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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2203
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Grandson 1707, 2203

Sicherheit zu bringen. Inzwischen werden die Connnissärc einen Bericht über den Neubau^. ^^undhauscS entwerfen. U>. l»ll. Nach dem Antrag des LandvogtS ist von nun an beitl) "Ut 5 statt mit 7 Proccnt zu beziehen; bei Käufen verbleibt bei dem Ansaz von

0)ÜI. au. Der Wunsch der Gemeinde Provence, der allgemeinen Bereinigung der

sil'! ^ 3>usc nnd Gefälle und Lehen enthoben zu werden, kann nicht bcrüksichtigt werden. UM. dl».^ ' Auf djx g^lagc Statthalters Jcanncrct in Grandsvn und Bergcr Deport daselbst, daß ihnen vomAbraham Chambricr von Neuenbürg ein dort liegendes Grundstük verarrestirt worden, obwohl sieder <5 seien, erklären sich die Gesandten von Frciburg bereit, zum Schuzc der Petenten eine Liegenschaft

Ibjg ^'ster ^on Chambricr auf dem Gebiet von Grandson zu beschlagnahmen, Bern nimmt cS rskörenäum,Biburg verlangt in die von Bern mittelst Zugrcchts erworbenen Wcinzchntc» zuChampagne zur Hälfte einzustehen. Die Gesandten nehmen cS in den Abschied, UM. M.rrku ^ Aufstellung neuer Urbare der hoheitlichen Lehen und Gefälle beauftragten Commissäre

Haiid" Weisung, die Grcnzbcrcinigung zu Chanipvcnt, TrcpcovagncS, Mathod und Umgebung an dieZins "A)»icn, Illül. imn. 5li». Das Begehren dcö Franz Ludwig Roguin von Uverdon, ihm seinenHill' ^ Weizen und 9 Säkc» Roggen ans der Mühle zu Uvonand abzukaufen nnd diesen Kauf-

ü»cn^ Ankauf einiger Lehen zu verwenden, wird an die Commissäre überwiesen, mit dem Auftrag,Erschlag darüber einzureichen. UM. ovo.

170«.».

gDer Landvogt verbleibt von der Jahrrechnung von 1708 beiden Ständen schuldig 70 Mütt^ ^ ^"»ui Mischclkvrn, 39 Mütt 7 Köpf 1 Mäß Haber und 38- Faß 6 Scstcr Wein; ihm kommen^zibt^ ^ Gulden 11 Schilling 7 Denier. Absch. 697. ll. 5>tii. Die Rechnung von 1709k°t Guthaben der Stände 189 Gulden 5 Schilling 6 Denier, 58 Mütt 2 Köpf 1 Mäß Mischcl-bie z- ^ ^ Hubcr und 13 Scstcr Wein. UM. i. ,^1«.». Künftighin haben die Landvögtc

v» spccisicirt in Rechnung zu bringen, UM. 1e. 320. Bei den Einnahmen und Ausgaben

^gtc> ^"^A)gängig baö Faß zu zwölf Scstcr ü 32 Grandsoner Maß zu berechnen, wogegen den Laud-

Fäßcr belassen werden. Idiä. I. Da in der Rechnung die 7 Mütt 7 Köpf,

^hasi Abgang des RentcnbuchS dem Amtmann nicht eingehe», abermals in Rechnung gebracht sind,'vird ' ^bcrcvmmissärc die Weisung, der Sache nachzuforschen, UM. in. 5Ä2. Dem Landvogtdj"'aus dem Abschied von 1707 betreffend die Verwüstung der Waldungen zu Grandson zugestellt,^tk<ms Maßregeln zu ergreifen. UM. n. Der Landvogt soll daö alte Pfrundhauö

^rbcu RatifieationSvorbchalt der Orte das HauS der Wittwc Grisinel nni 450 wälschc Kronen

"Al ^0 bis 60 Kronen Auslagen vollkommen wohnlich hergestellt werden kann. UM. o.für ^ ^ Landvogt hat die beiden Architcctcn Pcrdroö und Frcivogel für ihre Mühewaltung und Pläne'^5. der Pfrundhäusec angemessen zu bezahlen und den Betrag in Rechnung zu bringen, UM. p.

^vsscs ^ wird ermächtigt, die nöthigcn Reparaturen an den Stiegen und der Gartenmauer des

r lassen, sofern die Kosten 30 Wälschkroncn nicht übersteigen. UM. g. 5LC. Der

Alcrrh^ Weisung, statt dcS mangelnden Weizens an die Pcnsionsbcrechligtcn im Verhältnis! des

isilig 'fchclkvrn auShinzufolgcn und da der Wein dicS Jahr ganz fehlt, sich mit den Pensionisten früh-iufinden. UM. i-, k;27» Der Landvogt erklärt es als eine Unmöglichkeit, die Rükständc in