2204 Grandson. 171V,
Getreide dieses Jahr dem Stand Frcibnrg i» natura zu entrichten, da ihm gegen 1500 Sakebei diesen kargen Zeiten kaum erhältlich sind, und ein zu scharfes Verfahren gegen die Untcrthancn böstsmachen wurde. Bern empfiehlt, dem Landvogt die Ausrichtung der Raturalgcfällc in Geld zu gest^Illiä. s. — 523. Frcibnrg kann sich zur Rcduction der Ehrschazgebührcn bei Täuschen auf fünf Pl
nur bis zur Bereinigung der neuen Urbanen verstehen. Iliill. t. — 523. Laut Bericht der Bcrncrsind die von Landvogt Kücnlin in Bern bezahlten 983 Gulden für den Cvutumicr zu Grandson in die 40 ^des Rathsschrcibcrs Prctclliuö geflossen, weshalb noch nähere Erkundigungen darüber einzuziehen l ^Ilüä. ^ 530. Bern offcrirt dem Stand Frcibnrg nochmals, in die erworbenen Wcinzchntcn z» ^villarö und Champagne mitcinzutrctcn. Idiä. mm. — 531. Dein Helfer Conod zu Grandson n'irdWohnnngsvcrgütung von 4 auf 6 Thalcr nebst 2 Säkcn Mischclkorn und 2 Säken Haber erhöht. Ilüä. PI'- ^532. Der Landvogt hat über den baulichen Zustand des Pfrundhauscö zu Fie; beförderlicherstatten. Ikiä. gg.— 533» Der Gemeinde Uvonand wird zugestanden, daß sie befugt sei, die zuBodcnzinsc selbst zu messen und zu bestreichen; desgleichen soll dieselbe bei Bezahlung der verlegten Eap"nur zur Abstattung des vcrhältnißmäßigcn WcrththcilS angehalten werden. Der Landvogt hat dies den bellst'Lchcnhcrren mitzutheilcn, damit sie allfälligc Einwendungen bis nächsten Martinötag den Obrigkeiten ^können. Ikiä. ss. — 534. Der Bcrcinigungsausschuß zu Grandson verlangt, daß nächstens daseid ^Orte zu einer außerordentlichen Konferenz zusammentreten, um mit mehr Autorität, als er esdurchaus unrichtige» Grenzen und die verworrenen Lchcnvcrhältnisse zu Trcycovagncs, Essertcs undsous-Champvcnt richtig zu stellen. Die Cvnfcrcnz nimmt hicfür den nächsten Mai in Aussicht. Fernerverlangt, daß den Commissärcn speciclle Vollmacht und ein bestimmter Gehalt crthcilt werden für die Derc»»!^der zwciundzwanzig Lchcnschaftcn von Privaten. Wird in den Abschied genommen. Idicl. u?.. —
Landvogt erhält den Befehl, den mit der Gcfällöbcrcinigung betrauten Cvmmissaricn ihre Gebühr nnfür das lczte Jahr sofort zukommen zu lassen, und sie für den diesjährigen Anspruch mit Geld »achund Lauf abzufinden. Illiei. nag..
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Art. 53t». Die Eonfcrenz kann sich abermals über die Souvcränitätsgrcnze zwischen Grandst" ^Uvcrdon nicht einigen. Die Rcnovatoren werden über die gemachten Vorarbeiten für die Gcfällebcrcin^^verhört; sie stellen folgende Säzc auf: Daß die Vasallen meistens nicht da, wo sie die meisten LclstN ^sondern beliebig wo cantonirt sein wollen; daß sie bezüglich der Ehrschäzc Schwierigkeiten machen; ' ^Allem über den Wirrwar in den Zehnten ein Entscheid gefaßt werde. Daraufhin werden die Vastrllv ^Amtes Grandson vorbcschicdcn; es erscheinen der Herr von CorccllcS, der Herr von Montagny, Jean M' ^Bourgeois, Richter Bourgeois, Herr Calame und der junge Herr von Chamblon; sie willigendaß die nothwcndigcn Cantonnements nach unparteiischer Schazung vorgenommen werden; desgleichen v ^sie, keine höher» Ehrschäzc als die Obrigkeiten selbst zu beziehen, außer in AuSnahmSfällen. ^
scheid über die Zehnten getroffen wird, muß zuvor die Beschaffenheit und Natur jedes cinzclnwuntersucht werden. Absch. 713. g,. — 537. Dem Commissär Crosaz, der seit fünfzehn Jahren diearbeit der Herrschaften Corccllcs und Chamblon in Händen und noch unerledigt hat, wodurch die R'cno » ^in Fortsczung ihres Werkes sehr gehemmt werden, erhält eine lczte Frist bis zum erstenArbeit fix und fertig und zwar genau zu vollenden. Illiä. Ii. — 533. Da lcztcS Jahr auch d>r ^