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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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2211
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Murtcn. 1687. 2211

dxg ^ Reiben und gibt crstcrm die Weisung, sich umzusehen, ob nicht Jemand in der Stadt das Schrcibcramt^ Titels wegen unentgeltlich versehen wolle. UM. g. <!<!>. Da Hauptmann Mandrot der Baucrsame zuh ^»cn für ein Schulhauö nebst Bünte und Garten abgetreten hat, ersucht Frau Landvogt Dieß-dicsir Licbiödorf, ihrem Sohne die Einbuße, die er an seinem dort habenden Zehnten in Folge

^»d Pflanzung von Bäumen erleide, zu vergüten dadurch, daß ein ihm gehöriges Stük

l>c» 9 ^ Kurten von der Zchntpflicht befreit würde. Bern gibt seine Einwilligung, Frciburg nimmt es in^ lbschixd. Igig. <»29. Auf Klage der Frau von LicbiSdorf wird Vcnncr Gaillard angehalten, die

Murtcn so weit zurükzusczcn, daß jene wieder freie Zufahrt zu ihren Zeigen^pfla ^^üleichen klagt die genannte Frau Landvogt über die von HanS Jakob Merz längs ihrer Zeigen^ZPtcn jungen Bäume. Merz wird befohlen, die Bäume von der Grenze rükwärtö zu vcrsczcn; diebetreffend übernimmt Merz, einen Graben auszuwerfen. IlM. au. <»2t. Die Gesandten vonzu belangen abermals, daß auch Freiburg seinen Anthcil an die Rcparaturkostcn dcS PfrundhauscS zuj» N ^ "'^^crge. Frciburg gibt Hoffnung auf einen einmaligen Beitrag, wenn ihm bezüglich der Käsfäßchcnentgegengekommen werde. UM. oe. <»22. In einem HauSstreit der Wirthc zu Mlirtcn unter^usl erkennt, daß die Pintcnwirthc bei der Schiffländc, Moysc Gaillard und Daniel Schund, ohne

H- ^"llcschild, Gäste zu Pferd und Fuß bcwirthcn mögen, doch bezieht sich diese Conccssion nicht auf ihreuur auf ihre Personen. Ilnä. K. <»2.!. Murtcn wird die Verlegung der drei Jahrmärktebewitt' ben Dienstag und die Einführung cincö vierten Jahrmarkts auf Dienstag nach Bartholome

»nd ^ ^ Pb^'e dcö Werkmeisters Dünher über Verbesserungen am Schloß Murtcn

lj^ neuen steinernen Brükc zu KcrzcrS werden dem Abschied beigelegt. IlM. im.

^flrcitGrcnzstrcit zwischen der bcrnischcn Jmmcdiathcrrschaft Münchcnwylcr und der Vogtei Murtcn^örtcrt die Nichtigkeit von zwei Marchstcinsezungcn so lange, bis auch die dritte streitige Marche

fci; Bern aber will bis dahin die zwei andern Grenzsteine als gültig anerkennen. 11M. ss.

von Jahrrcchnung. Die Rechnung von 1685 auf 1686 ergibt ein Guthaben des Schultheißen

er z M ^ Schilling 4 Denier an Geld und von 2 Mütt 9 Köpf 1 Mäß Dinkel; dagegen schuldet

^örffr ^ ^^^f 1 Mäß Roggen und 19 Mütt 5 Köpf Haber. Absch. 114. A. <»27. Die vierdff ^ TiZistcnlach führen Klage wider den Schultheiß, als hätte er durch Abtretung von Allnieindeu an^fu»dc» ^ LicbiSdorf die Straße eingeengt und ihre Rechte geschmälert. Die Klage wird unbegründet^»»»t d ^^iosscn, der Schultheiß habe ein genaues Vcrzcichniß der eingeschlagenen Parccllen Allmcind,svllc» 'instößcrcicn und den darauf ruhenden Bodenzinscn z>l gestalten. Idiä. gg. <i2it. Beide Orte"cichste Jahrrcchnung sich informiren, wie mit der Bcsczung und Besoldung der Vannwärtcbiöhin gehalten worden sei, damit ein einheitliches Regulativ aufgestellt werden kann. UM. rrr.»ach M dringt auf die endliche Thcilung und AuSmarchung dcö Mooses ChablaiS (MurtcnmooscS)

Grcnzbcrcinigung von 1575 und dcS Abschiedes von 1649. UM. sss. <»?!<>. Der^cyrjxz ^ Fcciburg verlangte vcrhältnißmäßigc Beitrag an die Rcparaturkostcn dcS PfrundhauscS ini kg i» den Abschied genommen. I>M. uuu. <»1jl. Der llntcrzoll zu Murtcu ertrug dieses Jahr

^ Kro"^ ^ der Oberzell 299 Kronen 18 Bazcn. Nach Abzug der Trinkgelder erhält jedes Ort

ic». Den Zollcrn wird aus dem Galm ctwaö Holz bewilligt. Idicl. rvevrv.