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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2215
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Mutten. 1697. 1699. 2215

^ luch der Musketiere dcr Dörfcr Praz, Nant, Sugicz und Chaumont-en-Vully, ihnen die Einschlagung von. ^uchartcn des Mooscö Brouillct zum Besten ihrer Waffcnübungcn zu bewilligen, wird an die Obern <>7.'t. Nach cingcnonnncncm Augenschein wird beschlossen: 1. Den (Galm-)Wald^>i ^ geometrisch aufnehmen zn lassen; 2. den jungen Aufwuchs cinzubanncn; 3. die drei Einschläge,^ chulthciß May anordnete, gut zu hüten; 4, den Auftrieb von Vieh bei 25 Pfund Buße zu verbieten;I«n>e"' ^"'"vatten sei künftig zu verbieten, darin Getreide zu pflanzen. Idiü. üi. Da die Rccht-

t Gemeinde Gurmclö zum Achcrum im Galmwald laut Urkunde von 1501 von dcr Gemeinde Jeus^ wird, erhält dcr Schultheiß den Auftrag, allen bcthciligtcn Gemeinden von dcr Prätension vonAls Kcnntniß zu geben, damit sie sich darüber aussprechen können. Illicl. kitte. s>75« Dem Christiandlig wird zur Grädung seines ZaunS eine Parcclle von ungefähr ^/i2 Juchart, jedoch ohne

^ ^'^'stchcndc Holz abgetreten. Illiä. III. <»7<>. Die Gemeinde Ulmiz wird mit ihrem Begehren, in^ ^uig bei Wallcnbuch und Bibcrcn etwa zehn Anchatten einschlagen zu dürfen, an die Obrigkeitenchii <>77. I» dem Streit zwischen den Gemeinden Kcrzcrs und Müntschcmicr betreffend

Ilij/ welche crstcrc auf dem großen Mooö weggeführt hat, wird ein Augenschein angeordnet.

^ Gesuch von alt-Schulthciß May um Entlastung eines Grundstüks von neun

dem darauf ruhenden Zehnten wird in den Abschied genommen. Illiü. unu. <i7i). Diewird mit dem Gesuche, zur Erleichterung ihrer Beschwerden mit den armen GcmcindSgcnosscnI >ij<I ^'^ükcitlichcn Fuhren beim Galnnvald etwa zwei Jucharten Land einschlagen zu dürfen, abgewiesen.^ Murtcn bittet, die Pflanzung dcr sogenannten Osscrtrcbcn, deren schlechte

uur zur Verfälschung des WeinS dienen, und den Ausschank von daherigcm Wein zu verbieten,«lg s, ^^sucht, mit Ausnahme dcr Taverncnwirthschaften den Verkauf und Ausschank von andern, Wein,^ ^ ^ Herrschaft oder im Wistcnlach gewachsen, zu untersagen. ErstcrcS wird zugestanden;^ist / Zweiten Punktes wird den Obrigkeiten empfohlen, für den Ausschank dcö Eigcngcwächscs eine«lt.<Z^" -^ärz bis Jakvbi anzusczcn. Ilüä. xxx. <Uil. Frciburg verlangt, daß ihm die in Bern demBvccard von seinem Guthaben abgezogene Buße von 82l) Kronen zur Hälfte gutgemachti» ^ ^c>n rinem Fehler hcrfließc, dcr in dem gcmeinen Amt Murtcn begangen worden war. Wirdschied genommen. Uttel.

«W7.

Alchen ' Frciburg verlangt die Ticferlcgung dcr Schtvcllc zu Salfenach, die ihrer Höhe wegen den

^ Cg,^""^3licht, weiter flußaufwärts zu kommen. Ebenso sollten zufolge der vielfachen Zusagen auch^>llsi^ ^ ^ die Renschen zu Laupcn entfernt werden. Absch. 359. n. <>j!.!. Gegen die von Frciburgftc,^ . ^ ^^auung einer neue» Mühle zu Ulmiz beschweren sich die umliegenden Mühlcnbcsizcr. Die Haupt-darum, ob Frciburg, an dem damals die Kchrvrdnung war, für sich allein oder beide Ständeseien, solche Ehehaftcn zu bewilligen. Die Gesandten von Bern sind dcr lcztern Ansicht und

^v»em ^ dieser Mühle, »vorauf jedoch Frciburg nicht eingeht, sondern sich anerbietet,

n über ihr Begehren gutes Recht zu halten, sofern sie in Frciburg darum nachsuchen. Uttel.

den

3» llrthxj^ ' 2n dem Proccssc Wicgsam gegen Herrenschwand, in dem Bern den 30. Januar abhinblasse», angcstrittcn wird, weil Frciburg bereits im Jahr 1675 darüber endgültig abgc-