2216
Mutten. 1699,
sprechen habe, erscheinen beide Parteien und geben ihre Rechtsansprüche schriftlich ein, Bern glaubt, ^Zuständigkeit seines Gerichtes sei unanstrcitbar, da die Hcrrcnschwandischc Partei 1688 frischcrdingsdie gegen sie erhobene Rechtsfrage eingelassen und damit von selbst daS Urtheil von 1675 aufgegeben 1'Abgesehen davon sei durch das Urtheil von 1675 nur eine Nebcnfragc, nicht die Hauptsacheworden. Die Gesandten von Frciburg schüzcn die Verjährung vor und verharren im Übrigen bei dc»>urtheil von 1675. Das ganze Geschäft wird sodann aä mlomnäum genommen. Absch. -115.
Von der Rechnung von 1696 auf 1697 kommen dem Schultheißen zu gut 256 Pfund 71 Denier, 1 Mütt 8 Köpf Roggen und 2 Mütt 2 Köpf 1 Mäß Dinkel; dagegen schuldet er Ii ^3 Köpf 1 Mäß Haber. Die Rechnung von 1697 auf 1698 ergibt ein Guthaben des Schultheiß"'^267 Pfund 3 Schilling 1 Denier, 2 Mütt 6 Köpf 1 Mäß Roggen und 2 Mütt 2 Köpf 1 Mäßden Obern rcstircn 13 Mütt Haber; die Rechnung von 1699 zeigt ein Guthaben des Schultheiß"'116 Pfund 7 Schilling 1 Denier, 1 Mütt 1 Mäß Roggen, 2 Mütt 2 Köpf 1 Mäß Dinkel. De»verbleiben 15 Mütt 1 Kopf Haber. Absch. 126. o. — Das Gesuch der Lcincnwcber von Murt"'^ ^
Verleihung cineö Privilegs für ihre Arbeit wird abgewiesen und den Webern vcrdcutct, bessere Wa"""machen, um die Concurrcnz von Außen zu Hinterhalten. Idiä. tt. — l»Z!7. Die Notare der Stadt - ^welche Handändcrungcn von Liegenschaften zu Lugnorre fertigen, die nach Wifliöburg chrschazpflilMwerden angewiesen, hicvon jcwcilcn in Frist von drei Monaten dem Amtmann zu Wifliöburg M>ÜÜ'zu machen. Idiä. 1. — Dem Wirth zum weißen Kreuz zu Mutten wird erlaubt, seinen Wirlh^ ^
an ein anderes für den Wirthschaftsbctricb tauglicheres Haus anzuhängen und das Rcalrccht auf dasß ^übertragen. Idiä. u. — Der Schultheiß wird beauftragt, den frühem Beschluß betreffend
der sauere Trauben tragenden Osscrtrcbcn sofort zu vollziehen. Idiä. x. — DaS Gesuch der ^
Mutten, daß auch die Wcinhändlcr, die ihren Wein auf dem Plaz verkaufen, zur Bezahlung desangehalten werden, wird in den Abschied genommen. Idiä. — <»M. Das vor drei Jahren 9^Gebot, daß die Wirthe und Pintcnschenkcn vom März bis Jakobi keinen auswärtigen Wein,Neuenbürg» ausschenken sotten, wird bestätigt. Die Taverncnwirthshäuscr sind hicvon auögcm'^^,Idiä. dd. —Es werden abermals verschiedene Maßnahmen zum Schuze und zur Erhaltung bes ^waldcö getroffen und der Schultheiß beauftragt, den jungen Aufwuchs möglichst Pflegen zu lassen. Hui- >Dem Ammann Heer zu Lurtigcn, bei dem Ingenieur von Dicßbach und Obcrcommissär Be» ^bei Ausnahme des Plans des Galmwaldcö etwa acht Tage logirt hatten, wird für diese Verkostig"''Betrag von 39 Kronen zuerkannt. Idiä. inm. — Über den Streit zwischen KerzerS und ^
betreffend das dortige Moos versprechen die Gesandten von Bern, ihren Obern Bericht zu erstatten. ^'ii-
Die Zollbcständcr zu Murtcn, Statthalter Dub und Salzdirektor Schund ersuchen, ihnen den ^eine etwas niedrigere Summe für die folgenden drei Jahre ohne öffentlichen Ausruf wiederIn den Nachlaß der Pachtsummc wird nicht eingetreten, dagegen wird die Pacht auf weitere dre> ^gegen jährlich 255 Kronen unter Vorbehalt der obrigkeitliche» Genehmigung erneuert. Idiä. vv.jungen Kanflcutc und Gewerbetreibenden bitten, gegen die Krämer und Kräzcnträgcr, welche ihrevcrhausiren und sie auf diese Weise in Schaden bringen, einzuschreiten. Wird bewilligt, und das -und Feilbiete nllcn fremden Krämern mit Ausnahme an den drei Markttagen verboten. IM-