2214 Murten. 1696.
nicht wcgleitcn darf und dcr Spital und die Bürgerschaft daselbst Wasser holen mögen, und zwischu' ^Brunnen und dem gegenüberstehenden Zaun ein Weg von acht Wcrkschuh Breite gegen den See hinabbleibe. 1144. 00. — <><>3. Die Landschaft Murten beschwert sich über die Zumuthung, den eigenen W6»WälschsckclmcistcrS von Bern um den nämlichen geringen Lohn nach Bern zu führen, wie den obrigkelt»^Wein selbst, was besonders in dieser thcucrn Zeit hart sei. Die Gesandten von Freiburg empfehlen d» ^rüksichtigung. 1144. — <><>4. Die vier Gemeinden im Wistcnlach, welche angehalten wordenBodcnzinse von ihren eingeschlagenen Allmcindstükcn zu bezahlen, bitten um Erlaß des Bvdenzinscö vonParccllcn, die für Gcmcindczwcke eingezäunt werden. Es wird dem Gesuch willfahrt unter dcr Beding ^daß sie die übrigen Gefälle selbst in das Schloß Murten abliefern. 1144. nun. — Iii».'». Die Kaufst»^Aiurtcn werden mit ihrem Anliegen wider die fremden Krämer an die Obrigkeiten gewiesen. 1614.
KiW.
Art» <><!<>» Da dcr frühere Schultheiß Boccard von Bern die Bezahlung der ihm nochAmtsrcstanz verlangt hat, bringen die bcrnischcn Gesandten in Erinnerung, daß Bern auch noch an feeibuUU^Amtleuten namhafte Posten zu fordern habe, und vor einiger Zeit unter beiden Ständen vereinbart »'sei, daß wenn ein Amtmann von gemeinen Ämtern den Orten noch schuldig bleibe uud er zahl»»göu ^werde, in diesem Fall seine Obrigkeit für ihn zu zahlen habe, was Frciburg mit Schreiben vom 23.1673 zugesagt hatte. Die frciburgischcn Gesandten, die hicvon kein Wissen hatten, übernehmen, hchden Sachverhalt zu vergewissern und dcr eingegangenen Verpflichtung nachzukommen. Absch. 324. ^tili?» Von dcr vierten AmtSrcchnung gebühren dem Landvogt May noch 236 Pfund 3 Schilling ^1 Mütt 6 Köpf 1 Maß Roggen, 3 Mütt 11 Köpf Dinkel; er schuldet dagegen 13 Mütt 16 Köpf ^ ^Haber. Die Rechnung von 1694 auf 1695 ergibt ein Guthaben deö Landvogts von 26 Pfund 54 Denier, 1 Mütt 8 Köpf 1 Mäß Roggen, 2 Mütt 9 Köpf 1 Blaß Dinkel und für die Stä»^ ^Guthaben von 13 Mütt 11 Köpf Haber. Für die Rcstanzcn, alle fünf Jahre gegeneinander verrechnet/ ^die Stände dem Landvogt im Ganzen noch 449 Pfund 6 Schilling 8 Denier zu bezahlen. Absch.<!<>jt. Von dcr Rechnung von 1695 auf 1696 gebühren dem Schultheiß Hans Niklauö Lenzluniffh147 Pfund 11 Schilling 4 Denier, 1 Mütt 4 Köpf 1 Mäß Roggen und 1 Mütt 6 Köpf l Mäh ^ ^er verbleibt schuldig 14 Mütt 2 Köpf Haber. 1144. 4. — <><>11. Es wird beantragt, den Zehnte ^Courlcvon dem jeweiligen Kirchmcycr lim daS, was das Schloß davon dcr Kirche jährlich zu leiste»überlassen. 1144. I. — <>711. Die Gesandten von Bern eröffnen, daß dortscits die vonSchreiber Übclin crthciltc Bewilligung, in Ulmiz eine verbrannte Mühle wieder aufzubauen, „gezükt ^sei, weil dort nie eine Mühle, sondern nur eine Säge, Reibe und Schleife gestanden und diebefindliche Mühle anderswohin verlegt worden sei. Da aber dcr Bau gleichwohl fortgcsczt M
wurde, ließ Bern dem Müller den Mühlcbctricb untersagen. Frciburg berührt dieses strenge Verfahrenda crwicscncrmasscn vor hundert Jahren zu Ulmiz zwei Mühlen bestunden, von denen die obere vor ^siebzig oder achtzig Jahren abgebrannt sei. Das Mühlcrccht hafte am Grundstük und gehe durch ^Übung nicht unter. Die ausführlichen Rcchtsdcductioncn werden dem Abschied einverleibt und der ^ ^ ^zu Mutten angcwicscn, mit der Exccution einstweilen einzuhalten. 11,14. rr. — <>7l. In B"
die Pfründe Moticrs eingetauschten Zehntens auf 1<U/s Juchartcn Neben zu Vcsin wird auf Gesuch" ^Schultheiß Fischer eine nähere Untersuchung durch die Obcrcommissärc angeordnet. 1144. uu. ^