2206 Grandson. 1711.
stimmt bei, daß während der RcnovationSarbcit die Täusche nur mit fünf vom Hundert vcrchrschuzt wcrt^Ikiä. A. — 554. Der Ankauf dcö Hauses der Frau Grisincl zu Grandson zu einem Pfrllndhuu^^.450 wälschc Kronen wird von Freiburg genehmigt; das zweite Haus betreffend wünscht Frciburg dc» .desjenigen von Ferdinand Bourgeois um 500 wälsche Kronen, während die Gesandten von Bern ^dringen, das viel größere und wohlfeilere HauS des Duvoisin zn erwerben. Wird in den Abschied >,Ibiä. ll. 555. Die lcztcö Jahr getroffenen Wahlen der obrigkeitlichen Gcbäudcinspcctorcn werdenIdiä. i. — 551». Die Gesandten von Frcibnrg klagen abermals, daß man diesen Stand nicht die gc»" ^bcsizcndcn dem Amt Grandson zugehörigen Zölle zu Montagny und ds Arieon beziehen lassen ^
zwar den erstem zu Vuittebocuf, Trcycovagncs, Valcyrcö und Montagny und den lcztern zuAlles, was den See auf- und abfahre, und zu Grandson für Alles, was über die Brükc geht, ^alten Admodiationcn, Rechnungen und namentlich auch einem Schreiben von Bern vom JahreAbgeordneten von Bern wollen zuerst wissen, in wie weit Frcibnrg diese Prätension sogar über dasder ehemaligen Herrschaft Montagny ausdehne» wolle. Freibnrg bemerkt darauf, beide Zölle feie» ll ^und dem Schloße Grandson zuständig und an all' den genannten Orten biöhin bezogen worde». ^ ^nimmt das Begehren zu näherer Untersuchung in den Abschied, ohne vorderhand irgend weichtzuzugestehen. Istiä. I. — 557. Bezüglich dcS Streites zwischen den Rcnovatorcn und demdie Gebühren der erstem verbleibt cö bei dem lcztjährigcn Abschied; der Landvogt selbst wird in scuur ^daß er dadurch zu Verlust komme, zur Geduld verwiesen. UM. m. — 550. Bern erklärt, daß es 8^ ^zur Hälfte in den Zehnten von Bonvillars eintreten lassen wolle; die Gesandten von Frciburg stbP ^müssen aber den Antrag zuerst den Rüthen nnd Burgern vorlegen. 11 >i«1. n. — 550. In129 Thaler, welche der Rathsschreibcr Prctcllius für vier Abschriften dcS Contuniicr vonderen Einbände u. s. w. bezogen hatte, einigt man sich dahin, den damaligen Landvogt Kücnlin ül'O ^eigentlichen nähern Sachverhalt, auf wessen Befehl er diesen Betrag ausgerichtet habe, zu befragen- ^c.500. Aus der AmtSrcchnung von 1710 gebühren den Ständen noch 47 Mütt Korn und 60 M'uttDem Landvogt sind dagegen 2590 Gulden 9 Schilling 3 Denier zu vergüten. Absch. 732. t. ^
Bußcnausfällungcn sind die erlaufenen Kosten in erster Linie auf den Bußfälligcn selbst zunicht einfach beiden Ständen zu übcrbindcn. Ilnä. u. — 50L. Die erste Amtsrcchnung dcS LandvogüPeter Python für das Jahr 1711 gestaltet sich so, daß beiden Ständen ein Guthabe» von 60 Ä06 ^und 55 Mütt Haber überschießt, wogegen sie dem Landvogt 1076 Gulden 8 Schilling 6
19 Scstcr Wein zu vergüten haben. IInü. v. — 505» Der Hausrat im Schloß ist mit beidesWappen zu bezeichnen und zu invcntarisircn. 1444. — 504. ES wird die Verbesserung des buU^Daches dcS Kornspeichers zu Grandson angeordnet. 1144. x. — 505. DaS neue Ncntcnbuch >st ^ PjcGelegenheit durch die Obcrcommissäre mit dem alten zu vergleichen und zu prüfen. 1144.
Wittwc Duvoisin in Bonvillars wird mit ihrem Gesuch um einigen Nachlaß an den F^Mrulst^abgewiesen; dagegen wird ihr als etwelche Entschädigung für die Herreise ein Mütt Huber "1614. an. — 507. Das von Landvogt Ernst angeschaffte eichene Wcingcschirr geht auf den ^,t
vogt über, nach dessen Weggang ihm von seinem Nachfolger der Kaufpreis zu vergüten ist,erhalten ist. 1144. lele. — 500. Der bisherige Gebrauch, daß der neu eintretende Landvogt dem u ^ ^
20 Dublonen Amtskauf zu bezahlen hat, wird bestätigt. 1144. II. — 500. Landvogt Ernst, ^,sMaterialien dcö alten PfrundhauscS um 1000 wälschc Kronen ersteigert hatte, nimmt Anstund, "