Grandso». 17VZ. 2201
AMinkaufögcbührcn gänzlich zustehen; wenn nicht, ist dcn Obrigkeiten zu berichten, damit von dem in11,1^ ^ "Kuralisirten PKcr Ronlct von Neuenbürg die daherigen Gebühren erhoben werden können,z 470. Dem Landvogt Tobias Kücnlin gebühren von der Jahrrcchnung von 170k kOOO Gulden
^ Denier, wogegen er 92 Mütt 4 Köpf 3^/s Maß Korn, 70 Mütt 11 Köpf 3Hz Maß Haberbeid ^ ^ Scstcr Wein zu vergüten hat. 1014. oo. — 400. Auö der Rechnung von 1702 verbleiben^ ^ ständen 990 Gulden 3 Schilling 11 Denier, 78 Mütt 9 Köpf Korn, 04 Mütt 1 Kopf 2hs Maß^ ^ ^ Scstcr Wein. 1014. 44. — 401. In das abermalige Verkaufsangebot der Lehen,»vrlp Bourgeois zu Giez bcsizt, wird nicht eingetreten, weil kein Verzeichnis! der Erträgnisse derselben
httrl'^' — 402» Um die geeigneten Personen zur Durchführung der Bereinigung der landcS-
und Rcchtsamen zu erhalten, schlägt Frciburg vor, dcn Commissärcn höhere Taxen zu)ttn. Damit die Bereinigung ohne allzu große Beschwerden der Untcrthanc» vor sich gehen kann, wirdhi» ^ bezahlte Ehrschaz alle frühcrn aufhebe; 2. kein Chrschaz über dreißig Jahre
Ilcll^ ^^crt werden soll, wobei jedoch die Commissärc zur bessern Darlegung der obrigkeitlichen RechteVöhl pjß Auetorcn vordringen sollen. 1014. oo. — 400. Cvmmissär Crosaz, der für die
CorccllcS die Mittheilung der Urkunden beider Stände verlangt, wird zur GeduldTw ^ Freiburg vcr,vahrt sich gegen die von Bern verfügte Abschaffung des Zolls zu
Hy ^"6ncs, wogegen Bern einwendet, fragliches Dorf liege zum größten Thcil ans dem Gebiete vonj>> , ^ ^^5. Der Landvogt wird ermächtigt, im Schloße eine Diele und zwei -Öfen machen
kfftag ' ferner hat er über die Reparatur der Pfrundhäuscr und des Fischcrhauscö öS Arnon Bericht zudcr N, Abstellung der Mißbränchc in der Jagd, namentlich der Feldhühner wegen, hat er sich von
Z^^^^uobrigkcit Weisung geben zu lassen. 1144. ktk. — 400. Die Klage wegen Eingriffe in dcnbcr q ^ Onncnö soll später untersucht werden. 1144. MA. — 407. Der Vorschlag betreffend Abstellung^^"chc genehmigt. 1144. 000. — 400. Der Landvogt soll mit dcn
^usthaft reden, daß daö DNauscn nicht unterbleibe, da durch die Mäuse großer Schaden an dcnj>, Sachsen ist. 11,14. 41. — 400» Der neu aufgestellte und genehmigte Coutnmicr von Grandson ist^1'emplarcn auszufertigen, nämlich je eines für die Obrigkeiten und dcn Landvogt. 11,14. OOIe.
1707».
K ^der Rechnung des JahrcS 1703 kommen den Ständen zu gut 323 Gulden 10 Schilling
-tgj "n!" ^ ^'Kt ^ Köpf 3 Mäß Korn, 71 Mütt 2 Köpf Haber und 11 Faß Wein. Absch. 581. 1. —9^ . ^ ^r Rechnung des JahrcS 1704 verbleibt der Landvogt schuldig 1783 Gulden 0 Schilling»och - ^ Mütt 5 Köpf 2 Mäß Korn und 50 Mütt 2 Mäß Haber; dem Landvvgt gebühren dagegenjli Wein. 11,14. — 402. DaS Fischerhaus ss Arnon, daS einzustürzen droht, ist unverzüglich
^ — 400. Die Obcrcommissäre erhalten LLcisung, sich über die dem Schlosse gehörigenIbid Z» Orgcs näher zu erkundigen und die Pflichtigen zu deren Bezahlung zu crmahncn.
^udsv„ ^ ^ Trölcreicn und Umtrieben der Rechtsanwälte wird beschlossen, nächstens in
die ^ ^knischc Advocatcnordnung einzuführen. 1144. u. — 400. Der Papagcischicßcn halber werden^ichc,^ ^^stunniungcn bestätigt und dazu noch beschlossen, daß die Schüzcn, die mit dem Schüzcnkönig'»ehr^.s eine regelmäßige Reihenfolge innehalten, der eine dem andern nicht laden und keiner
"ßc als der andere abgeben soll. 1014. o. — 400. Es wird vorgeschlagen, die Wirthc und Wein-