine Abthcilung dcö GalmwaldeS zur Alif-^'vergeben. Idiä. eo. 722« Der von den Zollcrn bezogene Zehnten ist auSzumarchcn. Ikici. K.»c»'c' ^^ndvogt erhält Weisung, an die Stelle der eingefallenen Panncrstökc zu Jcrossant und Mur^ "achten zu lassen. Illiä. 724. In Anerkennung der auf den Galmwald verwendeten SorgfaltIii/" Schultheiß auö demselben vier Eichen und jedem der beiden Wcibcl ein Fuder Holz bewilligt.^ 725. Die Stadt Mutten und einige dortige Privaten, welche von dem allgemeinen Zehntenäu ftin behaupten, haben diese Behauptung bis nächsten Andreaötag (39. November) urkundlich zu^ diesjährigen Weinzehntcn haben diese Prätendenten Sicherheit zu leisten. Idill. ii.dlntcrthancn sind zu crmahucn, von der Verweigerung der obrigkeitlichen Fuhrlcistungcn abzustehen.

^ ^ Müller Rudolph Gutknccht von Kcrzcrs wird der Neubau einer Säge ein für

"versagt. Il>icl. 11. 723. Die Gemeinde JcuS wird mit ihrem Begehren um Anweisung dcSihr Brenn- und Bauholzes im Galmwald abgewiesen und nur insoweit bcrüksichtigt, daß der Schultheiß^Heizung dcö Schulhauscs etwas Holz vcrzcigcn mag. Illiä. aaa. 72!). Die von der GemeindeJacques Scilaz bewilligte Eiuschlagung eines Stüklcinö Allmcind wird genehmigt gegenhch Bodcnzinö von zwei Schilling. Ibiel. llllll. 730. Der Prädicant von Golatcn wird angc-

. ' eingeschlagenen fünf Anchatten im Kerzcrswald wieder auszuschlagen, sofern er dafür keine

H u aufweisen kann. Illicl. äää. 73t. Frciburg verlangt, in den von Bern erkauften Zehnten zuihr ^ ) ^»zustehen, oder stellt frei, denselben in fähige Hand zu veräußern, damit den beiden Stände» nichtsbiq ^^iousrccht bei Vorkommen allfälliger Frevel verloren gehe. Wird in den Abschied genommen,die ^ ?A2. Der Spruch von 1659 betreffend die Wcidfahrt mit Schafen wird dahin erläutert, daß. Me nicht in die gemeinen Hölzer, Wälder und Mööscr getrieben werden; dagegen ist die Äzung der

lass""^ ^^^chzclgcn erlaubt. Privatcigcnthümer mögen ihre Grundstükc und Wälder dagegen beliebig

.. ^ ^"der . ' ^d> Matten festsczen will, erhält die Weisung, einen Entwurf dem Schultheiß zu Händen

^ ^Die Gemeinde Oberricd, welche eine Ordnung über die Bcnuzung der

Weiden

M^.^Pkciten einzureichen. Ikicl. ggg. 734. Zur Beilegung dcö Streites zwischen Statthalter Dub^ansi' ^ -

Wässi,

zs Schmid von Murtcn und dein Gutsherrn zu Licbiödorf betreffend Bcnuzung dcö RcgcnwasscrS

^ier D vorgeschlagen, dem lcztcrn die Bcnuzung an vier, Daniel Schmid an einem und Statt-

^»vn, Wochentagen ausschließlich zu überlassen. Dieser Vergleich wird von den Parteien an-

1709.

Art

»»d ^ Wis der Jahrrcchnung von 1798 kommen den Ständen zu gut 223 Pfund 3 Schilling

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Köpf e ^ Haber; dem Schultheißen gebühren noch 8 Köpf 1 Mäß Roggen und l Mütt!>vei Dinkel. Absch. 697. au. 730. Die Jahrrcchnung von 1799 gestaltet sich so, daß die

Pfund 15 Schilling und 14 Mütt l l Köpf Haber zu fordern, und der Schultheiß537. ^ 1 Mäß Roggen und l Mütt 9 Köpf 1 Mäß Dinkel zu beziehen haben. Idiä. lld.

^d 6g d'randbcschädigtcn Haushaltungen zu Coussiberlä werden als Brandstcuer 3 Mütt Dinkel

an Geld zuerkannt. Ibiel. 00. 733. Die Wiedererrichtung der Panncrstökc zu Mur und