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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
2213
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Mutteil. 1693. 2213

g ^ Dinkel; das Guthaben dcr Orte beträgt 14 Mütt 11 Kopf Haber; vom dritten

g'». Stände schuldig 235 Pfund 17 Schilling 4 Denier, 1 Mütt 4 Köpf Roggen und 1 Mütt

Dinkel; den Orten dagegen gebühren 14 Mütt 8 Köpf 1 Mäß Haber. lind.

Jahren <696 bis 1693 hat dcr Landvogt am Schlösse 155 Kronen 156z Bazcn verbaut.

? ^ ^ Seit 1689 ertrugen dcr Oberzell 362 Kronen 21 Bazcn und dcr Untcrzoll 164 Kronen

Bazc»

hellet

Kreuzer, zusammen 466 Kronen 23 Bazcn 2 Kreuzer. Den Zollcrn wird dcr bei Rathsschrciber

vicx Frciburg ausstehende Zoll von 16 Kronen geschenkt. Bei diesem geringen Ertrag dcr Zölle inwird gutgcfuudcu, dieselben zu verpachten und auf Martini eine dahcrigc Kundmachung zuZwischen dem Prädieant Dumont zu Moticrö, Niklaus Fischer und StatthalterZur Murteil bestehen Anstände wegen des 1689 lcztcrm verliehenen Zehntens zu Lugnorre.

Hüning dcs Anstandcö sollen vorerst die ältern einschlägigen Abschiede nachgesehen

werden. IIüü. n.

ab ^"^l>urg lehnt jede Verpflichtung zur Mittragung dcr Ncparaturkostcn dcs Pfrundhauscs zu Moticrö»>i't e" Artige Collatur Bern ausschließlich zustehe. lind. v. 1»41>. Dcr Prädieant zu Motiers wird1>"«e ' ^ksuchc um Zlistellung dcr dortigen Pfrundzchntcn an beide Obcrcommissärc gewiesen. Ibid. rv.

hcl»

dem gegen dreitausend Juchartcn umfassenden Galmwald sind einige Stüke eingeschlagen und mit^^licsät worden. Es soll ferner noch ein Stük von hnndcrtfünfzig Juchartcn mit Buchen bcsczt werden.

^ an» ^ Obrigkeiten vorgeschlagen, den ganzen Wald in Baun zu legen. Iliid. 1>i>. 1»5»l. DasGalmwald ist obrigkeitlich zu regeln und dcr Auftrieb von Mastvieh und Fasclthicrcn zu übcr-dcr ^ Vorschlag, etwa hundertfünfzig Juchartcn dcs Galmwaldcö zur Äufnung

kisi'j ^keltlichkn Eiuküilfte als Weide lind Akerland einzuzäunen, lvird ül den Abschied genommen. lind. dd.Hvlz'l^" Schultheiß und Statthalter, sowie den Wirthen, bei welchen die Gesandten logircn, wird etwas"6H», ^ ^ ki'id. eo. 1»5»-t« Dcr Schultheiß wird ermächtigt, am Schloße und an dem Bcinhaus dieReparaturen vorzunehmen. lind. K. Da die von Galmiz lind Churwolf viel HolzwuchShat cingcschlagcil habcil lind dcr Prädieant von Mcyricz all lcztcrm Orte den Zehnten beansprucht,

Schultheiß die Rcchtsamen zu untersuchen. Ibid. M. <»!»<». Die Erörterung des Streites dcö^an Müuchenwylcr »>it dem Schultheiß von Mutten betreffend die StcigcrungsauSkündung über ein

Her,

^ ^'v^ ^ -" ^

^de» i- Mllrtcn gehörendes Stük Land zu Merlach lvird dem Schultheiß überlassen. Desgleichen hat^ch»ltl^^" ^iünchcnwylcr zur Abstattuug dcr schuldigen Bodcnzinse anzuhalten. Ibid. Irlr. <!k»7. Demgcstattct, den Zchntencrtrag zu Ehuttvolf selbst dreschen zu lassen, und waS darüberhin nochder dortigen Kirche anzuweisen. lind. ii. li.lii. Dcr Schultheiß soll versuchen, den Streit zwischen

dc>» ^""tcn lind Obcrricd zu vermitteln. Ibid. tele. <»59. Dcr Ammanil von LicbiSdorf wird mit»ich Überlassung einer VicrtclSjuchart Land im Galm zurGrädung" seines Zaunes abgewiesen

^sichcig ^"^imgcstellt, das Begehren bei den Obrigkeiten anzubringen, lind II.

Die Gemeinden

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ü»c» . acerzcrS vcrwcigcril die Entrichtung dcr Wcibcl- lind Thorwächtcrgarbcn an Mutten, weil sie"">Ncr a^"kbcl habcil und desjenigen von Mutten nicht bedürfen. Da dieses Gefälle jedoch bishin

^ ^>stc» lassen die Gesandten cS dabei bewenden, mit dcr Milderung, daß für lcztcö Jahr nichts

Hcrbstx ^ ^ künftig nur von solchen bezogen werden soll, die wenigstens drei Juchartcn Korn im

^"6c», ' Die Gemeinde Gcmpcnach wird mit ihrer Wcidrcchtö -Prätcnsion im

"6i Lichjg^ gewiesen. lind. nn. Dcr zwischen dcr Stadt Mutten und dcr Fraustreitige Brunnen neben dein Stadtspital lvird leztcrcr zugesprochen, doch so, daß sie daö Wasser