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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2207
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Grandson, 1711, 2207

seither einige Mauern eingestürzt, die trnällo dieses Jahr nicht nur nicht gearbeitet, sondernnahe sei und der Prädicant Vamcy die Reben dieses Jahr für sich gebaut habe. Der Kaufaber in Kraft erkennt und Landvogt Ernst zur Bezahlung der Kaufsununc verpflichtet und der Rebencjn verordnet, Illicl. inm. 570. Der Landvogt soll sich erkundigen, wie sich mit der

t>a^ ^ Chamblvn verhält Idiä. nu. 574. Der junge Aufwuchs im Wald Scyte ist so dicht bestanden,?l>, ^"iclncn Stellen daö überflüssige Gehölz auSgchaucn wurden soll. Die Obcrcommissärc haben deneinzunehmen, UM. 00. 572. In dem Processi dcö Herrn von Corccllcö wider die beidenBetreff dcren Gcncralrcchtc im Amte Grandson wird ersten» die Aufforderung zugestellt, seinesic Wochen einzugeben, Isiiel. gg. 575. In Sachen deö Schloßzolls zu Grandson, welchen

sandten von Bern nur für ein Brükcngeld halte», berufen sich die Herren von Frciburg auf ihre Er-

,^3 vom 4, Juli 1711 über den lcztcn Abschied an der Sense. IlM. vv. 57-4. Freiburg verlangt

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l>»e^»>ci»de

^isicirte Rechnung über den Kaufpreis und die gemachten Jmpcnscn bezüglich der Wcinzehntcn zu"es und Champagne, um darnach seine Quote bezahlen zu können. Idiä. z^. 575. Der Grcnz-

^ Bullet wird unter Vorbehalt der hoheitlichen Genehmigung eine jährliche Schüzengabc von 25 Gl,T,l> 570. Die von den vier Weibclämtcrn zu Grandson anfgcstclltc Ordnung zum

'si der Waldungen wird genehmigt, UM. äclä. 577. Bern bcharrt auf der Vornahme einer Grenz-^icht Amtes Grandson gegen die Landvogtci Uverdon, welche die Gesandten von Freiburg für

iy^^^"dig erachten, UM. M. 575. Frciburg erneuert sein Begehren bezüglich der 129^4 Thalcr,^'ühschreiber Pretclliuö im Jahr 1704 deS Coutumier von Grandson wegen empfangen hatte,stz 570. Auf das neue Haus und den Ofen des HafnerS Pierre Gallande zu Uvonand wird

^ Gallandc Bcsizcr bleibt, ein Zins von zwei Mäsi Haber gelegt, IlM, nnn. 550. Dem

wird gestattet, einen jährlichen Zinö von 15 Gulden in daS Schloß Grandson mit 300iiira, ^ulöscn, wenn das Capital sich wirklich als ablöslich erweist. Demselben haben die beiden Ständej» an obrigkeitlichen Gebäuden über daS Empfangene noch 117 Gulden 8 Schilling 6 Denier

^ verlangt, daß in der Bereinigung zu Uvonand die von Frciburg

nicht anders, als nach der Natur, wie sie die früher» Bcsizcr innegehabt hatten, verbleibenIbjg ^inc Jurisdiction oder Souvcränctät geltend gemacht werde. Wird in den Abschied genommen,

^gkepp ^ 552. Dem Commissär Crosaz von Pcterlingcu wird die Fortsczung der Renovation derAschen untersagt, da seine Arbeit durchaus unzuverlässig ist, IlM. ^ 555» Der Streit

Elic Bourgeois und Stephan Mcgcvcnt wegen eines Bakofcnö zu Gicz wird an den Land-s ," llsiä. 0000. 55-4. Der mit der Bereinigung der obrigkeitlichen Gefällt beauftragte

s»>^ ^sicnicr verlangt Weisungen betreffend die Edcllehen solcher, die zu deren Besiz nicht befähigtExemtionen von Gefällen, die von den Landvögten ohne Vorwissc» der Obrigkeitenwurden, Daö Begehren wird in den Abschied genommen. IlM. üü.